Bei einem Dienstvertrag gilt im Fall der Schlechtleistung eine Minderung der Vergütung im deutschen Recht als ausgeschlossen. Dies geht zu Lasten der Austauschgerechtigkeit. Das vertragliche Äquivalenzinteresse ist hierdurch beim Dienstvertrag nur unzureichend geschützt. Schadensersatzansprüche schließen diese Lücke nur teilweise, denn ein erlittener Schaden spiegelt das beeinträchtigte Äquivalenz...