Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Revision, Prüfungswesen, Note: 2,0, Technische Hochschule Rosenheim (Betriebswirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Unterschlagung im Strafrecht wird verfolgt nach § 246 StGB. Dort heißt es: „Wer
eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet,“...“.
Auch der Versuch ist strafbar.1 Im Strafrecht ist es oft schwer fes...