Mit Bezügen zum Europarecht
Lehrbuch & Entscheidungen
von
Dr. Christoph Degenhart
em. o. Professor an der Universität Leipzig
Richter am Sächsischen Verfassungsgerichtshof a.D.
37., neu bearbeitete Auflage
www.cfmueller.de
Schwerpunkte
Eine systematische Darstellung der wichtigsten Rechtsgebiete anhand von Fällen
Begründet von Professor Dr. Harry Westermann †
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-8114-8884-7
E-Mail: kundenservice@cfmueller.de
Telefon: +49 6221 1859 599
Telefax: +49 6221 1859 598
www.cfmueller.de
© 2021 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg
Hinweis des Verlages zum Urheberrecht und Digitalen Rechtemanagement (DRM)
Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Der Verlag räumt Ihnen mit dem Kauf des e-Books das Recht ein, die Inhalte im Rahmen des geltenden Urheberrechts zu nutzen.
Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Der Verlag schützt seine e-Books vor Missbrauch des Urheberrechts durch ein digitales Rechtemanagement. Angaben zu diesem DRM finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Anbieter.
Kaum eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat in jüngster Zeit soviel Aufsehen erregt, wie sein Beschluss vom 24. März dieses Jahres zum Klimaschutz. Dies gab Anlass, den Abschnitt zum Staatsziel Umweltschutz umfassend neu zu bearbeiten. Kaum eine Entscheidung wurde andererseits so kontrovers diskutiert, wie das Urteil vom 5. Mai 2020 zum Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank, das die Kommission nunmehr veranlasst hat, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einzuleiten. Auch in der Neuauflage wird daher dem Verhältnis von nationalem Verfassungsrecht und europäischem Recht besondere Aufmerksamkeit zuteil. Die verfassungsrechtlichen Einwände gegenüber paritätischer Wahlgesetzgebung und landesrechtlichem „Mietendeckel“ wurden in der Rechtsprechung bestätigt.
Weiterhin bedeutet die Corona-Krise eine Herausforderung für den freiheitlichen Rechtsstaat, für die parlamentarische Demokratie. Die hierdurch aufgeworfenen Verfassungsfragen bilden erneut einen Schwerpunkt der Neubearbeitung, sie werden im jeweiligen thematischen Zusammenhang sowie in einem eigenen zusammenfassenden Abschnitt behandelt, der gegenüber der Vorauflage neu gefasst und erweitert wurde. Wie stets wurde die Neuauflage auf den neuesten Stand gebracht, die Darstellung überarbeitet, in einigen Abschnitten gestrafft und neu strukturiert, in den Ausgangsfällen, wo erforderlich, aktualisiert und durch Fallbeispiele aus der aktuellen Rechtsprechung ergänzt.
Die anlässlich der Vorauflage geäußerte Hoffnung, ein erneuter lockdown wegen Corona könne vermieden werden, hat sich nicht erfüllt. Den Studierenden wünsche ich, dass sie im Herbst dieses Jahres einigermaßen „normale“ Studienbedingungen vorfinden. Mit Einschränkungen in der Präsenz und in der Bibliotheksnutzung wird aber weiterhin zu rechnen sein. Umso wertvoller ist dann das ebook zur Neuauflage mit dem vollständigen Text des Buches und den besonders ausbildungsrelevanten höchstrichterlichen Entscheidungen im Volltext. Verlinkungen ermöglichen den direkten Zugriff auf die enthaltenen Urteile mit nur einem „Klick“. Jeder Leserin und jedem Leser wird so auch im Home-Studium die Lektüre der Entscheidungen mittels PC, Tablet oder Smartphone ermöglicht. Die vom Verfasser nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für das Staatsorganisationsrecht wegweisenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und anderer Obergerichte sind mit freundlicher Genehmigung der juris GmbH veröffentlicht.
Der begleitend zu den Schwerpunktebänden Staatsrecht I und Staatsrecht II. Grundrechte konzipierte Klausurenkurs im Staatsrecht erscheint in zwei Teilbänden: Der „Klausurenkurs im Staatsrecht I“ ist auf die Anforderungen in „kleiner“ Übung und Zwischenprüfung hin ausgelegt und deckt das Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte ab. Der Band „Klausurenkurs im Staatsrecht II – mit Bezügen zum Europarecht“, der auf die Anforderungen der juristischen Staatsprüfung zugeschnitten ist, liegt in 9. Auflage 2021 vor.
Der Verfasser dankt wiederum für zahlreiche Anregungen und Anfragen aus dem Leserkreis und bittet um Verständnis, wenn er sie nicht immer persönlich beantworten kann. Sie sind stets willkommen (E-Mail: dres.degenhart@t-online.de). Im neugestalteten Internetauftritt https://christoph-degenhart.com finden Sie weiterführende Hinweise und Links.
Leipzig, im Juli 2021
Christoph Degenhart
Die Darstellung konzentriert sich auf die Schwerpunkte des Staatsrechts, auf den Rechtsstaat als dessen Zentralbegriff, auf Demokratie und Bundesstaat als strukturprägende Grundentscheidungen der Verfassung, auf das Recht der maßgeblichen Staatsorgane. Damit werden die für den Studierenden – und auch den Referendar – relevanten Bereiche des Staatsorganisationsrechts abgedeckt.
Dabei wurde eine auch tatsächlich schwerpunktmäßige Darstellung angestrebt, ausführlich genug, um dem Anfänger zu ermöglichen, sich den Stoff zu erarbeiten, gleichermaßen aber auch in einer für den Examenskandidaten ausreichenden Breite und Vertiefung. Die Zielsetzung des Buches geht insoweit über die eines Grundrisses, aber auch eines Kurzlehrbuchs hinaus.
Bei der Auswahl der Fallbeispiele wurde auf Aktualität und Praxisnähe besonderes Gewicht gelegt – was nicht ausschließt, dass mitunter auf die überlieferten Schulfälle zurückgegriffen werden musste. Hinweise auf Schrifttum und Rechtsprechung wurden in realistischer Einschätzung der für weiterführende Lektüre verfügbaren Arbeitskapazitäten bewusst knapp gehalten.
Münster, im September 1984
Christoph Degenhart
So unterschiedlich die historischen, die kulturellen und gesellschaftlichen Bedingungen in den Staaten sein mögen, so sind doch die Grundfragen staatlicher Ordnung die gleichen: Wie ist der Staat zu organisieren, damit seine Bürger in Freiheit und Sicherheit leben können? Welche Vorkehrungen, welche Institutionen sind erforderlich, damit die hoheitliche Gewalt des Staates zum Wohl seiner Angehörigen wirkt und nicht entgleitet? Wie ist in einer globalisierten Welt seine Stellung in der Völkergemeinschaft zu bestimmen? Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland will hierauf Antworten geben, mit seinen Grundentscheidungen für die Würde des Menschen als höchstem Verfassungswert, für freiheitliche Demokratie, für den sozialen Rechtsstaat. Mit dessen Organisation, seinen Institutionen und Verfahren beschäftigt sich das vorliegende, erstmals 1984 erschienene Lehrbuch. Es versucht aufzuzeigen, wie das Recht der staatlichen Organisation auch und gerade bei Verfassungskonflikten die Herrschaft des Volkes und die Herrschaft des Rechts, die Balance der Gewalten und die Gemeinwohlverpflichtung allen staatlichen Handelns und den Schutz der Rechte des Einzelnen gewährleisten kann.
Ich würde mich freuen, wenn die Leser in der Republik Korea hieraus die eine oder andere Anregung entnehmen könnten. Meinen Dank für Ihr Interesse verbinde ich mit dem aufrichtigen Wunsch, dass auch Ihre Nation in nicht allzu ferner Zukunft in Freiheit geeint sein möge.
Leipzig, im Mai 2015
Christoph Degenhart
Vorwort
Vorwort zur ersten Auflage
Vorwort zur koreanischen Ausgabe (2015)
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis/Zitierweise
Zur Arbeit mit diesem Buch
Teil I Verfassungsgestaltende Grundentscheidungen – Staatszielbestimmungen
§ 1 Grundlagen: Staat und Verfassung – das Grundgesetz als die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
I. Staat und Staatsrecht1 – 12
1. Der Staat als Gegenstand des Staatsrechts1
2. Die drei Elemente des Staatsbegriffs2 – 7
a) Staatsgebiet und Staatsvolk3, 4
b) Die Staatsgewalt im Verfassungsstaat5, 6
c) Die Staatsgewalt im Bundesstaat7
3. Souveränität, offene Staatlichkeit und Europäische Union8 – 12
II. Das Grundgesetz als die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland13 – 20
1. Tragende Grundsätze: Art. 1 und Art. 20 GG13 – 15
2. Das Grundgesetz als Verfassung im formellen und materiellen Sinn16, 17
3. „Pouvoir constituant“, „pouvoir constitué“ und europäische Verfassung18 – 20
III. Zur Verfassungsinterpretation21 – 23
§ 2 Staatsvolk und Staatsgewalt: die parlamentarische Demokratie des Grundgesetzes
I. Das Volk als Träger der Staatsgewalt – Demokratieprinzip des Grundgesetzes25 – 33
II. Parlamentarische Demokratie – Funktionen des Parlaments34 – 44
1. Funktionen des Parlaments – Überblick36, 37
2. Parlamentsvorbehalte38 – 44
III. Zwischen Staat und Gesellschaft: die politischen Parteien in der parlamentarischen Demokratie des Grundgesetzes45 – 74
1. Politische Parteien zwischen Staat und Gesellschaft – Funktion und Begriff49 – 52
2. Freiheit und Gleichheit – verfassungsmäßige Rechte der Parteien53 – 58
3. Verfassungsfeindliche Parteien, Parteienprivileg und Parteiverbot59 – 64
4. Zwischen Freiheit und Chancengleichheit: Parteienfinanzierung und Verfassungsrecht65 – 67
5. Demokratische Binnenstruktur – innerparteiliche Demokratie68, 69
6. Politische Parteien im Verfassungsprozess70 – 74
IV. Staatsbürgerliche Gleichheit und Chancengleichheit: Legitimation durch Wahlen – verfassungsrechtliche Anforderungen an das Wahlrecht75 – 112a
1. Wahlrecht und Wahlsystem: Art. 38 GG78 – 82b
2. Die Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 GG83 – 96
a) Allgemeinheit der Wahl83 – 86
b) Unmittelbare, freie und geheime Wahlen, Öffentlichkeit der Wahl87 – 90
c) Wahlrechtsgleichheit91 – 96
3. Das Wahlrecht des BWG (2013)97 – 102a
4. Wahlprüfungsverfahren103 – 106a
5. Art. 38 Abs. 1 GG als grundrechtsgleiches Recht107 – 109
6. Aktuelle Fragen des Wahlrechts: „Parité“, Familien, Digitalisierung110 – 112a
V. „Wahlen und Abstimmungen“ – direkte Demokratie: Offenheit des Grundgesetzes113 – 126
VI. EU und Demokratieprinzip127 – 140
1. Demokratische Legitimation der EU – Demokratiedefizit?128/129 – 132
2. Grenzen der Integrationsermächtigung: Verfassungsidentität und Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung133 – 140
§ 3 Das Gesetz als die zentrale Handlungsform des föderalen, demokratischen Rechtsstaats
I. Der materielle Rechtsstaat des Grundgesetzes142 – 144
II. Gesetzgebung im Grundgesetz – Gesetz und Verfassung145 – 157
1. Das Parlamentsgesetz im demokratischen Rechtsstaat146 – 151/152
a) Demokratische Legitimation und Rechtssicherheit 146
b) Formeller Gesetzesbegriff des Grundgesetzes und Einzelfallgesetz147 – 151/152
2. Gesetzgebung in verfassungsrechtlicher Gebundenheit – Gesetzesprüfung153 – 157
III. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes: Gesetzgebungskompetenzen158 – 205
1. Systematik der Kompetenzverteilung – Grundregel des Art. 70 GG163 – 166
2. Feststellung des einschlägigen Kompetenztitels: Auslegung und kompetenzmäßige Zuordnung167 – 179a
a) Auslegung der Kompetenznormen168 – 171
b) Kompetenzmäßige Zuordnung: Subsumtion des Gesetzes unter die Kompetenznorm, Kompetenzqualifikation172 – 179a
3. Zuständigkeitskataloge und ungeschriebene Bundeskompetenzen180 – 184
4. Voraussetzungen der Kompetenzausübung – Art. 71, 72 GG185 – 199
a) Ausschließliche Bundeszuständigkeit, Art. 71 GG185
b) Konkurrierende Zuständigkeit, Art. 72 GG186 – 199
aa) Gesetzgebungsbefugnis des Bundes, Art. 72 Abs. 2 GG188 – 192
bb) Gesetzgebungsbefugnis der Länder, Art. 72 Abs. 1 GG193, 194
cc) Abweichungsgesetzgebung der Länder, Art. 72 Abs. 3 GG195, 196
dd) „Rückholmöglichkeit“, Art. 72 Abs. 4 GG197
ee) Übergangsrecht198, 199
5. Zum Verhältnis von Bundesrecht und Landesrecht, Art. 31 GG200 – 205
IV. Verfahren der Bundesgesetzgebung206 – 244
1. Gesetzesinitiative209 – 217
a) Initiativrecht209, 210
b) Zur weiteren Behandlung der Gesetzesinitiative211 – 216
c) „Outsourcing“ und Kooperation – aktuelle Probleme der parlamentarischen Gesetzgebung217
2. Beschlussfassung in Bundestag und Bundesrat218 – 233
a) Gesetzesbeschluss des Bundestags219 – 222
b) Beteiligung des Bundesrats223 – 230
aa) Einspruchs- und Zustimmungsgesetze223
bb) Verfahren bei Einspruchsgesetzen224 – 228
cc) Verfahren bei Zustimmungsgesetzen229, 230
c) Zustandekommen eines Gesetzes231 – 233
3. Ausfertigung und Verkündung: das Abschlussverfahren234 – 240
4. Verfahren der Verfassungsänderung241 – 244
a) Formelle Voraussetzungen242, 243
b) Materielle Voraussetzungen244
V. Landesgesetzgebung – insbesondere: Volksgesetzgebung245 – 261
1. Verfassungsautonomie der Länder245a
2. Grundsatzfragen245b – 245f
3. Landesrecht 246 – 261
VI. Offene Staatlichkeit und Verfassungsidentität des Grundgesetzes: Unionsrecht und EMRK262 – 291a
1. Völkerrecht, Europarecht und innerstaatliche Geltung264
2. Rechtsquellen des Unionsrechts265 – 270
a) Primäres und sekundäres Unionsrecht265, 266
b) Kompetenzen267 – 270
3. Unionsrecht und nationales Recht: Anwendungsvorrang271/272 – 278
a) Der Grundsatz: Anwendungsvorrang des Unionsrechts271/272, 273/274
b) Europäisches und nationales Recht: Prüfungs- und Verwerfungskompetenz275, 276
c) Rechtsschutzfragen277, 278
4. BVerfG und EuGH – Ultra-vires-Kontrolle, Identitätskontrolle und formelle Übertragungskontrolle279 – 286
a) „Recht auf Demokratie“ – Ultra-vires-Kontrolle, Identitätskontrolle279, 280
b) Ultra-vires-Kontrolle – insbesondere: EZB und EuGH281 – 283
c) Identitätskontrolle284, 285
d) Formelle Übertragungskontrolle285a, 286
5. Grundgesetz, EMRK und Grundrechtecharta287 – 291a
§ 4 Der Rechtsstaat des Grundgesetzes: Gewaltenteilung – rechtsstaatliche Grundsätze
I. Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung: Gewaltenteilung293 – 370
1. Gewaltenteilung im Grundgesetz: Legislative, Exekutive, Judikative293 – 304
a) Gewaltenteilung: Begriff und Bedeutung297
b) Legislative und Exekutive298, 299
c) Judikative300 – 304
2. Gewaltenteilung: Gesetzmäßigkeit der Verwaltung – Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes305 – 341
a) Vorrang des Gesetzes310 – 312
b) Vorbehalt des Gesetzes für Eingriffsakte – klassischer und „moderner“ Eingriffsbegriff313 – 319
c) Insbesondere: Gesetzesvorbehalt für staatliche Informationstätigkeit320 – 324
d) Gesetzesvorbehalt und Leistungsverwaltung – kein Totalvorbehalt325 – 329
e) Wesentlichkeitsvorbehalte330 – 334
f) „Sonderstatusverhältnisse“335 – 341
3. Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Gewaltenteilung und exekutive Normsetzung342 – 370
a) Rechtsverordnungen344 – 357
aa) Ermächtigung durch Gesetz344 – 351
bb) Adressaten, Verfahren352 – 357
b) Satzungen358 – 364
c) Verwaltungsvorschriften, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und Gewaltenteilung365 – 370
II. Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit371 – 415a
1. Grundsätzliche Bedeutung372
2. Insbesondere: Rechtsklarheit373 – 383a
a) Klarheit und Bestimmtheit der Norm374 – 380
b) Klarheit und Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung381 – 383a
3. Rechtssicherheit – Rückwirkungsverbot und Vertrauensschutz384 – 415a
a) Das Problem388
b) Verbot rückwirkender Strafgesetze: Art. 103 Abs. 2 GG389 – 392
c) IÜ: Rechtsstaatliches Rückwirkungsverbot393 – 404
d) Vertrauensschutz außerhalb des Rückwirkungsverbots?405 – 409
e) Europäisches Recht410 – 415a
III. Rechtsstaat und Übermaßverbot416 – 440
1. Verfassungsrechtliche Grundlagen und Inhalte des Übermaßverbots – Verhältnismäßigkeitsprinzip419 – 422
a) Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns als rechtsstaatlicher Grundsatz419, 420
b) Die Elemente des Verhältnismäßigkeitsgebots: Legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit, Angemessenheit421, 422
2. Geltungsbereich und Anwendung des Übermaßverbots423 – 440
a) Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung als Bindungsadressaten423 – 425
b) Anwendung des Übermaßverbots: Legitimes Handlungsziel426, 427
c) Anwendung des Übermaßverbots: Geeignetheit und Erforderlichkeit428, 429
d) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn430 – 435
aa) Das Prinzip der Abwägung430 – 433a
bb) Grenzen der Abwägung: Menschenwürde434
cc) Insbesondere: Verhältnismäßigkeit und innere Sicherheit435
e) Geltung zwischen Hoheitsträgern?436
f) Europäisches Recht437 – 440
IV. Justizgewähr, Rechtsschutz und gerichtliches Verfahren: Der Schutz der Rechtsstaatlichkeit441 – 471
1. Rechtsschutzgarantie und Justizgewährungsanspruch441 – 451
a) Der grundgesetzliche Anspruch auf Rechtsschutz444, 445
b) Voraussetzungen und Tragweite der Rechtsschutzgarantie446 – 451
aa) Schutz subjektiver Rechte und Grundrechte446
bb) Kein Letztentscheidungsrecht der Verwaltung447
cc) Verfahrensordnungen und effektiver Rechtsschutz448 – 451
2. Gerichtsorganisation und gesetzlicher Richter452 – 462
a) Gewährleistung der fachlich gegliederten Gerichtsbarkeit und eines Instanzenzugs?455, 456
b) Das Recht auf den gesetzlichen Richter457 – 462
3. Gerichtliches Verfahren und Grundgesetz463 – 470
a) Das Recht auf Gehör465, 466
b) Rechtsstaatlichkeit und „Fairness“ des Verfahrens, insbesondere im Strafprozess467 – 469
c) „Ne bis in idem“: aktuelle Gesetzgebung469a, 470
4. Schiedsgerichte im Freihandel471
V. Das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG472 – 474
VI. Der Rechts- und Verfassungsstaat in Zeiten der Pandemie474a – 474o
1. Handlungsinstrumentarium, Coronaschutzverordnungen und Parlamentsvorbehalt474c – 474e
2. Bundes-Notbremse, § 28 b IfSG474f – 474h
2. Materielle Verfassungsmäßigkeit – Bestimmtheitsgebot, Verhältnismäßigkeit474i – 474n
3. Corona und EU474o
§ 5 Das bundesstaatliche Prinzip des Grundgesetzes
I. Grundlagen476 – 493
1. Geschichtlich479, 480
2. Der Bundesstaatsbegriff des Grundgesetzes481 – 490
a) Staatlichkeit von Bund und Ländern481 – 485
b) Bundesstaatliche Kompetenzordnung – unitarischer Bundesstaat oder Wettbewerbsföderalismus?486 – 488
c) Bundesstaatlichkeit als unantastbares Verfassungsprinzip489
d) Bundesstaat, Demokratie und Rechtsstaat490
3. Bundesstaatlichkeit und Europäische Union491 – 493
II. Kooperativer Föderalismus und Bundestreue – die föderalen Rechtsbeziehungen494 – 516
1. Unitarisierung durch Kooperation – insbesondere: Staatsverträge499, 500
2. Bundestreue, bundesfreundliches Verhalten501 – 516
a) Verfassungssystematischer Standort und grundsätzliche Bedeutung501 – 503
b) Einzelne Fallgruppen – Kompetenzschranken und Verfahrenspflichten504 – 508
c) Akzessorischer Charakter der Bundestreue – Anspruchsgrundlage?509 – 516
III. Verwaltungskompetenzen517 – 548
1. Der Grundsatz: Regelzuständigkeit der Länder im Verwaltungsbereich – Landeseigenverwaltung521 – 525
a) Landeseigener Vollzug der Gesetze522, 522a
b) Nicht gesetzesakzessorische Verwaltung523 – 525
2. Abweichung vom Regelfall: Bundesauftragsverwaltung526 – 528/529
3. Bundeseigene Verwaltung530 – 532
4. Ungeschriebene Bundeskompetenzen auch für die Verwaltung?533, 534
5. Unzulässige Mischverwaltung und zulässige Kooperation im Bundesstaat535 – 538
6. Bundesaufsicht, Bundeszwang, Bundesintervention539 – 542
7. Exkurs: Die Bundeswehr im Grundgesetz543 – 548
IV. Die Rechtsprechung in der bundesstaatlichen Ordnung549 – 551
V. Die bundesstaatliche Finanz- und Haushaltsverfassung552 – 578
1. Überblick555
2. Gesonderte Ausgabentragung (Konnexität), Art. 104a GG, und Finanzhilfen556 – 558
3. Steuerertragshoheit und Finanzausgleich559
4. Exkurs: Europäischer Finanzausgleich?560
5. Verteilung der Steuergesetzgebung561 – 566
a) Steuern und sonstige Abgaben: Begriffliche Voraussetzungen561, 562
b) Zuständigkeiten563 – 566
6. Nichtsteuerliche Abgaben567 – 574
a) Nichtsteuerliche Abgaben und die Begrenzungs- und Schutzfunktion der Finanzverfassung567 – 569
b) Sonderabgaben570 – 574
7. Exkurs: Die bundesstaatliche Haushaltsverfassung – Föderalismusreform II575 – 578
VI. Auswärtige Beziehungen und völkerrechtliche Verträge, Art. 32, 59 GG579 – 587
1. Völkerrechtliche Verträge: Verbandskompetenz und Organkompetenz, Art. 32 und Art. 59 GG582, 583
2. Vertragsschluss- und Transformationsgesetz584 – 587
§ 6 Staatsziele
I. Das soziale Staatsziel589 – 606
1. Der soziale Rechtsstaat: Grundlagen592 – 595
a) Zur Entwicklung des Sozialstaats im Grundgesetz592
b) Wesentliche Inhalte: Soziale Sicherheit und soziale Gerechtigkeit593 – 595
2. Zur positiven Bindungswirkung des Sozialstaatsprinzips596 – 606
a) Sozialstaatsprinzip als Anspruchsgrundlage? Gesetzgebung und Verwaltung als Adressaten596 – 598a
b) Sozialstaatsprinzip als Bestandsgarantie?599 – 601
c) Sozialstaatsprinzip als Eingriffslegitimation – Rechtsstaat und Sozialstaat602 – 606
II. Staatsziel Umweltschutz607 – 619
1. Inhalt und Bedeutung der Verfassungsnorm609, 610
2. Generationenübergreifender Schutz – insbesondere: Klimawandel611 – 613
3. Bindungswirkung: Gesetzgeber, Verwaltung, Rechtsprechung614 – 619
III. Die Staatszielbestimmungen der Landesverfassungen620 – 622
Teil II Staatsorgane
Zusammenfassender Ausgangsfall zu Teil II
§ 7 Der Bundestag
I. Rechtsstellung und grundsätzliche Bedeutung des Bundestags – Verfassungskonflikte633 – 635
II. Bildung des Bundestags, Zusammensetzung und Verfahren636 – 655/656
1. Die Mitglieder des Bundestags637 – 640a
2. Fraktionsbildung641 – 643
3. Geschäftsordnungsautonomie und Selbstorganisationsrecht des Bundestags – insbesondere: Ausschüsse644 – 650
4. Verfahrensgrundsätze651 – 653
5. Ende der Wahlperiode und Neuwahlen654, 655/656
III. Abgeordnetenrechte657 – 676
1. Parlamentarische Beteiligungsrechte des Abgeordneten: Freies Mandat und parlamentarisches Verfahren657 – 664
a) Anwesenheits- und Mitberatungsrecht657 – 659
b) Rederecht660 – 663
c) Informationsrechte664
2. Freies Mandat und Pflichtenstellung – insbesondere: Mittelpunktregelung665 – 668
3. Weitere Statusrechte des Abgeordneten669 – 673
4. Insbesondere: Observation von Abgeordneten674 – 676
IV. Abgeordneter und Fraktion677 – 685
1. Freies Mandat, Partei- und Fraktionszugehörigkeit des Abgeordneten677 – 680
2. Der fraktionslose Abgeordnete681, 682
3. Oppositionsrechte?683 – 685
V. Kontrolle der Regierung: Untersuchungsausschüsse, Frage- und Informationsrechte686 – 707
1. Die Einsetzung des Untersuchungsausschusses689
2. Verfassungsmäßige Bestimmung des Untersuchungsgegenstands690 – 697
a) Bezeichnung des Untersuchungsgegenstands und Festlegung690
b) Materielle Schranken des Untersuchungsrechts691 – 697
3. Zum Verfahren im Untersuchungsausschuss – Beweiserhebungsrechte698 – 701
4. Exkurs: Landesverfassungsrecht702
5. Frage- und Informationsrechte des Bundestags und der Abgeordneten und Auskunftspflichten der Regierung703 – 707
VI. Bundestag, Abgeordnete und Fraktion im Verfassungsprozess708/709 – 716
§ 8 Der Bundesrat
I. Rechtsstellung, Bedeutung und Zusammensetzung des Bundesrats722 – 728
1. Zur Funktion des Bundesrats in der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes: Teilhabe der Länder an der Staatsgewalt im Bund722, 723
2. Zusammensetzung des Bundesrats – Stimmabgabe und Weisungsrechte724 – 728
II. Aufgaben und Befugnisse729 – 743
1. Mitwirkung an der Gesetzgebung des Bundes729 – 736
a) Einspruchs- und Zustimmungsgesetze729 – 732
b) Reichweite der Zustimmungspflicht – Änderung des Zustimmungsgesetzes733 – 736
2. Mitwirkung bei der Verwaltung des Bundes737
3. Bundesrat und Europa – Art. 23 GG738 – 743
a) Mitwirkung des Bundesrats in EU-Angelegenheiten: Art. 23 GG738 – 742
b) Verhandlungsführer der Länder, Art. 23 Abs. 6 GG743
III. Garantie der Mitwirkungsrechte – Bundesrat und „Ewigkeitsgarantie“744 – 749
§ 9 Die Bundesregierung
I. Die Bundesregierung als Verfassungsorgan: Rechtsstellung und grundsätzliche Bedeutung756 – 759
II. Zwischen Politik und Recht: Bildung und Amtsdauer der Bundesregierung760 – 777
1. Verfassungsfragen der Regierungsbildung761 – 768
a) Regierungsbildung – die maßgeblichen Schritte761, 762
b) Kanzlerwahl763 – 764a
c) Kabinettsbildung765, 766
d) Koalitionsvertrag767, 768
2. Amtsdauer der Bundesregierung, Misstrauensvotum769, 770
3. Die Vertrauensfrage771 – 777
III. Interne Organisation und Aufgabenverteilung778 – 787
1. Kanzlerprinzip, Ressortprinzip, Kollegialprinzip – zur Aufgabenverteilung innerhalb der Bundesregierung779 – 785
a) Systematik des Art. 65 GG779
b) Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers780 – 782
c) Ressortkompetenzen, Kollegialprinzip783 – 785
2. Das Beschlussverfahren der Bundesregierung786, 787
IV. Einzelne Kompetenzen der Bundesregierung – insbesondere: Öffentlichkeitsarbeit788 – 794
§ 10 Der Bundespräsident
I. Rechtsstellung und Bedeutung797 – 805
1. Stellung im Grundgesetz798 – 802
2. Zur Gegenzeichnungspflicht803 – 805
II. Kompetenzen des Bundespräsidenten, insbesondere das Prüfungsrecht806 – 823
1. Ausfertigung von Gesetzen und Prüfungskompetenz807 – 814
2. Vertretung der Bundesrepublik nach außen815
3. Weitere Befugnisse816, 817
4. „Politische“ Befugnisse des Bundespräsidenten – insbesondere: Äußerungsrecht818 – 823
Anhang zu §§ 7–10: Staatsorgane der Länder
Teil III Der Schutz der Verfassung durch die Verfassungsgerichtsbarkeit
§ 11 Das Bundesverfassungsgericht
I. Das Bundesverfassungsgericht: Bedeutung und verfassungsrechtliche Stellung833 – 837
II. Einzelne verfassungsgerichtliche Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht838 – 874
1. Organstreitverfahren, Art. 93 Abs. 1 Nr 1 GG; §§ 13 Nr 5, 63 ff BVerfGG840 – 847
2. Bund-Länder-Streit, Art. 93 Abs. 1 Nr 3 GG; §§ 13 Nr 7, 68 ff BVerfGG848 – 850
3. Sonstige föderale Streitigkeiten, Art. 93 Abs. 1 Nr 4 GG; §§ 13 Nr 8, 71, 72 BVerfGG851, 852
4. Die abstrakte Normenkontrolle, Art. 93 Abs. 1 Nr 2 GG; §§ 13 Nr 6, 76 ff BVerfGG853 – 856
5. Die abstrakte Normenkontrolle, Art. 93 Abs. 1 Nr 2a GG; §§ 13 Nr 6a, 76 ff BVerfGG857, 858
6. Feststellung der Ersetzbarkeit von Bundesrecht, Art. 93 Abs. 2 GG; §§ 13 Nr 6b, 97 BVerfGG859
7. Die konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage), Art. 100 Abs. 1 GG; §§ 13 Nr 11, 80 ff BVerfGG860 – 863
8. Verfassungsbeschwerden864 – 867
9. Weitere Verfahren868 – 874
III. Allgemeine Fragen des Verfahrens und der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts875 – 888a
1. Besonderheiten der Normprüfungsverfahren876 – 883
a) Verfassungskonforme Auslegung877
b) Zurückhaltung gegenüber dem Gesetzgeber878
c) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Nichtigerklärung oder Feststellung der Verfassungswidrigkeit879 – 883
2. Einstweilige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts884 – 888a
Anhang: Hinweise zu Zulässigkeitsfragen der Ausgangsfälle
I. Organstreitverfahren889 – 902
II. Bund-Länder-Streit903 – 905
III. Sonstige föderale Streitigkeiten906
IV. Normenkontrollverfahren907 – 911
1. Abstrakte Normenkontrolle908, 909
2. Konkrete Normenkontrolle910, 911
V. Verfassungsbeschwerdeverfahren912 – 918
§ 12 Landesverfassungsgerichtsbarkeit
I. Verfassungsgerichtsbarkeit in den Ländern: die wichtigsten Verfahrensarten919 – 938
1. Baden-Württemberg920
2. Bayern921 – 923
3. Berlin924
4. Brandenburg925
5. Bremen926
6. Hamburg927
7. Hessen928, 929
8. Mecklenburg-Vorpommern930
9. Niedersachsen931
10. Nordrhein-Westfalen932
11. Rheinland-Pfalz933
12. Saarland934
13. Sachsen935
14. Sachsen-Anhalt936
15. Schleswig-Holstein937
16. Thüringen938
II. Bundes- und Landesverfassungsgerichtsbarkeit im Verhältnis zueinander939 – 947
1. Der Grundsatz: Selbstständiges Nebeneinander940 – 943
2. Insbesondere: Landesverfassungsbeschwerde wegen Verletzung von Landesgrundrechten in Anwendung von Bundesrecht944 – 947
Anhang: Schematische Übersicht zum Gesetzgebungsverfahren
Sachverzeichnis
Im Folgenden werden einem häufig vorgebrachten Wunsch der Leser entsprechend neben der abgekürzt zitierten Literatur einige häufig gebrauchte Abkürzungen wiedergegeben; iÜ werden die üblichen Abkürzungen verwendet.
Zur Zitierweise: Gerichtsentscheidungen werden soweit möglich mit ihrer Fundstelle in der amtlichen Sammlung des Gerichts zitiert – also: BVerfGE 12, 205, 261: Bundesverfassungsgericht – Entscheidungssammlung, 12. Band, S. 205: Beginn des Abdrucks, dort S. 261: Belegstelle. Soweit jedoch die Entscheidungen bereits mit Randnummern versehen sind, wie dies der Fall ist seit Band 131 der amtlichen Sammlung des BVerfG, wird auf die entsprechenden Randnummern. verwiesen, ebenso beim Abdruck in Zeitschriften. Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte, für die die Entscheidungssammlungen meist nur schwer zugänglich sind, werden idR nach einer Fundstelle in einer der gängigen Zeitschriften zitiert. Noch nicht veröffentlichte Entscheidungen des BVerfG werden nach Datum und Aktenzeichen zitiert; ebenso wird bei einigen wichtigen aktuellen Entscheidungen das Datum angegeben, um das Auffinden bei www.bverfg.de oder bei www.juris.de zu erleichtern. Über juris können durch Eingabe einer Fundstelle die Parallelfundstellen ermittelt werden. Entscheidungen ohne Fundstelle sind zitiert nach juris.
Normen des europäischen Rechts werden zitiert mit EUV und AEUV. Mit EUV wird der Vertrag über die Europäische Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon zitiert; soweit auf die bis dahin geltende Fassung des Vertrags hinzuweisen ist, wird dies kenntlich gemacht, wo erforderlich, mit dem Zusatz „aF“ (= alter Fassung). Mit AEUV wird der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zitiert, der an die Stelle des EG-Vertrags getreten ist, ggf wird in Klammern die entsprechende Bestimmung des EG-Vertrags zitiert, in der Fassung, die bis zum Vertrag von Lissabon gegolten hat. Der EG-Vertrag hatte ja bereits mit dem Vertrag von Amsterdam 1999 eine durchgehende Neunummerierung der Artikel erfahren, existiert also nunmehr in dreifacher Artikelzählung, was die Arbeit mit älteren Texten erschwert. Ein Konkordanzverzeichnis, in dem die sich sachlich entsprechenden Artikel mit der jeweiligen Nummerierung gegenübergestellt werden, findet sich in den Textsammlungen im Anhang zum Vertragstext.
aA | anderer Ansicht |
aaO | am angegebenen Orte |
AbgG | Abgeordnetengesetz |
Abs. | Absatz |
abw | abweichend |
AEUV | Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
aF | alte Fassung |
aM | andere(r) Meinung |
AöR | Archiv des öffentlichen Rechts (Zeitschrift) |
ASt | Antragsteller |
Austermann/Waldhoff | Parlamentsrecht, 2020 |
BauGB | Baugesetzbuch |
BayVBl | Bayerische Verwaltungsblätter |
BayVerf | Bayerische Verfassung |
BayVerfGH | Bayerischer Verfassungsgerichtshof |
BB | Betriebsberater (Zeitschrift) |
BbgVerf | Brandenburgische Verfassung |
BbgVerfG | Verfassungsgericht des Landes Brandenburg |
Benda/Klein | Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. Heidelberg 2012 |
BerlVerf | Verfassung von Berlin |
BerlVerfGH | Berliner Verfassungsgerichtshof |
Bf | Beschwerdeführer |
BGBl | Bundesgesetzblatt |
BGH | Bundesgerichtshof |
BMinG | Bundesministergesetz |
BonnK | Kommentar zum Bonner Grundgesetz, Hamburg/Heidelberg 1950 ff, zit. nach Bearbeitern |
BremStGH | Bremer Staatsgerichtshof |
BremVerf | Verfassung von Bremen |
BSG | Bundessozialgericht |
BT-Drucks. | Bundestagsdrucksache (Nummerierung: Wahlperiode/lfd. Nummer) |
B.v. | Beschluss vom |
BVerfG | Bundesverfassungsgericht |
BVerfG (K) | Bundesverfassungsgericht (Kammerbeschluss) |
BVerfGG | Bundesverfassungsgerichtsgesetz (Textbuch Nr 20) |
BVerwG | Bundesverwaltungsgericht |
BWG | Bundeswahlgesetz (Textbuch Nr 30) |
BWStGHG | Gesetz über den Staatsgerichtshof (BW) |
BWVerf | Verfassung des Landes Baden-Württemberg |
ders. | derselbe |
DÖV | Die öffentliche Verwaltung (Zeitschrift) |
Dreier | Grundgesetz, Bd. I, 3. Aufl. 2013, Bd. II, 3. Aufl. 2015, Bd. III, 3. Aufl. 2017, zit. nach Bearbeitern |
DVBl | Deutsches Verwaltungsblatt |
eA | einstweilige Anordnung |
EEG | Erneuerbare-Energien-Gesetz |
EGMR | Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte |
EGV | Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft |
EMRK | Europäische Menschenrechtskonvention |
ESM | Europäischer Stabilitäts-Mechanismus |
EU | Europäische Union |
EuG | Europäisches Gericht Erster Instanz |
EuGH | Europäischer Gerichtshof |
EuGRZ | Europäische Grundrechte Zeitschrift |
EUV | Vertrag über die Europäische Union |
EZB | Europäische Zentralbank |
FAG | Finanzausgleichsgesetz |
FS | Festschrift |
GeschO | Geschäftsordnung |
GeschOBReg | Geschäftsordnung der Bundesregierung |
GeschOBT | Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags |
HambVerf | Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg |
HambVerfGHG | Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht |
Hesse | Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland, 20. Aufl., Heidelberg 1995, Neudruck 1999 |
HessStGH | Hessischer Staatsgerichtshof |
HessVerf | Hessische Verfassung |
Hillgruber/Goos | Verfassungsprozessrecht, 5. Aufl., Heidelberg 2020 |
hM | herrschende Meinung (abs hM: absolut herrschende Meinung) |
HStR | Isensee/Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. I–IX, 1. Aufl. 1986–1995, Bd. I–XIII, 3. Aufl. 2003–2015. Zitierweise: HStR I³, HStR II³ usf. |
idF | in der Fassung |
idR | in der Regel |
iE | im Ergebnis |
ieS | im engeren Sinne |
iFd | im Falle des |
IfSG | Infektionsschutzgesetz |
Ipsen | Staatsrecht I – Staatsorganisationsrecht, 30. Aufl., München 2018 |
iSv | im Sinne von |
JA | Juristische Arbeitsblätter |
Jarass/Pieroth | Grundgesetz, Kommentar, 16. Aufl., München 2020 |
JöR | Jahrbuch des öffentlichen Rechts |
JR | Juristische Rundschau (Zeitschrift) |
Jura | Juristische Ausbildung (Zeitschrift) |
JuS | Juristische Schulung (Zeitschrift) |
JZ | Juristenzeitung |
Kingreen/Poscher | Grundrechte Staatsrecht II, 37. Aufl., Heidelberg 2021 (vormals Pieroth/Schlink) |
K&R | Kommunikation & Recht (Zeitschrift) |
Klausurenband I | Degenhart, Klausurenkurs im Staatsrecht I, 5. Aufl., Heidelberg 2019 |
Klausurenband II | Degenhart, Klausurenkurs im Staatsrecht II, 9. Aufl., Heidelberg 2020 |
Kloepfer I | Verfassungsrecht Band I. Grundlagen. Staatsorganisationsrecht. Bezüge zum Völker- und Europarecht, München 2011 |
Kloepfer II | Verfassungsrecht Band II. Grundrechte. München 2010 |
Lenz/Hansel | Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Kommentar, 3. Aufl., Baden-Baden 2020 |
LKV | Landes- und Kommunalverwaltung (Zeitschrift) |
lt SV | laut Sachverhalt |
LVerfG MV | Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern |
Maunz/Dürig | Grundgesetz, Kommentar, München 1958 ff, zit. nach Bearbeitern |
Maurer | Staatsrecht I, 8. Aufl., München 2015 |
mE | meines Erachtens |
MMR | Multimedia und Recht (Zeitschrift) |
MVVerf | Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern |
MVVerfGH | Verfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern |
NdsVerf | Verfassung des Landes Niedersachsen |
nF | Neue Fassung |
NJ | Neue Justiz (Zeitschrift) |
NJW | Neue Juristische Wochenschrift |
NVwZ | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht |
NVwZ-RR | NVwZ Rechtsprechungs-Report |
NWVBl | Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter |
NWVerf | Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen |
OMT | Outright Monetary Transactions |
ParlBG | Parlamentsbeteiligungsgesetz |
PartG | Parteiengesetz (Textbuch Nr 35) |
Peine/Siegel | Allgemeines Verwaltungsrecht, 13. Aufl., Heidelberg 2020 |
Peine/Siegel, Klausurenkurs | Klausurenkurs im Verwaltungsrecht, 7. Aufl., Heidelberg 2021 |
Pestalozza | Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl., München 1991 |
PSPP | Public Sector Purchase Programm |
PUAG | Untersuchungsausschussgesetz (Textbuch Nr 17) |
RhPfVerf | Verfassung von Rheinland-Pfalz |
RhPfVerfGH | Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz |
Rspr | Rechtsprechung |
SaarlVerf | Verfassung des Saarlands |
Sachs | Grundgesetz, Kommentar, 8. Aufl., München 2018, zit. nach Bearbeitern |
Sachs, Verfassungsprozessrecht | Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl., Tübingen 2010 |
SächsVBl | Sächsische Verwaltungsblätter |
SächsVerf | Verfassung des Freistaates Sachsen |
SächsVerfGH | Sächsischer Verfassungsgerichtshof |
SAHVerf | Verfassung von Sachsen-Anhalt |
Schenke | Verwaltungsprozessrecht, 16. Aufl., Heidelberg 2019 |
Schlaich/Korioth | Das Bundesverfassungsgericht, 10. Aufl., München 2015 |
Schwanengel | Das Parlament im Gefüge der Staatsorganisation, Berlin 2021 |
Schweitzer/Dederer | Staatsrecht III, 12. Aufl., Heidelberg 2020 |
SHVerf | Verfassung von Schleswig-Holstein |
Stern I, II | Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band I, 2. Aufl., München 1984, zit.: Stern I, Bd. II, München 1980, zit.: Stern II |
StGH BW | Staatsgerichtshof Baden-Württemberg (jetzt: Verfassungsgerichtshof) |
str | strittig |
stRspr | ständige Rechtsprechung |
Streinz | Europarecht, 11. Aufl., Heidelberg 2019 |
Textbuch | Textbuch Deutsches Recht – Staats- und Verwaltungsrecht Bundesrepublik Deutschland, 61. Aufl., Heidelberg 2021 |
ThürVBl | Thüringer Verwaltungsblätter |
ThürVerf | Verfassung des Freistaates Thüringen |
ThürVerfGH | Thüringer Verfassungsgerichtshof |
UAbs. | Unterabsatz |
Übbl | Überblick |
unstr | unstrittig |
U. v. | Urteil vom |
VB | Verfassungsbeschwerde |
v. H. | vom Hundert |
v. Münch/Kunig | (Hrsg.), Grundgesetz-Kommentar, Bd. 1, 6. Aufl., München 2012, Bd. 2, 6. Aufl., München 2012, zit. nach Bearbeitern |
Verf | Verfassung |
VerfGG Bbg | Gesetz über das Verfassungsgericht Brandenburg |
VerfGH NW | Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen |
VersG | Versammlungsgesetz (Textbuch Nr 80) |
VerwArch | Verwaltungsarchiv |
vMKS | von Mangoldt/Klein/Starck, Grundgesetz, Kommentar, 7. Aufl., Bd. 1–3, München 2018, zitiert nach Bearbeitern |
VO | Verordnung |
ZG | Zeitschrift für Gesetzgebung |
ZVS | Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen |
zw | zweifelhaft |
Die Darstellung behandelt im ersten Teil zunächst einige Grundfragen zu Staat und Verfassung (§ 1), dann schwerpunktmäßig das Demokratiegebot (§ 2), hierbei insbesondere Fragen des parlamentarischen Systems (I, II), der Parteien und des Wahlrechts (III, IV), der direkten Demokratie (V) und widmet sich der immer drängenderen Frage, wie der Prozess der europäischen Integration demokratisch zu gestalten ist. Ein erster Abschnitt zum Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes widmet sich dem Gesetz als der zentralen, demokratische Legitimation und Rechtssicherheit schaffenden Handlungsform des demokratischen Rechtsstaats (§ 3). Hierzu werden zusammenfassend Fragen des Gesetzesbegriffs (I, II), der Gesetzgebungskompetenzen (III), des Gesetzgebungsverfahrens und des Verfahrens der Verfassungsänderung (IV) behandelt, unter Einbeziehung der Rechtsetzung durch die Europäische Union und des Verhältnisses von nationalem Recht und europäischem Recht (VI). Auch werden Besonderheiten der Landesgesetzgebung, hier vor allem der Volksgesetzgebung, dargestellt (V). Im Anschluss an die Behandlung der Gesetzgebung werden zum Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes (§ 4) der Grundsatz der Gewaltenteilung und damit im Zusammenhang die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der untergesetzlichen Rechtsetzung (I) sowie mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit und dem Übermaßverbot (II, III) die grundlegenden allgemeinen Anforderungen des Rechtsstaats behandelt. Rechtsstaatlichkeit verwirklicht sich durch Rechtsprechung – Rechtsschutz und Justizgewähranspruch sowie die Verfahrensgrundrechte werden im Abschnitt hierzu zusammengefasst (IV). Ein eigener Abschnitt ist dem Rechtsstaat in der Corona-Pandemie gewidmet (VI). Die Behandlung der bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes (§ 5) konzentriert sich – neben Grundsatzfragen des Bundesstaatsbegriffs (I) – auf die föderalen Rechtsbeziehungen, wie sie durch Bundestreue und kooperativen Föderalismus geprägt sind (II), auf Verwaltungs- (III) und Vertragsschlusskompetenzen (VI) und auf die bundesstaatliche Finanzverfassung (V). Staatsziele (§ 6) werden dargestellt, soweit sie von aktueller Bedeutung für den Leser dieses Buches sind, insbesondere das Sozialstaatsgebot (I) und das Staatsziel Umweltschutz (II).
Im zweiten Teil werden schwerpunktmäßig Rechtsstellungen, Aufgaben und Befugnisse der wichtigsten Staatsorgane – Bundestag und Bundesrat, Bundesregierung, Bundespräsident – ausgeführt (§§ 7–10). Der dritte Teil widmet sich dem Schutz der Verfassung. Er bringt für das Bundesverfassungsgericht (§ 11) eine ausführliche Darstellung der allgemeinen Verfahrensfragen (I, III) und der einzelnen Verfahren (II) sowie für die Landesverfassungsgerichte (§ 12) landesspezifische Besonderheiten (I) und das Verhältnis zum BVerfG (II).
Fragen der Verfassungsinterpretation werden einleitend behandelt (§ 1 III); ergänzend wird hierauf eingegangen, wo es für die Beantwortung konkreter Fragestellungen erforderlich ist. Im jeweiligen Sachzusammenhang werden auch Fragen der europäischen Integration und der Einwirkungen des Gemeinschaftsrechts auf die Rechtsordnung nach dem Grundgesetz einbezogen – ohne sie ist eine Darstellung verfassungsrechtlicher Fragen nicht mehr vorstellbar.
Besonderheiten des Landesverfassungsrechts werden jeweils im Zusammenhang der entsprechenden Abschnitte über das Staatsrecht der Bundesrepublik gebracht, insbesondere in § 2 V und § 3 V (direkte Demokratie in den Ländern, Volksbegehren und Volksentscheid), in § 6 IV (Staatszielbestimmungen der Landesverfassungen), im Anhang zu § 10 (Staatsorgane der Länder) und in § 12 (Landesverfassungsgerichtsbarkeit).
Den einzelnen Teilabschnitten sind insgesamt 77 Ausgangsfälle vorangestellt, auf die die Darstellung – unter Einbeziehung weiterer Fallbeispiele – laufend zurückkommt; die Ausgangsfälle werden – meist am Schluss des jeweiligen Abschnitts – zusammenfassend gelöst. Die prozessualen Fragen der Ausgangsfälle werden im Zusammenhang nach § 11 III behandelt. Soweit als möglich ist bei der Auswahl der Fälle auf aktuelle Verfassungskonflikte Bezug genommen. Die Lösungen sind idR in Form von Lösungsskizzen gehalten; für ausformulierte Fälle wird auf die Klausurenbände verwiesen.
Insbesondere für Studienanfänger sind die einleitenden Hinweise zu den einzelnen Teilabschnitten und den dort behandelten Fragen gedacht.
Verweisungen auf Literatur und Rechtsprechung sind im Text knapp gehalten, die Darstellung soll aus sich heraus verständlich sein. Schrifttumshinweise im Anschluss an die einzelnen Teilabschnitte mögen zu vertiefendem Studium anregen; die vorangestellten Leitentscheidungen des BVerfG sollte der Leser/die Leserin im diesem Lehrbuch beigefügten ebook im Volltext nachschlagen.
Aufbauhinweise werden im Zusammenhang der Darstellung gegeben. Einzelnen Abschnitten wurden zusammenfassende Übersichten und Prüfungsschemata angefügt. Auf generelle Klausurregeln wurde verzichtet, da es sie – jedenfalls im Staatsorganisationsrecht – nicht gibt; positives Wissen und tatsächliche Klausurpraxis bieten allein die Gewähr für den Examenserfolg. Zu Ersterem möchte dieses Buch einen Beitrag leisten.
Zur Vorbereitung auf Übung, Zwischenprüfung und Staatsexamina stehen die vom Verfasser vorgelegten Klausurenkurse im Staatsrecht I und II als Fall- und Repetitionsbände zur Verfügung. Der Band „Klausurenkurs im Staatsrecht I“ ist auf die Anforderungen in Übung und Zwischenprüfung hin ausgelegt und deckt das Staatsorganisationsrecht und die Grundrechte ab. Er liegt in 5. Auflage 2019 vor, der Band „Klausurenkurs im Staatsrecht II – Mit Bezügen zum Europarecht“ ist in 9. Auflage 2021 erschienen. Die in den Bänden enthaltenen Musterklausuren mit Repetitoriumsteil ermöglichen die klausurmäßige Einübung des Stoffes, machen mit typischen Problemkonstellationen, im Klausurenkurs II auch in verwaltungsrechtlicher Einkleidung, vertraut und bringen einen gedrängten Überblick über den Stoff, der dann anhand der Schwerpunkte-Bände erarbeitet bzw nachgearbeitet werden kann.
1
Gegenstand des Staatsrechts ist der Staat. Das Staatsrecht regelt, wie der Staat organisiert sein, wer für ihn handeln soll, und mit welchen Aufgaben und Befugnissen – dies ist Inhalt des Staatsorganisationsrechts. Es bestimmt weiterhin, wie das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern beschaffen sein soll – dies ist Inhalt vor allem der Grundrechte des Grundgesetzes. Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist in erster Linie im Grundgesetz enthalten, das als Verfassung deren rechtliche Grundordnung bestimmt. Ergänzend treten weitere Gesetze hinzu, wie zB das Bundeswahlgesetz, das die näheren Bestimmungen für die Wahl des Bundestags enthält – während das Grundgesetz selbst in seinem Art. 38 Abs. 1 S. 1, wonach die Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl bestimmt werden, die grundsätzlichen Aussagen trifft.
2
Dass die Bundesrepublik Deutschland ein „Staat“ ist, wird im Grundgesetz ohne Weiteres vorausgesetzt. Drei Elemente werden regelmäßig als Voraussetzung für die Existenz eines Staates genannt und haben diese Funktion jedenfalls mit der Entstehung des Territorialstaates in der beginnenden Neuzeit: Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt.
3
Beim Staatsgebiet handelt es sich um einen umgrenzten Teil der Erdoberfläche, der den räumlichen Geltungsbereich der Staatsgewalt bezeichnet, auf den sich die Staatsgewalt erstreckt, aber auch begrenzt. Staatsvolk sind all jene Personen, die durch die rechtliche Klammer der Staatsangehörigkeit dauerhaft mit dem Staat verbunden sind. Der Staat hat also die Gebietshoheit und die Personalhoheit.
4
Bei der Staatsangehörigkeit handelt es sich also um eine rechtliche Eigenschaft, die nicht schon durch den tatsächlichen Aufenthalt im Staatsgebiet begründet wird. Wie sie erworben wird, dies regeln die einzelnen Staaten selbstständig. Dabei werden zwei unterschiedliche Rechtsprinzipien unterschieden. Ius sanguinis („Recht des Blutes“) oder Abstammungsprinzip bedeutet: Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Abstammung; ius soli („Recht des Bodens“) oder Territorialitätsprinzip bedeutet: Erwerb durch Geburt auf dem Territorium des Landes. Die Staatsangehörigkeit kann zudem durch Einbürgerung erworben werden.
Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht, traditionell dem Abstammungsprinzip folgend, enthält nunmehr auch Elemente des Territorialitätsprinzips[1]. So wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland erworben, wenn die Eltern sich bis dahin acht Jahre rechtmäßig im Inland aufgehalten haben, § 4 Abs. 3 StAG. In bestimmten Fällen, vor allem bei fehlendem Inlandsbezug, sieht § 29 StAG eine Optionspflicht nach Vollendung des 21. Lebensjahres vor. Die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Staaten können zum Entstehen mehrfacher Staatsangehörigkeit führen[2].
5
Entscheidendes Element des Staatsbegriffs ist die Staatsgewalt. Hierunter versteht man die alleinige, umfassende und prinzipiell unbegrenzte Herrschaftsmacht des Staates innerhalb seines Staatsgebiets und über das Staatsvolk. Ihm entspricht die Souveränität nach außen. Herrschaftsmacht bedeutet vor allem, dass der Staat – und nur der Staat – aus eigener Autorität, ohne dazu noch besonders ermächtigt zu werden, für die Bürger verbindliche Regeln aufstellen und Entscheidungen treffen kann. Diese sind zu befolgen, ohne dass ihnen jeweils zugestimmt werden müsste. Dies gilt für den Erlass von Gesetzen ebenso wie für Entscheidungen der Behörden und Gerichte. Staatsgewalt bedeutet, dass diese Anordnungen auch zwangsweise durchgesetzt werden können – der Staat hat das Gewaltmonopol. Der Bürger, der seine Rechte durchsetzen will, muss hierfür die Hilfe der Gerichte in Anspruch nehmen – der Staat ist verpflichtet, das Recht durchzusetzen (Justizgewähr, Rn 444 ff).
Während die Ausübung der Staatsgewalt auf das Staatsgebiet beschränkt ist, die Bundesrepublik also im Ausland nicht mit Hoheitsgewalt auftreten kann, hat sie doch auch bei Auslandsaktivitäten das Grundgesetz zu beachten.
Aktuelle Rechtsprechung: Dies betrifft zB die Auslandsaufklärung durch den BND: auch bei der Ausland-Ausland-Aufklärung, also zB dem Abhören von Gesprächen im Ausland zwischen ausländischen Teilnehmern[3].
Im Verfahren um den Klimaschutz machten Beschwerdeführende aus Nepal und Bangladesh Schutzansprüche gegen Deutschland geltend: dessen unzureichende Maßnahmen würden mit zum Klimawandel beitragen, dessen Folgen sie besonders beträfen.[4] Das BVerfG ließ die Frage offen.
6
Diese Befugnis, verbindliche Regeln aufzustellen und durchzusetzen, macht die hoheitliche Gewalt des Staates aus. Im Verfassungsstaat ist die Staatsgewalt an feste, für den Staat selbst verbindliche Regeln gebunden. Sie sind in einer Verfassung – für Deutschland im Grundgesetz – niedergelegt. Der Bürger hat damit gesicherte, eben „verfassungsmäßige“ Rechte im Verhältnis zum Staat. Der Verfassungsstaat hat sich vor allem seit dem Ende des 18. Jahrhunderts in Nordamerika und Westeuropa entwickelt, hier mit der Französischen Revolution als der entscheidenden Zäsur. Die Bundesrepublik Deutschland ist Verfassungsstaat – das Grundgesetz als ihre Verfassung schafft die Grundlagen der staatlichen Ordnung und garantiert die Freiheiten der Bürger. Staatsgewalt kann hiernach nur in den Bahnen des Rechts ausgeübt werden – die Bundesrepublik ist Rechtsstaat. Jene Normen, die speziell die Befugnisse der staatlichen Gewalt, also der Hoheitsgewalt des Staates ausgestalten und begrenzen, also das Sonderrecht des Staats, machen in ihrer Gesamtheit das öffentliche Recht aus. Das Staatsrecht bezeichnet einen Teilausschnitt hieraus.