Das Bundesvergabegesetz 2018 greift massiv in die Ausführung von Aufträgen ein. Es regelt, wie weit und unter welchen Umständen der Vertragsinhalt nach Auftragserteilung geändert werden darf. Wesentliche Zusatzleistungen, sonstige Änderungen des Leistungsumfangs oder Änderungen beim Auftragnehmer erzwingen eine Neuausschreibung und selbst geringfügige Änderungen müssen teilweise EU-weit bekanntgem...