Inhaltsangabe:Einleitung:
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden schon vor 30 Jahren als ?ewige Sorgenkinder des Bilanzrechts? bezeichnet. An dieser Feststellung hat sich aufgrund der fehlenden Körperlichkeit und der korrespondierenden Flüchtigkeit immaterieller Werte bis heute nichts geändert. Aus Gründen der Objektivierung und des auf dem ...