Dienstliche Beurteilungen werden – entgegen Art. 33 Abs. 2 GG – nicht ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung angefertigt. Ausschlaggebend für die Beurteilung sind häufig zwischenmenschliche Aspekte. Die Arbeit soll Möglichkeiten aufzuzeigen, den Auswahlprozess im öffentlichen Dienst fairer und leistungsorientierter zu gestalten.
Der Autor setzt sich kritisch mit der Beurt...