Vor den interessierten Augen der Öffentlichkeit sind Unternehmensführer zunehmend einer Strafverfolgung wegen Untreue ausgesetzt. Obwohl über unternehmerischen Entscheidungen das Damoklesschwert des § 266 StGB schwebt, zeigen sich nach wie vor große Unwägbarkeiten bei ihrer rechtlichen Beurteilung. In der Konstellation der Einmann-GmbH spitzt sich das Problem zu der Frage zu: Kann der Alleingesell...