Der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch ist seit der EuGH-Entscheidung Francovich ungeschriebener Bestandteil der Unionsrechtsordnung und war bereits vielfach Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Einem wichtigen Tatbestandsmerkmal dieses Anspruchs wurde bislang jedoch nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt, obwohl er in einer Vielzahl von Staatshaftungsverfahren von zentraler Bedeu...