Anmeldepflichten nach § 39a GWB

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Mit der 10. Novelle ist § 39a in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingeführt worden. Danach erhält das Bundeskartellamt die Befugnis, einzelnen, vom Bundeskartellamt identifizierten Unternehmen die Verpflichtung zur Anmeldung von Zusammenschlussvorhaben beim Bundeskartellamt aufzuerlegen, selbst wenn die Aufgreifschwellen in § 35 GWB nicht erfüllt sind. Dies erlegt den betroffenen ...
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Mit der 10. Novelle ist § 39a in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingeführt worden. Danach erhält das Bundeskartellamt die Befugnis, einzelnen, vom Bundeskartellamt identifizierten Unternehmen die Verpflichtung zur Anmeldung von Zusammenschlussvorhaben beim Bundeskartellamt aufzuerlegen, selbst wenn die Aufgreifschwellen in § 35 GWB nicht erfüllt sind. Dies erlegt den betroffenen ...
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Details

  • ISBN: 9783748928676
  • Seitenzahl: 136
  • Kopierschutz: ADOBE_DRM
  • Erscheinungsdatum: 01.12.2021
  • Verlag: NOMOS
  • Formate: pdf

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