Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Evangelische Hochschule Berlin, Veranstaltung: Ausländer- und Asylrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach § 4 Abs.1 S.1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG ) braucht ein Ausländer für die Einreise und für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Er ist zur Ausreise verpfl...