Die Nutzung von in das Internet geladenen Bildern durch kommerzielle Bildersuchmaschinen unterliegt dem Urheberrechtsschutz. In Ermangelung von urheberrechtlichen Schrankenregelungen wäre die Werknutzung rechtswidrig, wenn man nicht – mit dem BGH – eine schlichte Einwilligung des Urhebers annehmen würde. Maximilian Maierhofer beleuchtet den seit Jahren geführten Streit über die Existenzberechtigun...