Am 7. Juli 2016 wurde das "Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen" vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Zum 1. Juli 2017 wird das Gesetz in Deutschland eingeführt und wird das Rotlicht-Gewerbe völlig verändern.
Bordellbetriebe und Prostitutionsstätten benötigen demnächst konkrete Betriebskonzepte und werden erlaubnispflichtig. ...