Die Sicherungsfunktion des Strafverfahrens hat in den letzten Jahren zunehmend öffentliche und kriminalpolitische Aufmerksamkeit erfahren. Besonders die Sicherungsverwahrung wird intensiv diskutiert. Hier ergeben sich auffällige Parallelen zur vorläufigen Unterbringung. So müssen etwa beide Maßnahmen grundsätzlich nicht zeitlich befristet werden. Dadurch wird jedoch stark in das Grundrecht des Str...