Wer als Erwachsener wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann, erhält von Amts wegen oder auf seinen Antrag einen Betreuer. Die Betreuerbestellung erfolgt durch das Betreuungsgericht. Dem Betroffenen wird damit für die Angelegenheiten, die er nicht mehr selbst besorgen kann, ein Betreuer ...