Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: gut, , Sprache: Deutsch, Abstract: 1. Elterliche Sorge
Der Minderjährige ist nach §§ 1, 104 Nr.1 BGB nicht geschäftsfähig oder nach
§§ 1, 106 BGB nur beschränkt geschäftsfähig und bedarf darum zum rechtswirksamen
Handeln in seinem Namen eines gesetzlichen Vertreters, der den
Minderjährigen gerichtlic...