Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, Note: 13, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Ist es ärztliche Aufgabe, also Befugnis oder gar Pflicht, Patienten zu belügen oder ihnen Informationen vorzuenthalten? Und wenn nicht, wenn Patienten nicht immer aufgeklärt werden müssen: Warum und in welchen Konstellat...