
Die Stundung der Verfahrenskosten nach § 4a InsO
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Mit dem Insolvenzverfahren wollte der Gesetzgeber ein staatlich geordnetes Verfahren schaffen, dass die gemeinschaftliche, quotenmäßige Befriedigung aller Insolvenzgläubiger zum Ziel hat. Dabei soll sich das Verfahren grundsätzlich selbst finanzieren, so dass stets genügend Masse vorhanden sein muss, um die Verfahrenskosten und die Masseverbindlichkeiten zu decken. Doch die Praxis sieht dagegen of...
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Mit dem Insolvenzverfahren wollte der Gesetzgeber ein staatlich geordnetes Verfahren schaffen, dass die gemeinschaftliche, quotenmäßige Befriedigung aller Insolvenzgläubiger zum Ziel hat. Dabei soll sich das Verfahren grundsätzlich selbst finanzieren, so dass stets genügend Masse vorhanden sein muss, um die Verfahrenskosten und die Masseverbindlichkeiten zu decken. Doch die Praxis sieht dagegen of...
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