Mit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 hat eine Zäsur im deutschen Familienrecht stattgefunden. Als oberste Handlungsmaxime sollte fortan von allen im Familienrechtssystem beschäftigten Fachkräften zuvörderst das Kindeswohl umgesetzt werden. So jedenfalls lautet bis heute die wohlklingende Theorie. Stattdessen wurden im Gesetz u.a. neue Rechtspositionen als angebliche "Rechte des Kindes" geschaf...