Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 14 Punkte, Universität Passau (Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Seminar im Jugendstrafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Wesen der Jugendstrafe und Gesetzesziel
Die Jugendstrafe gemäß § 17 JGG ist die einzige Sanktion des Jugendstrafrechts, die den Charakter einer echten Kriminalstrafe hat. § 17 I JGG stellt ausdrücklich...