Vor etwa 60 Jahren wurde schief angesehen, was heute als selbstverstandlich gilt: die Berufstatigkeit der Frau. Erst seit 1977 durfen Frauen in der BRD auch ohne Einverstandnis ihres Mannes berufstatig sein. In der DDR wurde die Gleichberechtigung von Frau und Mann bereits in der ersten Verfassung von 1949 festgeschrieben. Heute gelten Mtter, die arbeiten und ihre Kinder betreuen lassen, nicht m...