Das Beamtenrecht kennt zahlreiche Beamtenverhältnisse, die den speziellen Bedingungen der Aufgabenerfüllung Rechnung tragen und für die z. T. eigene rechtliche Regeln gelten. Das Sportbeamtenverhältnis stellt dabei ein 'besonderes' Beamtenverhältnis dar: Sein wesentliches Kennzeichen ist, dass die Beamten (vor allem der Polizei, aber auch anderer Behörden) während ihrer Dienstzeit in nicht unerheb...