Aktionäre haben bestimmte Rechte zur Durchsetzung ihrer Interessen - so auch das Recht zur Klage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung. Nicht alle Aktionäre machen jedoch im gesetzgeberisch motivierten Sinn Gebrauch von ihrem Recht auf Widerspruch und Klage: "Räuberische Kleinaktionäre" sind im aktienrechtlichen Anfechtungsrecht ein seit Langem bekanntes Phänomen. Berufskläger machen sich Systemsc...