Herrschaft und Terror im Dritten Reich
Verlag C.H.Beck
Die Geheime Staatspolizei – kurz Gestapo – war das am meisten gefürchtete Instrument des politischen Terrors im «Dritten Reich». Sie verfolgte und vernichtete mit Brutalität und Willkür die Gegner des Regimes und alle, die sie als solche definierte: Sozialisten, Kommunisten, Juden, Homosexuelle oder «Asoziale». Wer in den berüchtigten Gestapo-Gefängnissen landete, der kehrte oft nicht wieder. Carsten Dams und Michael Stolle untersuchen in ihrem Buch Anspruch und Wirklichkeit der Gestapo. Dabei spannen sie den Bogen von der späten Weimarer Republik über die Verbrechen des Nationalsozialismus in Deutschland und Europa bis zu den Prozessen gegen Gestapobeamte nach 1945. Entstanden ist eine souveräne Synthese auf dem Stand der neuesten Forschung.
Carsten Dams ist Historiker und Professor für Polizeiwissenschaft an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW in Duisburg.
Michael Stolle ist Historiker und seit 2007 Geschäftsführer des House of Competence am Karlsruher Institut für Technologie.
EINLEITUNG
I. GRÜNDUNG UND FRÜHPHASE
Die Vorgeschichte: Der Staatsschutz der Weimarer Republik
Die Gestapo entsteht
II. DIE ORGANISATORISCHE ENTWICKLUNG
Die «Verreichlichung»: Himmler und Heydrich übernehmen die Gestapoführung
Der Aufbau einer völkischen Polizei: Das System von Polizei und SS im Reich und in den besetzten Ländern
Selbstverständnis und Ideologie der Gestapo
III. DIE MITARBEITER DER GESTAPO
Die personelle Entwicklung
Die führenden Köpfe der Gestapo: Diels, Heydrich, Best, Müller
Das Führungspersonal des Gestapa und des Reichssicherheitshauptamtes
Die Statthalter in der Provinz
Die Vielfalt der Gestapobeamten
IV. DIE ARBEITSWEISE
Rahmenbedingungen
Die V-Leute der Gestapo
Die Rolle von Denunziationen
Zusammenarbeit mit der Polizei, SS und NS-Parteiorganisationen
V. VERFOLGUNGSPRAXIS IM REICH
Phasen der Verfolgung
Politische Verfolgung: Kommunisten und Sozialdemokraten
Die Verfolgung von Religionsgemeinschaften
Die Durchsetzung der Judenpolitik
Die Bekämpfung von Homosexuellen, «Arbeitsscheuen» und «Asozialen»
Verfolgung der «Fremdvölkischen»
VI. DIE GESTAPO IN EUROPA
Die Charakteristik des «Auswärtigen Einsatzes»
Die Anfänge der Expansion: Österreich, Sudetenland und Tschechoslowakei
Polen 1939: Der Beginn des Vernichtungskrieges
Die Gestapo in Nord- und Westeuropa
Die Eskalation der Vernichtung: Die Gestapo in Südost- und Osteuropa
Einsatzgebiete in der zweiten Kriegshälfte: Afrika, Italien, Ungarn, Kroatien, Slowakei
Radikalisierung in Ruinen: Die Rückwirkungen des «Auswärtigen Einsatzes»
VII. DIE GESTAPO NACH 1945
Selbstmord, Flucht, Verfolgung: Vom Kriegsende bis zu den Nürnberger Prozessen
Spruchkammerverfahren und Entnazifizierung
Strafverfolgung durch deutsche Gerichte
Karrieren im Nachkriegsdeutschland
SCHLUSSBETRACHTUNG: WAS BLEIBT VON DER GESTAPO?
Anmerkungen
Ausgewählte Literatur
Abkürzungsverzeichnis
Personenregister
Die Geheime Staatspolizei – kurz Gestapo – steht für die nationalsozialistische Herrschaft und den Terror des «Dritten Reichs» in Deutschland und Europa. Als zentrales Exekutivorgan des NS-Staates war sie mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet. Schon von Zeitgenossen wurde die Gestapo mit einer «Mischung von Furcht und Gruseln» gesehen, wie ihr Leiter Reinhard Heydrich anlässlich des Tages der Deutschen Polizei 1941 befriedigt feststellen konnte. Dieser war eine Propagandaveranstaltung, die für die Arbeit der Polizei im nationalsozialistischen Staat werben sollte. Auch die Gestapo wurde bei dieser Gelegenheit präsentiert und Reinhard Heydrich verkündete nicht ohne Genugtuung, sie sei «umwoben vom raunenden und flüsternden Geheimnis des politischen Kriminalromans.»
Dabei war die Geheime Staatspolizei alles andere als geheim: Ihre Methoden wurden bereits früh in der gleichgeschalteten Presse veröffentlicht. Jeder «Gegner» des NS-Staates sollte ruhig wissen, mit wem er es zu tun haben würde, wenn er sich nicht an die neuen Verhältnisse anpasste. Auch ihr Personal verbarg die Gestapo nicht hinter einem Schleier des Schweigens. Wer ihre leitenden Beamten waren, konnte jeder, der wollte, in einem der zahlreichen Behördenkalender oder in den keineswegs geheimen Dienstalterslisten nachlesen. Ja, es gab sogar eine Gestapo zum Anfassen: Beim Tag der Deutschen Polizei standen auch Gestapobeamte an der Straßenecke und beteiligten sich an den Sammelaktionen zugunsten des Winterhilfswerks. Den Nimbus der Allwissenheit und Allmächtigkeit, von dem die Gestapo umgeben war, thematisierte Heydrich, wenn auch ironisch gebrochen: «So sind wir, scherzhaft ausgedrückt, variabel vom ‹Mädchen für alles› bis zum ‹Mülleimer des Reiches›.»[1]
Wie nähert man sich einer solchen Institution, die von Mythen umrankt wird und die anscheinend omnipotent war? Betrachtet man die Organisation und das Personal der Gestapo, so fällt sehr schnell ihre unglaubliche Dynamik auf: Die Gestapo steigerte ihren Mitarbeiterstand in wenigen Jahren um ein vielfaches, wodurch sich die Zusammensetzung ihrer Beamtenschaft stetig veränderte. Auch ihre Organisationsstruktur wurde immer wieder umgestaltet. Dies war nicht Ausdruck einer ungenügenden Planung, sondern eine bewusste Entscheidung. Denn, so führte der spätere Leiter der Stapo-Stelle Bremen, Alfred Schweder, 1937 in seiner juristischen Dissertation aus, dem NS-Staat könne «nur eine weitgehend dynamisch orientierte Polizei genügen».[2] Die Aufgaben wandelten und erweiterten sich zudem: Zunächst war die Gestapo nur im Deutschen Reich, später in ganz Europa tätig. Hierbei wurde auch die staatspolizeiliche Praxis eine andere. Transformationsprozesse sind bei vielen Institutionen des NS-Staates zu beobachten, doch bei der Gestapo wurde der permanente Wandlungs- oder besser Anpassungsprozess zum Charaktermerkmal. Mit anderen Worten: Die Gestapo von 1933 war eine andere als diejenige von 1936, 1939, 1942 oder 1945.
Eine weitere Besonderheit, die ins Auge sticht, ist die enge Verbindung der Gestapo zur SS. Franz Neumann, ein deutscher Rechtsanwalt und Emigrant, schlussfolgerte schon 1944 in seinem bahnbrechenden Werk «Behemoth», nachdem er die Gestapo und ihre prinzipiell unbegrenzten Befugnisse dargestellt hatte: «Das ist das Polizeisystem in Deutschland, und seine Seele sitzt in der SS.»[3] Die SS ist wie die Gestapo weit mehr als alle anderen Organisationen der NSDAP mit dem nationalsozialistischen Terror verwoben. Die Symbiose von Gestapo und SS zeigte sich auch in ihren führenden Persönlichkeiten: Heinrich Himmler war gleichzeitig «Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei»; Reinhard Heydrich leitete das Reichssicherheitshauptamt, eine Einrichtung, in dem die staatlichen Organisationen der Gestapo und der Kriminalpolizei mit dem parteieigenen Sicherheitsdienst der SS (SD) zusammengefasst waren. Diese Verschmelzung von verschiedenen Polizei- und Parteizugehörigkeiten lässt die Verantwortung der Akteure mitunter undeutlich werden: Es ist nicht immer klar, wer welche Taten begangen hat, ob es ein Beamter der Gestapo, der Kriminalpolizei oder ein SD-Mann war. Nicht nur, weil diese Frage für die Opfer der Verfolgung unerheblich war, muss man die Vorstellung von dem, wer oder was die Gestapo letztlich war, korrigieren. Denn die Geheime Staatspolizei war mehr als der ihr nominell zugedachte Personalbestand.
Ernst Fraenkel, ein anderer aus Deutschland geflüchteter Jurist, hat in seiner bereits 1941 erschienenen Analyse «Der Doppelstaat» zwischen dem Normenstaat und dem Maßnahmenstaat unterschieden, die im «Dritten Reich» nebeneinander existierten und sich in jeweils spezifischer Form vermischten. Im Normenstaat galten Regeln und Gesetze für die nicht verfolgte Bevölkerungsmehrheit. Im Maßnahmenstaat hingegen konnte ohne rechtliche Bindung mit brutalem Terror und blanker Willkür gegen die als Feinde definierten Bevölkerungsgruppen vorgegangen werden. Der Gestapo kam dabei laut Fraenkel die Macht zu, «ganze Lebensbereiche der Zuständigkeit des Normenstaates zu entziehen und an den Maßnahmenstaat zu übertragen».[4] Mit anderen Worten: Die Gestapo war die spezifische Institution des nationalsozialistischen Maßnahmenstaates.
Die Gestapoforschung hat in den vergangenen Jahren großes, auch mediales Aufsehen erregt, als sie vermeldete, dass der Erfolg der Gestapo in der «staatspolizeilichen Praxis» ganz wesentlich auf der großen Bereitschaft der Bevölkerung beruhte, die Verfolgung durch Denunziationen zu unterstützen, ja eigentlich sogar erst zu ermöglichen. Auch wenn das verbreitete Denunziantenwesen sicher seine Rolle beim tausendfachen Unglück der Opfer des NS-Staates spielte: Noch entscheidender war wohl die aktive Mittäterschaft organisierter Einheiten und Einrichtungen aus Staat und Partei. Vom einfachen SS-Mann bis zum Blockwart, vom Schutzpolizisten über den Gendarmeriebeamten bis hin zum Verwaltungssekretär und Postboten: Sie alle waren in ihrem Handeln Teil der Gestapo, sobald und solange sie eifrig dabei halfen, die schon früh stigmatisierten Minderheiten des «Dritten Reiches» zu verfolgen. Einem Diktum von Werner Best zufolge, der sich als Chef-Ideologe der Sicherheitspolizei und des SD unrühmlich hervortat, sollte die Gestapo der «Arzt am deutschen Volkskörper» sein, dem es erlaubt und befohlen war, Krankheitszustände dieses Körpers auszumerzen – und als solche wurden die politischen und vor allem rassischen «Feinde» des NS-Regimes alsbald gesehen. Kein Arzt ohne Assistenten, kein Operieren ohne Hospital: Wer die Gestapo in ihrer Wirkungsweise verstehen will, wird nicht umhin können, die Infrastruktur dieses selbst erkorenen «Arztes» mit zu bedenken. Im besetzten Europa ist dieser erweiterte Blick auf das Umfeld der vermeintlichen Kerntruppe des Massenmordes zur Selbstverständlichkeit geworden. Zu vielfältig und zahlreich waren die am Holocaust beteiligten Tätergruppen, zu sehr verwoben waren die an den Verbrechen beteiligten Einrichtungen. In diesem Konglomerat war die Gestapo nur noch schwer als eigenständige Einrichtung auszumachen. Dass sie aber auch innerhalb der Reichsgrenzen nur als Netzwerk funktionierte, sollte künftig stärker ins Blickfeld gerückt werden.
Nach 1945 wurde die Gestapo schnell zu einer Projektionsfläche: Alle Gräueltaten des Nationalsozialismus wurden wahlweise der Gestapo und/oder der SS angelastet. Der wahre Umfang des Ver-folgungs- und Vernichtungsnetzwerkes blieb dabei ausgeblendet. Hierdurch standen lange Zeit weder die Wehrmacht noch die «normale» Polizei im Fokus der strafrechtlichen Ahndung, was Millionen ehemaliger Soldaten, Polizisten, Verwaltungsmitarbeitern und «einfachen» Nationalsozialisten die Integration in die junge westdeutsche Demokratie oder den sozialistischen Staat der DDR erleichterte. Auch die Geschichtsforschung folgte zunächst dieser Grundmelodie und sah in der Gestapo eine allmächtige Geheimpolizei; erst in den 1990er Jahren änderte sich diese Sichtweise. Das Bild der Gestapo verkehrte sich nun mitunter in das einer geradezu schwachen politischen Polizei. Hierbei, so glauben wir, wurde bei aller notwendigen Korrektur bisweilen übertrieben: Die Gestapo war keineswegs allwissend und allmächtig, aber sie war dennoch ein wirkungsvolles Terrorinstrument, das gemeinsam mit anderen millionenfachen Mord verübte.
Mit diesem Buch wollen wir keine umfassende Gesamtdarstellung vorlegen, die alle Facetten beleuchtet. Hierzu wäre ein vielfaches an Umfang und Detailreichtum notwendig gewesen. Wir wollen vielmehr eine knappe Überblicksdarstellung vorlegen, die sich auf eigene Forschungen der Autoren und die mittlerweile beachtliche Zahl an wissenschaftlichen Untersuchungen stützt.[5] Mit dieser Synthese beabsichtigen wir, eine Lücke in der Geschichtsschreibung zu schließen. Wer sich über die Gestapo informieren wollte, musste sich lange Zeit mit unvollständigen, veralteten oder reißerischen Darstellungen begnügen oder sich selbständig durch eine immer weiter anwachsende Forschungsliteratur arbeiten.[6]
In den ersten beiden Kapiteln werden Gründung, organisatorische Entwicklung und Selbstverständnis der Gestapo beschrieben, die in engem Zusammenhang zur staatspolizeilichen Praxis zu sehen sind. Im dritten Kapitel stehen dagegen die Akteure im Mittelpunkt: Beginnend mit der Leitungsebene werden über die verschiedenen Führungskräfte bis hin zu den einfachen Beamten alle Mitarbeitergruppen in den Blick genommen. Das vierte Kapitel widmet sich der konkreten Arbeitsweise der Gestapo und erläutert diese an einzelnen Beispielen. Neben den allgemeinen Rahmenbedingungen wird zunächst die Rolle der V-Leute und der Denunziation herausgearbeitet. Für den Erfolg der Gestapo war jedoch die anschließend behandelte Zusammenarbeit mit anderen Polizei- und Parteidienststellen wichtiger. Noch einmal: Die Arbeitsteiligkeit der Verfolgung war ein wesentliches Merkmal der Gestapo und letztlich des gesamten NS-Systems.
Das Kapitel fünf wendet sich der Verfolgungspraxis im Deutschen Reich und ihren verschiedenen Phasen zu. Dabei stehen die verfolgten Gruppen im Mittelpunkt. Zunächst gerieten politische Gegner des Regimes, also vorwiegend Kommunisten und Sozialdemokraten, ins Visier der Gestapo. Die Kirchen- und Religionsfeindlichkeit der Nationalsozialisten wurde ebenfalls von der Gestapo umgesetzt. Auch bei der Verfolgung der Juden hatte sie eine zentrale Funktion. Dass zusätzlich Homosexuelle sowie sogenannte «Arbeitsscheue» und «Asoziale» verfolgt wurden, macht den umfassenden Überwachungsanspruch der Geheimen Staatspolizei deutlich. Abgeschlossen wird das Kapitel mit einem Abschnitt über die Kontrolle der «fremdvölkischen» Zwangsarbeiter, die in den letzten Kriegsjahren zur Hauptaufgabe an der «Heimatfront» wurde.
Danach wird im sechsten Kapitel die blutige Spur verfolgt, welche die Gestapo in ganz Europa hinterlassen hat. Von Polen über Nord- und Westeuropa, bis nach Südost- und Osteuropa zog sie ihre mörderische Fährte. Auch bei Ingangsetzung und Durchführung des Holocaust spielte die Gestapo eine wichtige Rolle. Die Methoden, die in Europa praktiziert wurden, fanden etwa ab Mitte 1944 im Deutschen Reich selbst Anwendung: Die Vernichtungsenergien schlugen zuletzt auf das Land zurück, das sie ursprünglich entfesselt hatte.
Im siebten und letzten Teil wird die Nachgeschichte der Gestapo skizziert: Was wurde aus den Tätern, welche strafrechtliche Verfolgung kam auf sie zu? Gelang ihnen die Integration in die Nachkriegsgesellschaft und in welcher Weise verliefen ihre Karrieren? Schließlich enden wir dort, wo wir mit Reinhard Heydrich begonnen haben: bei der Gestapo als Mythos und Metapher.
Im März 1931 schrieb der Berliner Gauleiter der NSDAP, Joseph Goebbels, in sein Tagebuch: «Die Polizei ist ganz rigoros. Man kann kaum noch husten.»[1] Goebbels war insbesondere von den Maßnahmen der preußischen politischen Polizei betroffen: «Der Angriff», die von ihm herausgegebene Zeitung, wurde zwischen November 1930 und Juli 1932 insgesamt 19 mal zeitweilig verboten. Die finanziellen Verluste waren beträchtlich und mehrere NS-Zeitungen mussten aufgrund solcher Verbote Konkurs anmelden. Goebbels selbst und über 80 weiteren prominenten NS-Rednern wurden in Preußen zeitlich befristete Redeverbote auferlegt. Auch nachrichtendienstlich wurde die Partei sehr genau beobachtet, ebenfalls zum Leidwesen von Goebbels, der häufiger über eine Spitzelplage klagte.[2]
Die durch Beobachtung und Überwachung gewonnenen Erkenntnisse waren beeindruckend, ebenso die Schlussfolgerung, die bereits im Mai 1930 in einer Denkschrift formuliert wurde: «Es kommt ferner hinzu, daß die Beteiligung der Partei an der Regierung und damit ihr Einfuß auf die Besetzung der Regierungsämter die große Gefahr in sich birgt, daß dann sogar mit staatlicher Hilfe die Zersetzung des Staates und seiner Machtmittel betrieben und gefördert wird. Ist dies von den Nationalsozialisten erstrebte Nahziel aber erreicht, so ist nur noch ein kurzer Weg für die Durchsetzung ihres zweiten Zieles, der Eroberung der Macht im Staate mit Mitteln der Gewalt und Errichtung des ‹Dritten Reiches› in Form der nationalsozialistischen Diktatur mit ihren außen- wie innenpolitisch gleich schädlichen und verderblichen Auswirkungen.»[3]
Diese Analyse zeigt deutlich, dass die Gefahren, die von der NSDAP ausgingen, von der preußischen politischen Polizei klar erkannt wurden. Auch in anderen Ländern zeigte sich die politische Polizei ihren Aufgaben weitgehend gewachsen und war vor allem in nachrichtendienstlichen Belangen gut informiert, so zum Beispiel in Baden.[4] Insbesondere aber in Preußen ging der Staatsschutz aktiv gegen die Nationalsozialisten vor. Wehrlos war die Weimarer Republik nicht: Die rechtlichen Grundlagen für eine energische Bekämpfung der NSDAP waren gegeben, entgegen vielen heutigen Annahmen.[5] Die Institution, die mit den Aufgaben des Staatsschutzes befasst war, nannte sich traditionell politische Polizei. Neben der nachrichtendienstlichen Überwachung und Bekämpfung des Rechts- und Linksextremismus gehörte unter anderem auch die Spionageabwehr zu ihren angestammten Aufgaben. Mit anderen Worten, die Aufgaben, welche heute die Landesämter und das Bundesamt für Verfassungsschutz wahrnehmen, wurden seinerzeit von der Polizei erledigt.
In Preußen waren um das Jahr 1930 etwa 1000 Beamte bei der politischen Polizei beschäftigt. In jeder der seinerzeit 44 staatlichen Polizeiverwaltungen Preußens war sie als Abteilung I der Verwaltungspolizei eingerichtet. In Berlin hatte sie 300 Mitarbeiter, in anderen Großstädten wie Aachen, Dortmund und Kiel jeweils nur ein Dutzend.[6] In ihrer Mehrheit waren sie ausgebildete Kriminalbeamte, die sich meist freiwillig für diese Aufgabe gemeldet hatten. Alles in allem war die preußische politische Polizei ein weitgehend loyales Instrument der sozialdemokratischen Polizeiführung, was sich bei der gleichmäßigen Überwachung und Bekämpfung der KPD und der NSDAP zeigte. Die preußische Polizei jedenfalls war auf dem rechten Auge nicht blind. Dennoch ließ sie sich in weiten Teilen später von den neuen Machthabern instrumentalisieren, wie noch zu sehen sein wird.
Außerhalb Preußens rekrutierte sich die Gestapo personell wie institutionell in noch stärkerer Weise aus den politischen Polizeien der Länder. Eine besondere Rolle spielte dabei Bayern: Hier dominierten bereits während der Weimarer Republik Beamte, die mit rechtsradikalen Organisationen verstrickt waren und die politischen Morde in der Frühphase der Weimarer Republik unterstützt hatten.[7] Später gingen sie nur unzureichend gegen die aufstrebende nationalsozialistische Bewegung vor, eine Tatsache, die sich deutlich von dem energischen Auftreten in Preußen unterschied. In den kleineren deutschen Ländern waren mitunter gar keine speziellen politischen Abteilungen bei der Polizei eingerichtet worden, so beispielsweise in Oldenburg.[8] In weiteren Ländern hingegen war die NSDAP bereits vor der «Machtergreifung» in die Regierungsverantwortung gekommen und konnte so Einfluss auf die Polizei ausüben, wie Wilhelm Frick, der seit Januar 1930 Innenminister in Thüringen war. Betrachtet man also den Staatsschutz in der Weimarer Republik, so fällt das Ergebnis von Land zu Land sehr unterschiedlich aus. Dies war dem traditionell föderal geprägten deutschen Polizeisystem geschuldet. Umso erstaunlicher ist es, dass überall die Transformation in eine zunächst regional organisierte Gestapo gelang.
In Preußen endete die Bekämpfung der NSDAP bereits in der Weimarer Republik: Am 20. Juli 1932 wurde die preußische Regierung durch den Reichskanzler Franz von Papen staatsstreichartig gestürzt. Eine direkte Folge des Papenputsches war die Absetzung von 11 Polizeipräsidenten sowie zahlreicher anderer politischer Beamter, unter ihnen der Berliner Polizeipräsident Albert Grzesinski, sein Stellvertreter Bernhard Weiß und der Staatssekretär im preußischen Innenministerium, Wilhelm Abegg. Von den Maßnahmen war allerdings nur die politische Führung betroffen, auf der Ebene der normalen Beamtenschaft kam es nicht zu Entlassungen. Insgesamt war der «Preußenschlag» am 20. Juli 1932 im Polizeiapparat dennoch der entscheidende Dammbruch auf dem Weg ins «Dritte Reich».
Innerhalb der politischen Polizei in Berlin kam es zu weiteren personellen Veränderungen: Überzeugte Republikaner wurden zwar nicht entlassen, aber zur Verwaltungs- oder Kriminalpolizei versetzt und durch politisch genehmere Beamte ersetzt. Diese waren zunächst keine Nationalsozialisten. Im Herbst 1932 näherten sich jedoch einzelne Beamte der NSDAP an und knüpften erste Kontakte. Auch in der Praxis der politischen Polizei deutete sich ein markanter Stilwechsel an: Im Sommer 1932 wurde die Zusammenarbeit mit dem «Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens» eingestellt und die Überwachung der NSDAP auf ein Minimum reduziert. Gleichzeitig waren fast ausschließlich Kommunisten und nun auch Sozialdemokraten von den Maßnahmen der politischen Polizei in Preußen betroffen. Der nationalsozialistischen Gegnerbekämpfung durch die Gestapo war so bereits in dem halben Jahr vor der «Machtergreifung» entscheidender Vorschub geleistet worden.[9]
Nach dem 30. Januar 1933 war es für die Nationalsozialisten von entscheidender Bedeutung, die Kontrolle über den Polizeiapparat zu erlangen. Da aber die Voraussetzungen je nach Land verschieden waren, verlief die Phase der Machteroberung nicht überall zeitgleich. Preußen kam aufgrund seiner Größe und Einwohnerzahl sowie der Stärke seiner Polizei eine herausragende Bedeutung zu. Die Taktik der Nationalsozialisten war hierauf ausgerichtet: Hermann Göring war neben Adolf Hitler als Reichskanzler und Wilhelm Frick als Reichsinnenminister der dritte Nationalsozialist in der Reichsregierung. Zwar schien er als Reichsminister ohne Geschäftsbereich von untergeordnetem Rang, aber als Reichskommissar für das preußische Innenministerium spielte Göring tatsächlich eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung der nationalsozialistischen Machtbestrebungen, war er doch der Herr über den gesamten preußischen Polizeiapparat. Göring war bestrebt, aus der preußischen Polizei ein gefügiges Machtinstrument zu formen, um mit diesem die innenpolitischen Gegner rücksichtslos auszuschalten.
Bereits am 30. Januar 1933 erteilte Göring den Auftrag, alle kommunistischen Funktionäre zu erfassen, um sie bei passender Gelegenheit verhaften zu lassen. Hierfür konnte auf das umfangreiche Material der politischen Polizei der Weimarer Republik zurückgegriffen werden, die sowohl über die NSDAP als auch über die KPD ausgesprochen gut informiert war. Die weitere Umgestaltung der politischen Polizei von einem Instrument des republikanischen Staatsschutzes zu einem Werkzeug der Nationalsozialisten wurde intensiv betrieben, ebenso wie die Gleichschaltung der uniformierten Schutzpolizei. Lange Zeit ging die Forschung von umfangreichen personellen «Säuberungen» innerhalb der Polizei durch die Nationalsozialisten aus, hatten sie diese doch vollmundig und lauthals angekündigt. Neuere Untersuchungen ergaben hingegen eine zuweilen hohe personelle Kontinuität. Wie sah die Praxis in Preußen tatsächlich aus? Bis zum 1. Februar 1934 waren zwar über 1000 Beamte aus der gesamten Polizei entlassen worden, doch war dieser Anteil vergleichsweise gering: Bei den Offizieren der Schutzpolizei waren es 7,3 Prozent, bei den Wachtmeistern 1,7 Prozent. Innerhalb der Kriminalbeamtenschaft waren es 1,5 Prozent – im höheren Dienst allerdings doch über 10 Prozent.[10]
Innerhalb der politischen Polizei war die Situation eine andere: Zwar gab es ebenfalls keine massenhaften Entlassungen, aber zahlreiche Versetzungen und insgesamt betrachtet deutliche personelle Umstrukturierungen. Zunächst wurden eindeutig demokratisch orientierte Beamte entfernt. Dies betraf meist exponierte Beamte des höheren Dienstes, die in Leitungsfunktionen tätig waren, so Johannes Stumm, den Inspektionsleiter für rechtsextreme Parteien, der nach 1945 Polizeipräsident von West-Berlin wurde. Auch die Leiter der Exekutive der politischen Polizei in Bochum, Duisburg und Frankfurt am Main verloren ihre Stelle. Von insgesamt 59 namentlich bekannten Kriminalbeamten des höheren Dienstes bei der preußischen politischen Polizei waren gute zwei Jahre nach der «Machtergreifung» 14 entlassen, 28 zur Kriminalpolizei versetzt, 11 zur Gestapo übernommen und 4 an das Polizei-Institut Berlin-Charlottenburg abgeordnet.[11] Kurz gesagt: Im höheren Dienst der politischen Polizei überwogen Entlassungen und Versetzungen deutlich. Karl Schäfer, Leiter der Spionageabwehrabteilung der politischen Polizei in Frankfurt am Main, bestätigt diese Feststellung in seinen Memoiren: «Wenn ich mir vergegenwärtige, welche mir bekannten Kriminalkommissare der früheren Abteilung I A in Preußen nach 1933 zur Stapo […] übernommen wurden, dann sind dies entweder reine Abwehr-Kommissare gewesen, oder reine KPD-Spezialisten größerer Behörden, oder aber solche, die vorher schon heimlich die NSDAP unterstützt hatten.»[12]
Für die gesamte Beamtenschaft der preußischen politischen Polizei liegen leider keine Übersichten vor, die Auskunft über die personelle Kontinuität geben können. Allerdings lassen sich für einzelne Präsidien eindeutige Aussagen treffen.
In Bochum waren von 20 Beamten, die im Dezember 1932 bei der politischen Polizei Dienst taten, bereits im April 1933 11 versetzt oder entlassen. Im Juni 1935 lassen sich 7 der 20 Beamten der Bochumer politischen Polizei im Dienst der preußischen Gestapo nachweisen.[13] Auch in Aachen, Köln und Frankfurt am Main hielt sich die Kontinuität in Grenzen.[14] Eine Auswertung für die preußische Provinz Schleswig-Holstein ergab, dass von 43 ermittelten Beamten der politischen Polizei nur 18 zur Gestapo übernommen wurden.[15] Mit anderen Worten: Es deutet vieles darauf hin, dass etwa die Hälfte der Beamten der preußischen politischen Polizei nicht zur Gestapo übernommen worden ist.
Diese Aussage steht im Widerspruch zum Hauptstrom der Gestapoforschung – allerdings stammen die meisten ihrer Beispiele nicht aus Preußen, sondern aus Hamburg, Bremen oder Bayern, wo die personelle Kontinuität sehr viel größer war.[16] Auch ist es richtig, dass innerhalb des gesamten Polizeiapparates durchaus eine Beständigkeit vorherrscht. Und in gewisser Hinsicht ist dies auch für die Gestapo zutreffend: Es wurden Beamte aus der Kriminalpolizei als Ersatz für die entlassenen oder abgeschobenen Kollegen und zur Deckung des wachsenden Personalbedarfs zur Gestapo versetzt. Von wenigen Ausnahmen abgesehen wurden dagegen zunächst kaum Nationalsozialisten ohne professionellen Hintergrund eingestellt.
Nicht nur die personelle Zusammensetzung änderte sich, auch die Organisation wurde grundlegend umgestaltet. Zentrales Merkmal dieses Prozesses war die Herauslösung der politischen Polizei aus der inneren Verwaltung. In Preußen wurde dies bereits am 9. März 1933 öffentlich demonstriert: Die politische Polizei nahm ihren neuen Sitz im Karl-Liebknecht-Haus, der besetzten KPD-Zentrale. Offiziell gegründet wurde die Geheime Staatspolizei dann durch das Gesetz über die Geheime Staatspolizei vom 26. April 1933.[17]
Die Gestapo, wie sie im Volksmund schnell hieß, wurde auch weiterhin räumlich außerhalb des Polizeipräsidiums angesiedelt: Im Mai 1933 zog das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa), die Zentrale der Gestapo, in die ehemalige Kunstgewerbeschule in der Prinz-Albrecht-Straße 8 und blieb dort bis Kriegsende. Auch das spätere Reichssicherheitshauptamt hatte hier seine Hauptadresse, allerdings wurden im Zuge der Erweiterung des sicherheitspolitischen Apparates die Dienststellen auf über dreißig Gebäude verteilt.[18]
Das erste Gestapo-Gesetz vom 26. April 1933 bildete die Grundlage für die weitere Entwicklung der politischen Polizei und definierte ihre umfassenden Aufgaben im nationalsozialistischen Sinn. Allerdings war das Gestapa nicht ausschließlich für die Aufgaben der politischen Polizei zuständig, sondern nur «neben den oder an Stelle der ordentlichen Polizeibehörden», wie es im Gesetz hieß.[19] Im Runderlass vom 26. April 1933, der die Durchführungsbestimmungen des Gesetzes enthielt, führte der inzwischen zum preußischen Ministerpräsidenten ernannte Hermann Göring zum Geheimen Staatspolizeiamt aus: «Seine Aufgabe besteht darin, durch eigene Vollzugsbeamte, mit Hilfe von Außenstellen für die einzelnen Landespolizeibezirke (Staatspolizeistellen) und mit Unterstützung der ordentlichen Pol.-Behörden alle staatsgefährlichen politischen Bestrebungen im gesamten Staatsgebiet zu erforschen, das Ergebnis der Erhebungen zu sammeln und auszuwerten […] Außerdem ist das Geheime Staatspolizeiamt befugt, im Rahmen seiner sachlichen Zuständigkeit andere Pol.-Behörden um polizeiliche Maßnahmen zu ersuchen und mit Weisung zu versehen.»[20]
Schon mit diesen Bestimmungen wurde das Einsatzgebiet der Gestapo entgrenzt: Der Begriff «staatsgefährlich» statt «staatsfeindlich» ließ einen weiten Spielraum bei der Gegnerdefinition.[21] Und diese Definition der Staatsgefährdung lag allein bei der Gestapo. Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt hatte die Gestapo also eine Sonderstellung. Weiterhin wurde dem Gestapa ein Weisungsrecht gegenüber anderen Behörden eingeräumt, welches die Berliner Zentrale weidlich ausnutzte. Von besonderer Bedeutung war eine Neuerung, die nicht im Gesetz stand: Neben der Zentrale wurden Staatspolizeistellen als Außenstellen gegründet. Hierbei handelte es sich im Kern um die ausgegliederten Abteilungen I (politische Polizei), die in allen staatlichen Polizeiverwaltungen Preußens existierten. Diese Staatspolizeistellen hatten jedoch eine Zwitterstellung: Sie waren einerseits dem Gestapa unterstellt, andererseits als Landespolizeibehörde für die politische Polizei den Regierungspräsidenten zugeordnet. Hierdurch kam es fast zwangsläufig zu Konflikten über den Status der neuen Stapostellen.
Bereits das erste Gestapogesetz und seine Konkretisierungen lösten die Gestapo zu einem großen Teil aus der inneren Verwaltung heraus. Ihre Verselbständigung wurde dann durch das zweite Gestapo-Gesetz vom 30. November 1933 und die zugehörigen Ausführungsbestimmungen vom 8. und 14. März 1934 weiter vorangetrieben. Das Gestapa und die Stapo-Stellen wurden endgültig dem Geschäftsbereich des Innenministeriums und der örtlichen Polizeiverwaltungen entzogen und direkt dem preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring als «Chef der Geheimen Staatspolizei» unterstellt. Geführt wurde die Gestapo nun vom «Inspekteur der Geheimen Staatspolizei», Rudolf Diels, der zuvor bereits der erste Leiter des Gestapa gewesen war. Es handelte sich also nur um eine Umbenennung, allerdings erhielt Diels nun deutlich größere Weisungsbefugnis gegenüber den untergeordneten Dienststellen. Sowohl die neuen Amtsbezeichnungen als auch die Organisationsform waren ein Novum in der preußischen Verwaltungsgeschichte.
Mit dieser Umgestaltung reagierte Göring in erster Linie auf die bevorstehende Fusion der Innenministerien Preußens und des Reichs. Damit die preußische Gestapo in diesem Zuge nicht in die Hände des Reichsinnenministers Fricks fiel, musste sie zu einem Sonderzweig der Verwaltung erklärt und vollständig von der allgemeinen inneren Verwaltung abgetrennt werden. Diels ordnete in diesem Zug auch die Binnenstruktur des Gestapa neu, das nun aus fünf Abteilungen bestand: I Organisation und Verwaltung, II Juristische Abteilung, III Bewegungsabteilung, IV Landesverrat und Spionage, V Verbindungsführer (zur SA, SS, dem Reichsführer-SS und zur Schutzpolizei).[22] Vor Ort waren die Stapostellen ähnlich organisiert: In Düsseldorf waren die Abteilungen I und II identisch mit denjenigen der Berliner Zentrale; die restlichen Aufgaben waren in der Abteilung III (Exekutivabteilung) zusammengefasst.[23]
In den anderen Ländern verlief die Entwicklung ähnlich, wenn auch nicht unter der zentralistischen Ägide Berlins bzw. Preußens. Im Gegenteil: Das Beispiel Badens zeigt, dass die Gründung, Etablierung und Entwicklung des nationalsozialistischen Unterdrückungsinstruments in den Ländern gerade kein Akt preußischer Bevormundung war, sondern eine regionalspezifische Antwort auf die befürchtete Zentralisierung des Polizeiapparats sowie die bevorstehende Beschneidung der Länderkompetenzen im Zentralstaat. Schlüsselpositionen hatten hier zunächst die Gauleiter inne, die als Paladine Hitlers eine starke Position im personalistischen Herrschaftsverband des NS-Staates besaßen, allerdings – und dies wird noch im Einzelnen zu zeigen sein – nur solange, bis Heinrich Himmler von Bayern aus seinen Siegeszug antrat und im Polizeiapparat einen Karrieresprung nach dem anderen absolvierte.
Im Frühjahr 1934 konnte die preußische Gestapo auf ihr einjähriges Bestehen zurückschauen. Insgesamt betrachtet war ihre Entwicklung von einer außerordentlichen Dynamik gekennzeichnet: Zwei Gesetze und mehrere Ausführungsbestimmungen und Erlasse innerhalb eines Jahres waren Ausdruck dieses rasanten Wandels. Die Gestapo war hierdurch – zumindest auf dem Papier – vollständig aus der inneren Verwaltung herausgelöst und zudem personell aufgestockt worden. Bereits nach einem Jahr stellte sie einen bedeutenden Machtfaktor im nationalsozialistischen Herr-schaftsgefüge dar und weckte verschiedene Begehrlichkeiten.
In den meisten Ländern des Deutschen Reiches war es auf dem Gebiet der politischen Polizei zu einer anderen Entwicklung gekommen als in Preußen. In Bayern wurde Heinrich Himmler am 9. März 1933 zum kommissarischen Polizeipräsidenten von München ernannt. In seinem Schlepptau stieg Reinhard Heydrich zum kommissarischen Leiter der dortigen Abteilung VI auf – der politischen Polizei. Am 1. April 1933 avancierte Himmler zum «Politischen Polizeikommandeur Bayerns» und erhielt eine Dienststelle im bayerischen Innenministerium. Zeitgleich entstand die Bayerische Politische Polizei, kurz BPP, und wurde umgehend der Zuständigkeit der Polizeidirektion München entzogen. Hierdurch hatte sich die BPP deutlich früher als die preußische Gestapo verselbständigt. Da Heinrich Himmler Chef der SS war, wurde die bayerische Polizei schon früh mit der SS verbunden, wenngleich zunächst auf eher informelle Weise.[1] Doch gab dies einen Vorgeschmack auf die spätere Entwicklung.
In verschiedenen anderen Ländern des Deutschen Reiches gelang es Himmler zwischen Herbst 1933 und Frühjahr 1934, die politischen Polizeien in seine Hand zu bekommen.[2] Zumindest formell wurde er fast überall zum «Politischen Polizeikommandeur» ernannt. Doch dies darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die politischen Polizeien der Länder zunächst weitgehend eigenständig operieren konnten, so beispielsweise in Baden oder Hamburg.[3] Vorerst blieben die Gauleiter und die einzelnen Chefs der politischen Polizeien Akteure, mit denen man rechnen musste. Ungeachtet dessen zeigte sich, dass Himmler und Heydrich bei der Zentralisierung der politischen Polizei in Deutschland entscheidend vorangekommen waren. In ihrer Sammlung fehlten lediglich das unbedeutende Schaumburg-Lippe und Preußen. Die Übernahme der preußischen Gestapo, die weit über 60 Prozent der Bevölkerung und der Fläche des Deutschen Reiches kontrollieren sollte, war somit für Himmler und Heydrich von zentraler Bedeutung.
Bei diesen Bestrebungen hatten sie zwei Gegenspieler: den preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring und den Reichsinnenminister Wilhelm Frick. Göring wollte die Führung über die preußische Gestapo behalten, da es sich um einen Machtfaktor erheblichen Ausmaßes handelte. Aus den gleichen Gründen hätte Frick gerne die Kontrolle über die Gestapo gewonnen. Was also sprach dafür, Himmler und Heydrich auch die Leitung der preußischen Gestapo zu übertragen? Göring war als preußischer Ministerpräsident und Luftfahrtminister aus der Sicht Hitlers mächtig genug und konnte diese Einbuße ohne Ansehensverlust verkraften. Eine Übernahme des Gestapa durch Reichsinnenminister Frick wäre der grundsätzlich beabsichtigten Zentralisierung eher entgegengekommen, hätte aber den Beamtenapparat des Ministeriums gestärkt, den Hitler sehr argwöhnisch betrachtete.
Um das Gleichgewicht in der NS-Führung zu bewahren, lag es daher wohl auf der Hand, die preußische Gestapo Himmler und Heydrich zuzuschlagen, zumal die SA einheitlich überwacht werden musste, da sie der Steuerung Hitlers zu entgleiten drohte. Nach längeren Verhandlungen im Frühjahr 1934 wurde eine Lösung gefunden, die zumindest vordergründig alle das Gesicht wahren ließ: Göring blieb formell «Chef der Gestapo», Himmler wurde «Inspekteur der Gestapo», die Amtsgeschäfte selbst übernahm Reinhard Heydrich als «Leiter der Gestapo». Rudolf Diels dagegen wurde zum Regierungspräsidenten von Köln ernannt, de jure eine Beförderung, de facto wurde er aus der Machtzentrale des NS-Staates vertrieben. Himmlers Karrierehöhepunkt war damit jedoch noch nicht erreicht, obwohl er bereits einen steilen Aufstieg hinter sich hatte.
Heinrich Himmler war als Sohn eines Studienrates am 7. Oktober 1900 geboren worden.[4] Sein Taufpate und Namensgeber war Prinz Heinrich von Bayern, der zeitweilig von Himmlers Vater erzogen worden war. Heinrich Himmler stammte also keineswegs aus zerrütteten Verhältnissen. Gegen Ende des Ersten Weltkriegs leistete er seinen Militärdienst als Offiziersanwärter ab, ohne jedoch an der Front eingesetzt zu werden. Im November 1918 wurde er aus dem Militär entlassen und schloss sich nach dem Abitur einem Freikorps an, um anschließend Landwirtschaft zu studieren. Während seines Studiums formte sich sein Weltbild, welches bis zu seinem Lebensende von zwei Themen beherrscht wurde: Antisemitismus und deutsche Siedlung im Osten.[5] Auch wenn sich Himmler hierbei romantischen Strömungen gegenüber aufgeschlossen zeigte, so war er kein esoterischer Träumer, sondern verfügte über das nötige intellektuelle Rüstzeug, um seine Ziele machtbewusst zu verfolgen.
Über Ernst Röhm gelangte er später zur NSDAP – er nahm auch am Hitlerputsch im November 1923 teil. Somit gehörte er zu den wenigen, die den Blut-Orden tragen durften, womit er selbst unter den «alten Kämpfern» zu einer Elite gehörte. 1925 wurde er Sekretär von Gregor Strasser und stellvertretender Gauleiter von Niederbayern-Oberpfalz, 1926 stellvertretender Reichspropagandaleiter und ein Jahr später stellvertretender Reichsführer-SS, bis er im Januar 1929 zum Reichsführer-SS ernannt wurde. Dies war der Wendepunkt seines Lebens: Zielstrebig und ehrgeizig ging er daran, die bis dahin nur 280 Mann starke SS auszubauen. Die SS galt im Gegensatz zu den Schlägern aus der SA als disziplinierte Truppe und diente zunächst dem persönlichen Schutz von Adolf Hitler. Himmler konzipierte die SS als eine nationalsozialistische Elite, die sich durch unbedingte Treue und Hingabe zum «Führer» auszeichnen sollte. Er wollte sie zu einem politischen und weltanschaulichen Orden auf rassischer Grundlage machen. Das personelle Wachstum seiner Organisation war durchaus eindrucksvoll: Ein Jahr nach Himmlers Dienstantritt hatte sich die Zahl der Mitglieder auf 1000 erhöht, 1931 waren es annähernd 3000. Bis Anfang 1932 steigerte die SS ihren Mitgliederstand auf 25.000, zum Zeitpunkt der «Machtergreifung» wurde bereits die Grenze von 50.000 erreicht. Wenige Monate später waren es 100.000 Mitglieder.[6]
Mit seiner Ernennung zum Inspekteur der preußischen Gestapo war Himmler seinem Karriereziel einen entscheidenden Schritt näher gerückt: Er hatte die Position der SS gestärkt und Göring bei dem innenpolitischen Machtkampf um die Vorherrschaft über die politische Polizei weitgehend ausgeschaltet. Gemeinsam gingen sie nun gegen einen lästigen Widersacher innerhalb der nationalsozialistischen Bewegung vor: Ernst Röhm war als SA-Führer zu einem bedeutenden Machtfaktor im neuen Staat geworden – und gleichzeitig ein ständiger Unruheherd.[7] Zwar waren seine SA-Männer als Hilfspolizei unverzichtbar bei der brutalen Konsolidierung der nationalsozialistischen Macht im Jahre 1933 gewesen, aber nach Röhms Vorstellung sollte die Umgestaltung des Staates weiter vorangetrieben werden: So strebte er ein Milizheer an, dessen Kern die SA stellen sollte und geriet hierdurch in Konflikt mit der Reichswehrführung. Auch Teile der NSDAP um Hermann Göring und Rudolf Heß sahen in der SA zunehmend eine Gefahr. Die zentralen Figuren und Bindeglieder in der Front gegen Röhm und die SA waren jedoch Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich. Gemeinsam hatten die beiden die Führung von Gestapo und SS samt des parteieigenen Nachrichtendienstes SD in ihren Händen. Sie verfügten damit über die nötigen Mittel, um die SA-Führung auszuschalten. Schließlich wurde Hitler überzeugt, dass es an der Zeit sei, zu handeln.[8]
Der sogenannten «Nacht der langen Messer» am 30. Juni 1934 fielen nicht nur Ernst Röhm und höhere SA-Führer zum Opfer, auch konservative Regimegegner und ehemalige Widersacher Hitlers wurden ermordet, insgesamt weit über 100 Personen. Zwar war die Gestapo nicht direkt mit der Ausführung der Morde betraut, dies übernahmen SS-Kommandos, aber an der Vorbereitung der Aktion war sie unter anderem durch die Sammlung von belastenden Informationen über die SA-Führung beteiligt. Für die SS bedeutete der 30. Juni 1934 einen Machtzuwachs: Hitler erhob sie am 20. Juli 1934 zu einer selbständigen Organisation innerhalb der NSDAP. Im Sommer des Jahres 1934 waren Himmler und Heydrich somit innerhalb von anderthalb Jahren nicht nur die Übernahme sämtlicher politischer Polizeien, sondern auch die endgültige Emanzipation von der SA gelungen.
Die nun folgenden zwei Jahre bis zum Sommer 1936 waren auf dem Gebiet der Polizei von Machtkämpfen hinter den Kulissen geprägt. Genau wie Himmler die Zentralisierung der Gestapo vorangetrieben hatte, wollte Wilhelm Frick, der ab November 1934 das Amt des Reichsinnenministers und des preußischen Innenministers in Personalunion innehatte, die föderale Struktur der Polizei zerschlagen. Noch während des Jahres 1935 wurden im Innenministerium entsprechende Pläne zur «Verreichlichung» erstellt, die bereits länger existierten.[9] Dabei sollte die politische Polizei wieder in die allgemeine Polizei integriert werden. Dies sah eine Denkschrift von Kurt Daluege vor, der zu dieser Zeit die Polizeiabteilung im Innenministerium leitete.[10] Doch Himmler konnte sich bei einer Unterredung mit Hitler am 18. Oktober 1935 nicht nur in der Frage der Autonomie der politischen Polizei durchsetzen. Vielmehr erreichte er die Zusage, dass die gesamte Polizei unter seine Führung gestellt werden sollte. Es gelang Frick und dem Innenministerium nicht mehr, an dieser grundsätzlichen Entscheidung zu rütteln. Im Folgenden ging es darum, wie Himmler und die Polizei in den staatlichen Verwaltungsaufbau eingegliedert werden konnten.
Anfang Juni 1936 unterbreitete das Innenministerium den Vorschlag, Himmler im Rang eines Ministerialdirektors zum Leiter der Polizeiabteilung im Innenministerium zu ernennen und ihm den Titel des «Inspekteurs der Deutschen Polizei» zu verleihen. Heydrich konterte diesen Vorschlag und übermittelte tags darauf die Vorstellungen der SS: Himmler solle im Rang eines Ministers zum «Chef der deutschen Polizei» werden. Die Streitigkeiten konnten nur von Hitler entschieden werden, der es ablehnte Himmler zum Minister zu ernennen. Ansonsten folgte er Heydrichs Vorschlag und ernannte am 17. Juni 1936 den Reichsführer-SS in Personalunion zum «Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern». Nominell war Himmler somit Frick unterstellt, de facto war er jedoch nur noch Hitler verantwortlich. Seine Berufung in ein Beamtenverhältnis lehnte Himmler ab, er blieb Funktionär der nationalsozialistischen Bewegung.[11] Für die Polizei und somit auch für die Gestapo war Himmler die alles entscheidende Figur geworden, wie Werner Best treffend kommentierte: «Die Deutsche Polizei ist unter der Führung des Reichsführers SS zum Schnittpunkt der Bewegung und des Staates geworden.»[12]
Auch in den Ländern endete nun die Phase der relativen Eigenständigkeit. Zwar waren die dortigen Gestapostellen schon früh in nach totalitären Prinzipien funktionierende Verfolgungsbehörden verwandelt worden, die in gewisser Hinsicht an das preußische oder bayerische Vorbild erinnerten. Doch waren die übrigen Länder in ihrem Tempo und im Ausmaß der Entwicklung hin zu einer außernormativen Sonderbehörde bislang nicht ganz so schnell gewesen. Nun sollte sich dies ändern. Im reichsweiten Gleichschritt nahm die Gestapo weiter an Fahrt auf.
Mit Ernennung Himmlers zum «Chef der deutschen Polizei» am 17. Juni 1936 war eine wesentliche Entscheidung hinsichtlich der Ausgestaltung der Polizei im nationalsozialistischen Staat gefallen.[13] Die Verschmelzung von SS und Polizei konnte nun vorangetrieben werden. Durch die Unterstellung der staatlichen Polizei unter den Reichsführer-SS war die Grundlage für die endgültige Umgestaltung der Polizei nach nationalsozialistischen Vorstellungen gegeben. Analog zu den SS-Hauptämtern wurden am 26. Juni 1936 die Hauptämter Ordnungspolizei und Sicherheitspolizei eingerichtet. Die Bezeichnung der neuen Institutionen als Hauptämter stellte sie nominell den Spitzengliederungen der SS gleich, womit auch der Wille Himmlers zur Verschmelzung von Partei- und Staatsinstitutionen ausdrücklich demonstriert wurde. Während in der Ordnungspolizei die Schutzpolizei, Gendarmerie und Gemeindepolizei sowie die technische Nothilfe und die Feuerschutzpolizei zusammengefasst wurden, bündelte man im Hauptamt Sicherheitspolizei die Kriminalpolizei und die Gestapo. Diese organisatorische Zusammenlegung verdeutlicht, dass die Kriminalpolizei im NS-Staat keineswegs unpolitisch war.[14] Leiter des Hauptamtes Ordnungspolizei wurde der SS-Obergruppenführer Kurt Daluege, das Hauptamt Sicherheitspolizei übernahm Reinhard Heydrich.
Im August 1936 wurde die Organisation der Gestapo reichsweit vereinheitlicht. Alle politischen Polizeien trugen fortan den Namen «Geheime Staatspolizei».[15] Bis dahin hatte es nicht weniger als siebzehn verschiedene Bezeichnungen für die politische Polizei respektive die Gestapo gegeben.[16] Im September 1936 wurde das Gestapa in Berlin mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Politischen Polizeikommandeurs der Länder beauftragt. Ein wesentlicher Schritt zur Zentralisierung war hiermit getan. Dazu hatte auch das dritte Gestapogesetz beigetragen, das bereits am 10. Februar 1936 unterzeichnet worden war. Auf den ersten Blick knüpfte es direkt an seine Vorgänger an und kodifizierte den bestehenden Rechtszustand: Die Gestapo behielt das Schutzhaftmonopol, hierüber hatte es einen lang andauernden Streit zwischen dem Justiz- und Innenministerium auf der einen Seite und der Gestapo auf der anderen Seite gegeben. In der Praxis hatte sich die Gestapo bereits durchgesetzt, nun wurde dies auch rechtlich fixiert.[17] Weiterhin enthielt das Gesetz eine Generalermächtigungsklausel, welche die Aufgaben der Gestapo folgendermaßen definierte: «Die Geheime Staatspolizei hat die Aufgabe, alle staatsgefährlichen Bestrebungen im gesamten Staatsgebiet zu erforschen und zu bekämpfen, das Ergebnis der Erhebungen zu sammeln und auszuwerten, die Staatsregierung zu unterrichten und die übrigen Behörden über für sie wichtige Feststellungen auf dem laufenden zu halten und mit Anregungen zu versehen. Welche Geschäfte im einzelnen auf die Geheime Staatspolizei übergehen, bestimmt der Chef der Geheimen Staatspolizei mit dem Minister des Innern.»[18]
Aus der Sicht der Gestapoführung gab es jedoch einen Wermutstropfen: Die regionalen Stapostellen wurden den Regierungspräsidenten unterstellt, was die Zentralisierungsbestrebungen zunächst torpedierte. Doch nur zwei Wochen später stellte Göring in einem Erlass das Weisungsrecht auf den Kopf und bestimmte, dass im Zweifelsfall die Regierungspräsidenten beim Gestapa eine Entscheidung einzuholen hatten. Die Gestapo hatte sich somit gegenüber der staatlichen Verwaltung ein höchstmögliches Maß an Autonomie geschaffen. Inzwischen drohte jedoch von anderer Seite Konkurrenz: Ein weiterer Akteur auf dem Gebiet des politischen Nachrichtendienstes war der Sicherheitsdienst der SS, kurz SD. Er entstand 1931 und wurde von Reinhard Heydrich aufgebaut, um Informationen über die politischen Gegner und Konkurrenten in den eigenen Reihen zu gewinnen. Die personelle Stärke des SD war zunächst nicht beeindruckend: 1932 waren es lediglich 33 Mann. Zwar stieg diese Zahl bis 1936 auf 269, aber eine Großorganisation war der SD nicht.[19] Seine Bedeutung darf dennoch nicht unterschätzt werden: Seit dem Juni 1934 war der Sicherheitsdienst der einzige Nachrichtendienst der NSDAP und Himmler erhob diesen am 25. Januar 1935 offiziell zu einem SS-Hauptamt.[20]
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