Kriminelle Vereinigungen gemäß § 129 StGB – Eine Frage der Verantwortung?
Gemäß § 129 StGB wird wegen der Bildung krimineller Vereinigungen bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich daran beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist. Diese gesetzliche Grundlage könnte theoretisch auch auf die katholischen Erziehungsheime und die beteiligten staatliche...