Mit dem Untergang der Sowjetunion hat sich die staatsrechtliche Stellung der russischen Kommunen grundlegend verändert: Die Verfassung der Russischen Föderation garantiert den Bürgern in Artikel 3 kommunale Selbstverwaltung; föderale und regionale Reformgesetze der 90er Jahre haben die rechtliche Grundlage für eine demokratische Erneuerung der lokalen Verwaltung gelegt.
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