Ärzte dürfen Cannabisblüten und Cannabisextrakt zu medizinischen Zwecken auf Betäubungsmittelrezept verordnen. Für die Apotheke besteht die Herausforderung in einer neuen Kombination aus eigentlich alltäglichen Situationen: Prüfung und Verarbeitung einer pflanzlichen Droge, die unter das Betäubungsmittel-Recht fällt, und eine fundierte Patientenberatung in Bezug auf Compliance, Handhabung und Anwe...