Im Marz 2012 wurde das deutsche Insolvenzrecht erheblich geandert. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wurde das sog. Schutzschirmverfahren geschaffen, welches sich das in den USA gangige Chapter-11-Verfahren zum Vorbild nimmt. Nach gesetzgeberischem Zweck handelt es sich bei dem Verfahren um eine Art Eigenverwaltung zur Vorbereitung eines...