Examensarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 16, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Jugendstrafrecht existiert abweichend vom allgemeinen Strafrecht das Institut der Vorbewährung, welches gemäß §§ 61, 61a und b JGG die nachträgliche Entscheidung über Aussetzung der Vollstreckung einer verhängten Jugendstrafe zur Bewährung durch Beschluss zulässt.
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