Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema, ob der Erwerb eines Erbbaurechts aus der Sicht eines privaten Bauherrn eine zumindest ernstzunehmende Alternative zum herkömmlichen Immobilienerwerb darstellt.
Da eine allumfassende Betrachtung den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde, wird diese Frage nur aus dem Blickwinkel des Erbbaurechts im privaten Wohnungsbau betrachtet.