In seinem umstrittenen Urteil vom 26. Februar 2020 hob das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung auf und erklärte § 217 StGB, der dies unter Strafe stellte, für nichtig. Dabei kam dem Recht auf Suizid als Ausdruck der Selbstbestimmung ein hoher Stellenwert bei. Zugleich wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, die Suizidhilfe unter Beachtung der Selbstbestimm...