Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 9,0, Universität Trier, Sprache: Deutsch, Abstract: „§ 1371 Abs. 1 BGB dient als Bindeglied von Ehegattenerb- und Ehegüterrecht.“ Dass diese damit verbundene enge Verflechtung von Erb- und Güterrecht bei der Anwendung problematisch sein kann, erscheint offensichtlich. Im Folgenden wird die Problemati...