Nach den Erfahrungen mit der willkürlichen Gesetzgebung im Dritten Reich bemühte sich die deutsche Rechtswissenschaft um eine Neubegründung von Recht und Gerechtigkeit, indem sie auf alte Konzepte eines »Naturrechts« zurückgriff. Diese Bemühungen scheiterten jedoch, wie bereits in der Vergangenheit die theoretische Begründung eines Naturrechts gescheitert war. Deshalb dominiert heute wieder der st...