Das Aktionsfeld von Wirtschaftsverbänden ist wettbewerbsrechtlich höchst spannungsreich. Ihre natürliche Aufgabe ist die Koordinierung der gemeinsamen Interessen all ihrer Mitgliedsunternehmen, die zumeist in direkter Konkurrenz zueinander stehen. Dem gegenüber ist es Aufgabe des Kartellrechts, zu unterbinden, dass Unternehmen ihr Verhalten im Hinblick auf das Ziel koordinieren, den Wettbewerb zu ...