Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Bielefeld (PVD), Sprache: Deutsch, Abstract: Der § 130 StGB stellt die Volksverhetzung unter Strafe. Vorrangig wird von der hM der öffentliche Friede als Schutzgut angesehen. Als sekundäres Schutzgut wird die Würde des Einzelmenschen angesehen. Die Vorschrift ...