In mitbestimmten Betrieben beschränkt sich der Beschäftigtendatenschutz nicht auf das Zwei-Personen-Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Hier tritt der Betriebsrat als weiterer Akteur hinzu. Der Schutz der Beschäftigtendaten ist unter verschiedenen Gesichtspunkten eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit, sodass dem Betriebsrat eine Schlüsselstellung bei der Durchsetzung eines effektive...