Statt den Anschaffungspreis einer Sache für maßgeblich zu erachten, soll es einzig auf einen Veräußerungswert ankommen. Der Autor untersucht den Vermögenswert des Besitzes. Eine Vermögenszugehörigkeit bloßen Besitzes läuft schließlich jedoch dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers zuwider. Hierzu werden das im deutschen Strafrecht grundsätzlich straflose furtum usus sowie der § 248b StGB historisc...