Klassische und zentrale Aufgabe bei der Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen im Sinne von § 34 Abs. 4 BauGB ist die Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 6 und 7 BauGB. Die Kenntnisse über die rechtlichen Anforderungen an eine sachgerechte Abwägung sind dabei unabdingbare Voraussetzung für eine rechtssichere städtebauliche Planung. Rechtsen...