Die Komplexität der Beschäftigung von Auszubildenden zeigt sich bereits in der Vielzahl der zu beachtenden Gesetzesnormen: Das JArbSchG regelt z. B. Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit, während das BBiG das Rechtsverhältnis zwischen Auszubildenden und Betrieb beinhaltet.
Daneben ist nicht erst seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes die Bestimmung der Höhe bzw. Angemessenheit der Vergütung ...