Nehmen Sie einmal an, ihre Gemeinde teilt Ihnen mit, dass sie beabsichtige eine Grundinstandsetzung ihrer Straße durchzuführen. Mit dieser Baumaßnahme solle die Erstmalige Endgültige Herstellung der Straße erzielt werden (eeh-Straße), da der bisherige Ausbauzustand nur ein provisorischer gewesen sei. Der überwiegende Teil der Kosten für die Baumaßnahme sei durch die Anlieger zu tragen. Sie fragen ...