Die Konkretisierung der deliktsrechtlichen Generalklausel erfolgt mit Hilfe der Begriffe Schaden, Kausalität, Verschulden und Rechtswidrigkeit. Versucht wird, die Haftung ausschließlich durch die Auslegung dieser abstrakt-allgemeinen Voraussetzungen einzugrenzen. Eine solche Systembildung ist jedoch nicht leistungsfähig. Sie führt zur normativen Hypertrophie des Systems. Was verloren geht, sind di...