Die Veränderungen im (elektronischen) Zustellungsrecht durch das eJustice-Gesetz zum 1. Januar 2018 sind eine Herausforderung für die zulässige Einreichung von Rechtsmitteln für Verfahrensbeteiligte und ihre Prozessvertreter. Rechtsanwälte, Steuerberater, Rentenberater und prozessvertretende Verbände und Vereinigung müssen die neuen Rechtsbegriffe kennen und anwenden, wollen sie nicht haftungsträc...