Studienarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 2,0, FernUniversität Hagen, Veranstaltung: Aufbaustudium Strafrecht, Strafprozessrecht, Juristische Zeitgeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Gemäß § 116 StPO setzt der Richter den Vollzug des Haftbefehls aus, „wenn weniger einschneidende Maßnahmen die Erwartung hinreichend begründen, dass ...