Der Staat kann die rechtlichen Koordinaten der Energiewirtschaft festlegen und dabei auch grundrechts- bzw. eigentumsrelevante Eingriffe vornehmen. Er muss allerdings die eigentumsverfassungsrechtlichen Vorgaben beachten, die die höchstrichterliche Rechtsprechung und die Staatsrechtswissenschaft in dogmatischer Feinarbeit entwickelt haben. Das gilt gerade im Zeitalter der Energiewende, in dem der ...