Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 10 Punkte, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: § 306 wurde im Rahmen der Schuldrechtsreform zum 1.1.2002 in das BGB aufgenommen, wobei diese Vorschrift in wörtlicher Übereinstimmung den früheren § 6 AGBG ersetzt hat. Nach dessen Absatz 1 bleibt ein Vertrag auch dann wirksam, ...