Die Behandlung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung des § 8a KStG wurde mit Wirkung ab 1994 erstmals gesetzlich im Rahmen des Standortsicherungsgesetztes kodifiziert.1 Ausgangspunkt der Regelung ist die unterschiedliche Behandlung von Fremdkapital- und Eigenkapitalvergütungen. Während Fremdkapitalvergütungen das Einkommen einer Kapitalgesellschaft mindern, führen Vergütungen für Eigenkapital nicht...