VVorwort

Zugegeben, eine Steuererklärung zu verfassen rangiert auf der allgemeinen Beliebtheitsskala nur knapp oberhalb von Bauchweh oder einem Zahnarztbesuch. Auch ich muss zugeben, dass ich die anstehende Steuererklärung seit geraumer Zeit vor mir her schiebe. Allein, es hilft nicht, darüber zu jammern.

Dabei hätten die Rentner schon Grund sich zu beklagen. Jahrzehntelang hatten die allermeisten Rentner mit dem Finanzamt nichts zu tun. Das war einmal. Renten und auch Pensionen werden zunehmend stärker besteuert. Das bedeutet schlicht und einfach, dass immer mehr Senioren Steuern zahlen müssen. Und um den Unbill noch etwas zu steigern: Die Rentner müssen sich selbst drum kümmern. Das heißt, man erwartet von Ihnen, dass Sie selbst ausrechnen, ob und wie viel Steuern Sie zu zahlen haben. Das ist nicht ganz einfach. Mit dem Steuerrecht wurde bekanntlich eine ganz eigene Systematik geschaffen. Viele halten sie für kompliziert, manche sogar für komplex.

An dieser Stelle setzt mein Buch an. Es bietet Ihnen eine fundierte Orientierung über die Frage, wie viel Steuern muss ich als Rentner oder Pensionär zahlen. Und zwar nicht nur, indem gezeigt wird, wie Steuerformulare ausgefüllt werden, sondern indem auch die systematischen Zusammenhänge ausführlich erklärt werden. Wenn Sie dieses Buch gelesen haben, verstehen Sie, was wie und wieso im Alter besteuert wird. Das ist zugegebenermaßen etwas aufwändig, aber es lohnt sich meines Erachtens. Denn wir werden als Rentner und Pensionäre meist über mehrere Jahrzehnte hinweg mit der Besteuerung umgehen müssen. Da hilft es, orientiert zu sein.

Und wer die systematischen Zusammenhänge kennt, findet auch leicht die Möglichkeiten, Steuern zu sparen. Wem klar ist, was außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben sind, dem fällt es nicht schwer, die entsprechenden Ausgaben geltend zu machen, VIum seine Steuerbelastung zu verringern. Denn eines ist klar, wenn ich als Rentner oder Pensionär schon Steuern zahlen muss, dann bitte so wenig wie möglich.

Nieder-Olm, im März 2017

Oliver Heuchert

1Einleitung
 
Rentner und Steuern

Zusammenfassung

„Millionen Rentner müssen Steuern nachzahlen!“ titelte die auflagenstärkste deutsche Tageszeitung im August 2008. Wer das liest und schon ein gewisses Alter erreicht hat, ist natürlich verunsichert. Tatsächlich gelten seit 2005 härtere Steuerregeln für Rentner, doch wurden die Betroffenen mit diesem Problem weitgehend allein gelassen. Erst Jahre später haben die Finanzbehörden den notwendigen Informationsaustausch organisiert bekommen und wenden sich seitdem an Rentner und Pensionäre, eben auch mit entsprechenden Nachforderungen. Grundsätzlich ist es die Sache jedes einzelnen Ruheständlers, sich um seine Steuerangelegenheiten selbst zu kümmern. Dieses Buch verschafft Ihnen einen Überblick über Ihre Steuerbelastung und deren Berechnung, damit Sie Sicherheit in Sachen Steuern gewinnen, egal welche Art von Rente oder Einkünften Sie beziehen. Und es zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Steuerbelastung verringern können, damit Sie nicht mehr ans Finanzamt zahlen als notwendig.

Die Zeiten, in denen Rentner nichts mit dem Finanzamt zu tun hatten, sind vorbei. Seit mehr als zehn Jahren schon gelten neue Regeln, die dazu führen, dass mehr Rentner Steuern zahlen müssen. Da die Steuerbelastung mit jedem neuen Rentner-Jahrgang steigt, sind immer mehr betroffen. Spätestens 2025 werden auch Durchschnittsrentner Steuern zahlen müssen. Wer neben der gesetzlichen 2Rente noch andere Alterseinkünfte hat, ist schon viel früher mit dabei. Wenn über das sinkende Rentenniveau diskutiert wird, sollten Sie bedenken, dass diese Zahlen sich auf die unversteuerte Rente beziehen, die Steuern gehen also noch ab, verringern die Rente nochmals.

Lag die Zahl der Rentner, die tatsächlich Steuern zahlen, 2004, als noch das alte Steuerrecht galt, bei knapp 1,9 Millionen, steigt sie allein bis 2018 auf 4,5 Millionen. Das heißt, jedes Jahr kommen 100.000 bis 300.000 Rentner hinzu, die dann ebenfalls Steuern entrichten müssen. Die Zahl der Steuer zahlenden Rentner entwickelt sich nicht linear, weil Änderungen des Grundfreibetrages und am Steuertarif und auch die jährlichen Rentenanpassungen jedes Jahr unterschiedlich ausfallen. Diese Werte beeinflussen die Einkommensgrenze, ab der Rentner Steuern zahlen müssen.

Grafik 1: Zahl der Rentner, die Steuern zahlen

Angesichts dieser Entwicklung ist es kein Wunder, dass unter den Rentnern große Unsicherheit herrscht. Sehr viele stellen sich die Frage: Muss ich jetzt Steuern zahlen? Viele haben die Befürchtung, dass ihre Rente um Steuern gekürzt wird und dass sie vielleicht Ärger mit dem Finanzamt bekommen, weil sie in den vergangenen Jahren keine Steuererklärung abgeben haben. Das ist nicht ganz unbegründet. 3Wer sich bisher nicht um seine Steuern gekümmert hat, obwohl er welche hätte zahlen müssen, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen. In der Regel unterstellt man den säumigen Rentnern keine Steuerhinterziehung, es können aber eine Verzinsung und Zuschläge auf die Steuerschuld der letzten Jahre fällig werden. In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen, um darüber Klarheit zu gewinnen, ob und wie viel Steuern Sie zu zahlen haben. Er gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die Besteuerungsregeln.

Ein Teil der Senioren von heute muss auf seine Rente keine Steuern zahlen. Das ist erst einmal die gute Nachricht. Die schlechte aber lautet: Jeder Rentner muss selbst herausfinden, ob er Steuern zahlen muss. Und wenn Steuern fällig sind, muss eine Steuererklärung abgegeben werden. In Sachen Steuern werden Rentner wie Selbstständige behandelt. Auch die Rente wird nachträglich besteuert. Das heißt, sie wird erst einmal ohne Steuerabzug ausgezahlt. Im jeweiligen Folgejahr muss der betroffene Rentner eine Steuererklärung abgeben und bekommt dann einen Steuerbescheid vom Finanzamt geschickt, in dem steht, wie viel Steuern er zu zahlen hat. Veranlagungsbesteuerung nennt man das. Wer weiß, welchen Aufwand Selbstständige mit ihren Steuerangelegenheiten treiben, dem ist klar, wie viel Arbeit an den Rentnern hängen bleibt, auch wenn deren Steuererklärung in der Regel natürlich weniger kompliziert ausfällt.

Wenn Sie denn zu den Rentnern zählen, die Steuern zahlen müssen, bekommen Sie hier natürlich erklärt, wie Sie möglichst wenig davon entrichten. Die Möglichkeiten die eigenen Ausgaben steuerlich geltend zu machen unterscheiden sich je nachdem, welche Art von Alterseinkünften man hat. Aber welche Freibeträge Sie in Anspruch nehmen können und wie Sie Ihre Krankenversicherungsbeiträge absetzen, ist für alle wichtig. Selbst bei den Versicherungsbeiträgen gibt es noch einen gewissen Gestaltungsspielraum. Und wer neben der gesetzlichen Rente noch betriebliche oder private Alterseinkünfte hat, muss seine Einnahmen und Ausgaben schon richtig sortieren, um eine korrekte Steuererklärung zustande zu bringen. Das gilt umso mehr für den Fall, dass Sie Kapital- oder Mieteinnahmen haben.

4I. Wie dieses Buch aufgebaut ist

Dieses Buch schafft Sicherheit über die Frage der Rentenbesteuerung. Im ersten Kapitel Wen es vor allem trifft finden Sie einen schnellen Überblick, welche Gruppen es trifft und in welchem Umfang sich die Steuerbelastung bewegt. Hier gibt es auch Auskunft darüber, wie die mittlere und die junge Generation belastet werden. Die trifft es nämlich letztlich härter.

Das zweite Kapitel ist für die meisten Senioren das Wichtigste. Hier finden Sie ausführlich dargestellt, unter welchen Bedingungen tatsächlich auf eine gesetzliche Rente, auf eine Pension oder auf eine berufsständische Rente Steuern zu zahlen sind beziehungsweise wann nicht. Die Steuerbelastung hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Deswegen lässt sich nicht einfach ein einheitlicher Grenzwert nennen. Das liegt auch daran, dass die neuen Besteuerungsregeln stufenweise eingeführt werden. Deswegen gelten für die jeweiligen Neu-Rentner jedes Jahr andere Werte. Je früher Sie in Rente gehen, desto geringer fällt Ihre Steuerbelastung aus. Je später Sie aber Ihren Ruhestand beginnen, desto eher müssen Sie tatsächlich Steuern auf Ihre Rente zahlen. Im Kapitel Wie Renten und Pensionen besteuert werden finden Sie klare Orientierungsgrößen, die verständlich hergeleitet und mit Beispielrechnungen verdeutlicht werden.

Da es gerade die zusätzlichen Einkünfte neben der gesetzlichen Rente oder der Pension sind, die die Steuerbelastung nach oben treiben, nimmt das Kapitel Wie die zusätzlichen Alterseinkommen steuerlich belastet werden breiten Raum ein. Hier liegt ein wesentlicher Grund dafür, warum die Besteuerung so kompliziert gestaltet ist. Grob zusammengefasst kann man von sechs verschiedenen Varianten ausgehen, nach denen Ihre Zusatzeinkünfte besteuert werden können. In dem Kapitel werden alle Varianten vorgestellt und erläutert, gegliedert nach der jeweiligen Einkunftsart, wie der Betriebsrente, der privaten Rente oder beispielsweise Kapitaleinkünften. Beispielrechnungen verdeutlichen auch hier die verschiedenen Besteuerungsregeln.

5Zentral ist das Kapitel Wie SieSicherheit über Ihre steuerliche Situation gewinnen. Schließlich liegt hierin ein Ziel des Buches. Wenn Sie aus den vorangegangen Kapiteln den Schluss ziehen, dass Sie Steuern zahlen müssen oder dass Ihre Einkünfte zumindest in der Nähe der relevanten Einkommensgrenzen liegen, dann erfahren Sie hier ganz praktisch, wie Sie verbindliche Informationen über Ihren Steuerstatus erhalten und über die Vorgehensweisen des Finanzamts.

Dann geht es um den praktischen Teil: Im Kapitel Wie Sie Ihre Steuerbelastung verringern erfahren Sie, wie Sie möglichst wenig an den Fiskus zahlen, Ihre Belastung so weit wie möglich reduzieren. Dabei geht es um Kosten, die Sie steuerlich geltend machen können, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren. Aber auch die verschiedenen Freibeträge sind wichtig und dann haben Sie je nach Einkunftsart Alternativen der Besteuerung. Das Buch erklärt Ihnen, welche die Richtige für Sie ist, die Ihnen die geringere Steuerbelastung bringt.

Im letzten Kapitel Die unterschiedliche Belastung der Generationen finden Sie einen Überblick, in welchem Maße die verschiedenen Jahrgänge belastet werden. Das ist auch für die rentennahen Jahrgänge ein Thema, denn diese Gruppe hat noch die Möglichkeit, das ein oder andere steuerlich zu gestalten. Am härtesten trifft es die mittlere Generation von heute. Sie und auch die junge Generation müssen zusätzlich fürs Alter vorsorgen, wenn sie ihren Lebensstandard halten wollen, weil sie später auf ihre Alterseinkünfte generell Steuern zahlen müssen.

In allen Kapiteln finden Sie Beispielrechnungen, die die Regeln verdeutlichen. Die Rechenwege sind vereinfacht dargestellt, damit sie verständlich bleiben. Meistens ist mit den Werten des Jahres 2017 gerechnet worden. Da die Besteuerung in vielen Fällen vom Kalenderjahr des Rentenbeginns abhängt, gelten für frühere oder spätere Renteneintritte jeweils etwas andere Werte. Trotzdem bieten die Beispielrechnungen aber eine gute Orientierung über die Größenverhältnisse, in denen sich die Besteuerung abspielt. In der Regel werden die Werte für ledige Steuerzahler berechnet. Das heißt, für gemeinsam veranlagte Paare gilt normalerweise die doppelte Höhe an Einkünften bei gleicher Steuerbelastung.

6Grundsätzlich geht es in diesem Buch um die Einkommensteuer. Der Solidaritätszuschlag wird genannt, wenn er fällig wird, die Kirchensteuer nicht, weil sie in den Bundesländern unterschiedlich hoch ausfällt und nicht von allen gezahlt wird. Andere Steuern, wie die Erbschaft- oder Grundsteuer werden nicht behandelt, weil für sie ganz andere Regeln gelten und sie auch von der Systemumstellung seit 2005 nicht betroffen sind.

II. Auf diese Begriffe kommt es an

Das Steuerrecht verwendet viele Begriffe, die, obwohl es keine ausgesprochenen Fremdwörter sind, nicht unbedingt für jeden verständlich sind. So bedeutet zum Beispiel der Begriff versteuernnicht, dass automatisch Steuern zu zahlen sind, sondern dass geprüft wird, ob Steuern fällig werden. Dasselbe gilt für die Ausdrücke besteuernund steuerpflichtig. Entsprechend ist die grundsätzliche Aussage zu verstehen, die da lautet: Renten sind steuerpflichtig. Man findet sie auch in der Variante: Renten waren schon immer steuerpflichtig. Diese Feststellungen sind richtig, sie haben aber wenig Informationsgehalt. Sie sagen lediglich aus, dass jeweils geprüft wird, ob auf eine Rente Steuern zu zahlen sind. Dazu muss zuerst der zu versteuernde Teil der Rente ermittelt werden. Zu versteuern heißt hier, dass er zum zuversteuernden Einkommengezählt wird. Eine Rente wird nämlich nur zu einem bestimmten Teil zum zu versteuernden Einkommen gerechnet. Von diesem zu versteuernden Anteil werden dann der steuerliche Grundfreibetragabgezogen, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, der Werbungskostenpauschbetragund der Sonderausgabenpauschbetrag. Der Rest ist Ihr zu versteuerndes Einkommen, auf das Sie wirklich Steuern zahlen müssen. Nach dem alten Recht, das bis 2004 galt, kam bei dieser Rechnung bei Rentnern fast immer ein Betrag heraus, der kleiner als Null war. Es gab also kein zu versteuerndes Einkommen, deswegen waren auch nur sehr selten Steuern auf eine Rente zu zahlen. Da der zu versteuernde Teil der Rente 2005 deutlich angehoben wurde und für die Neu-Rentner jedes Jahr weiter steigt, kommen immer mehr Senioren bei der oben genannten Rechnung auf einen positiven Betrag. 7Sie haben also ein zu versteuerndes Einkommen und müssen deswegen tatsächlich Steuern zahlen.

Noch einmal zur Klarheit: Wenn von versteuern oder besteuern die Rede ist, heißt das nur, dass das Finanzamt prüft, ob eventuell Steuern zu zahlen sind. Liegt dagegen ein zu versteuerndes Einkommen vor, sind tatsächlich Steuern fällig.

Das zu versteuernde Einkommen ist der zentrale Begriff. Wenn Ihnen nach Abzug der Kosten und der Freibeträge ein zu versteuerndes Einkommen bleibt, müssen Sie Steuern zahlen. Deswegen heißt es in diesem Buch auch immer, wenn es steuerlich ernst wird, dass dieser oder jener Betrag Ihrem zu versteuernden Einkommen zufließt. Je höher Ihr zu versteuerndes Einkommen, desto größer Ihre Steuerbelastung.

Um den langen Weg zu verstehen, auf dem aus Ihrer Rente oder aus Ihrer Pension und aus Ihren anderen Einnahmen das zu versteuernde Einkommen wird, können Sie den folgenden Abschnitt lesen oder sich das danach folgende Berechnungs-Schema der Einkommensteuer (für Rentner und Pensionäre) anschauen. Wenn diese Abfolge klar ist, lassen sich auch die weiteren Berechnungen in diesem Buch leicht verstehen.

Steuerrechtlich gilt bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens folgende Reihenfolge: Ein Steuerzahler hat Einnahmen. Von diesen Einnahmen zieht er seine Ausgaben, also seine Kosten ab oder auch Kostenpauschalen. Von den verschiedenen Einnahme-Arten zieht das Finanzamt bestimmte Freibeträge ab, beispielsweise den Versorgungsfreibetragund seinen Zuschlag von Pensionen. Wenn nicht höhere Kosten geltend gemacht werden, berechnet das Amt Werbungskostenpauschbeträge je nach Art der Einnahmen.

Das Ergebnis sind die Einkünfte. Ganz wichtig: Steuerlich werden Einnahmen erst durch den Abzug der Kosten zu Einkünften. Wenn Kosten steuerlich geltend gemacht werden, spricht man auch vom Absetzen der Kosten. Von der Steuer absetzen heißt, Beträge von den Einnahmen abziehen, sodass die Einkünfte geringer ausfallen, so dass das zu versteuernde Einkommen geringer ausfällt und so auch die Steuerbelastung sinkt.

8Das Finanzamt zählt die Einkünfte aus den verschiedenen Einkunftsarten zusammen. Also Renten, Pensionen, Löhne, Gehälter, aber auch Gewinne aus selbstständiger Arbeit, aus einem Gewerbe oder aus der Landwirtschaft. Auch Zinseinkünfte, Dividenden, Kursgewinne und Einkünfte aus Vermietung werden dazugezählt. Das Ergebnis dieser Rechnung ist die Summe der Einkünfte.

Von der Summe der Einkünfte zieht das Finanzamt eventuell den Altersentlastungsbetragab, wenn der Steuerzahler im Vorjahr mindestens 64 Jahre alt war. Für Jüngere kann der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende relevant sein. Auch Land- und Forstwirte können hier einen Freibetrag geltend machen.

Durch den Abzug dieser Freibeträge hat das Finanzamt den Gesamtbetrag der Einkünfteermittelt. Von dem Gesamtbetrag gehen noch die sogenannten Sonderausgaben ab, also etwa Beiträge zu Versicherungen und Vorsorgeaufwendungen oder Spenden. Außerdem reduzieren die außergewöhnlichen Belastungen den Gesamtbeitrag der Einkünfte. Auch an dieser Stelle können verschiedene Pauschbeträge abgezogen werden, je nach Lebenssituation.

Das Ergebnis ist dann das steuerliche Einkommen. An dieser Stelle können der Härteausgleich für Geringverdiener und die Kinderfreibeträge ein Rolle spielen. Dann aber ist es wirklich ermittelt: das zu versteuernde Einkommen.

Im Steuertarif lässt sich auf dem Niveau des jeweiligen zu versteuernden Einkommen die zu zahlende Einkommensteuer ablesen. Dabei kommt der größte aller Freibeträge ins Spiel, der Grundfreibetrag. Er steckt im Steuertarif und sorgt dafür, dass rund die ersten 9.000 Euro im Jahr für Ledige steuerfrei bleiben, weil sie das Existenzminimum darstellen, das eben nicht mit Steuern belastet werden darf. Für gemeinsam veranlagte Paare gilt der doppelte Betrag. Erst oberhalb dieser 9.000 Euro beziehungsweise 18.000 Euro geht es los mit dem Steuerzahlen. Dann allerdings gleich recht deutlich.

Da kann es ein wenig helfen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen steuerlich geltend zu machen. Ein festgelegter Teil dieser Ausgaben wird nämlich nicht wie die anderen Kosten 9von den Einnahmen abgezogen, sondern direkt von der Steuerschuld.

Ganz zum Schluss werden Steuern, die im Voraus gezahlt wurden, abgezogen. Hinzugerechnet wird dagegen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer, beides Zuschlagsteuern, die sich an der Höhe der Einkommenssteuer bemessen. Sie sehen, es ist ein weiter Weg von dem Geld, das man monatlich überwiesen bekommt, bis zur Steuerbelastung, die daraus resultiert.

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Grafik 2: Berechnungs-Schema der Einkommensteuer (für Rentner und Pensionäre)

131. Kapitel
 
Wen es vor allem trifft

Zusammenfassung

Die Besteuerung der Renten und Pensionen trifft viele Menschen im Ruhestand, aber eben nicht alle. Deswegen ist es für den einzelnen wichtig zu wissen, ob er zu den Betroffenen zählt. Es trifft vor allem drei Gruppen: Dazu gehören Senioren mit einer hohen gesetzlichen Rente, Senioren mit zusätzlichen Einkünften neben der Rente oder Pension und Rentner, deren Partner noch arbeitet. Außerdem sind die Mittelalten und Jungen betroffen. Ihre Rente wird im Alter voll belastet, während nicht alle ihre Rentenversicherungsbeiträge steuerfrei sind.

Wenn Sie sich die Frage stellen, ob Sie auf Ihre Rente Steuern zahlen müssen, kommen Sie am schnellsten zu einem Überblick, wenn Sie prüfen, inwieweit Sie zu den drei folgenden Gruppen gehören.

Senioren mit einer hohen gesetzlichen Rente müssen tatsächlich Steuern zahlen. Wer neben seiner gesetzlichen Rente eine Zusatzrente bezieht oder andere Einkünfte hat, muss in vielen Fällen ebenfalls Steuern zahlen. Schließlich sind diejenigen betroffen, deren Partner noch erwerbstätig ist, sodass sowieso schon Steuern auf dessen Einkommen zu zahlen sind. Diese Paare müssen durch die strengere Besteuerung der gesetzlichen Rente insgesamt mehr Steuern zahlen. Wenn man über den Kreis der Senioren hinausblickt, gibt es noch eine vierte Gruppe, die betroffen ist: die mittelalten und jüngeren 14Arbeitnehmer von heute. Sie erwartet im Alter eine hohe Steuerbelastung. Denn die Besteuerung verschärft sich mit jedem neuen Rentnerjahrgang. Das sollten die Arbeitnehmer von heute bei der Planung ihrer Altersversorgung unbedingt berücksichtigen.

I. Senioren mit hohen gesetzlichen Renten

Die gute Nachricht gleich vorweg: Ein durchschnittlicher Rentner muss als Lediger, solange er wirklich nur die gesetzliche Rente bezieht, zurzeit noch keine Einkommensteuer zahlen. Eine durchschnittliche Rente liegt derzeit bei rund 1.000 Euro brutto im Monat. Dieser Durchschnittsbetrag ist sehr grob gerechnet: über alle Rentenarten hinweg, Ost- und Westdeutschland zusammengenommen, ebenso Frauen und Männer. An den 1.000 Euro Brutto-Rente im Monat, die steuerfrei bleiben, kann man sich gut orientieren. Die 1.000-Eurogrenze hat aber nicht ewig Bestand. Ab 2025 in etwa werden die ersten Neurentner, die nur eine durchschnittliche gesetzliche Rente beziehen, anfangen müssen, ein wenig Steuern auf die Rente zu zahlen. Für gemeinsam veranlagte Paare liegt die Grenze doppelt so hoch.

Auf der anderen Seite gilt für Senioren mit einer hohen gesetzlichen Rente, dass sie Steuern zahlen müssen. Wer in seinem Ruhestand im Monat mehr als 1.500 Euro Brutto-Rente bezieht, muss in der Regel Einkommensteuer auf diese Rente zahlen. Auch dieser Wert gilt für einzeln veranlagte Rentner, für gemeinsam veranlagte Paare ist der doppelte Betrag anzusetzen. Die Jahrgänge, die bald nach der Systemumstellung 2005 in den Ruhestand gegangen sind, bleiben mit 1.500 Euro gerade noch steuerfrei, aber alle anderen sind dabei.

Bleibt die Gruppe mit einer gesetzlichen Rente zwischen 1.000 und 1.500 Rente. Wenn Sie eine solche Rente beziehen, müssen Sie rechnen. Es kann sein, dass Sie Steuern zahlen müssen, es kann aber auch sein, dass Sie gerade noch außen vor bleiben. Es kommt hier vor allem darauf an, wann Sie in Ruhestand gegangen sind. Denn die Besteuerung der gesetzlichen Rente hängt wesentlich vom Kalenderjahr ab, in dem die Rentenzahlung beginnt. Alle, die vor 2006 15in Rente gegangen sind, haben die geringste Belastung. Hier sind wirklich nur Senioren betroffen, die mehr als 1.500 Euro Rente im Monat haben und selbst diese Grenze ist noch mit einem Puffer gerechnet. Für diese Rentnerjahrgänge bleibt es auch weitgehend bei diesen Grenzen. Für diejenigen aber, die später in den Ruhestand gegangen sind, liegt die Grenze niedriger. Rentner, die beispielsweise 2010 ihren Ruhestand begonnen haben, müssen Steuern zahlen, wenn sie knapp 1.400 Euro Monatsrente brutto beziehen. Wer dagegen 2015 das erste Mal eine gesetzliche Rente bezog, wird schon vom Fiskus belangt, wenn er rund 1.225 Euro monatlich hat. Für jeden Neu-Rentnerjahrgang sinkt diese Grenze weiter und ab 2025 werden, wie oben beschrieben, auch Durchschnittsrentner Steuern zahlen, die rund 1.000 Euro Brutto-Rente im Monat haben. Für gemeinsam veranlagte Paare gilt auch hier jeweils der doppelte Betrag.

Diese Zahlen sind mit den Werten von 2017 gerechnet. Kleinere Veränderungen sind in Zukunft nicht auszuschließen, wenn es beispielsweise zu einer Steuerreform kommt. Im Kapitel Wie Renten und Pensionen besteuert werden im Abschnitt Ab welcher Rentenhöhe Steuern fällig sind wird umfassend dargestellt, wie diese Werte zustande kommen werden. Hier wird ausführlich berechnet, dass ein Senior, der 2017 in den Ruhestand geht und 1.500 Euro Rente brutto im Monat bezieht, knapp 400 Euro Einkommensteuer im Jahr zahlen muss. An diesem Beispiel können Sie gut erkennen, dass die Steuerbelastung bei höheren gesetzlichen Renten tatsächlich greift, dass sie sich aber noch in einem überschaubaren Rahmen abspielt. 400 Euro im Jahr entsprechen einer Steuerbelastung von 33 Euro im Monat.

Über die Zeit hin betrachtet müssen Sie bedenken, dass mögliche Rentenerhöhungen Sie näher an den Bereich bringen, in dem Steuern zu zahlen sind. Das gilt besonders für die Senioren, die mit ihrer gesetzlichen Rente knapp unter der jeweiligen Einkommensgrenzen liegen. Ihnen kann es passieren, dass sie im Laufe der Zeit über die Grenze rutschen und dann doch Steuern zahlen müssen. Ähnliches gilt für den Fall, dass Sie neben Ihrer Altersrente noch eine Hinterbliebenenrente beziehen. Diese beiden Leistungen werden 16zwar zum Teil miteinander verrechnet, ihre Kombination führt trotzdem zu höheren Einkünften.

II. Senioren mit Zusatzrenten und weiteren Einkünften

Senioren, die 2017 in den Ruhestand gehen und nur eine gesetzliche Rente beziehen, müssen bis zu einer Grenze von knapp 1.175 Euro brutto monatlich keine Steuern zahlen. Wenn nun im Vergleich dazu ein Senior lediglich 750 Euro gesetzliche Rente im Monat hat, aber zusätzlich 400 Euro Mieteinkünfte monatlich erzielt, kommt er zusammen auch nur auf 1.150 Euro monatlich. Dieser Rentner muss aber Steuern zahlen, nämlich gut 100 Euro im Jahr, wenn er im Vorjahr mindestens 64 Jahre alt geworden ist. Ist er jünger, liegt seine Steuerbelastung bei knapp 270 Euro jährlich. An diesem Vergleich sieht man sehr anschaulich, dass Senioren mit demselben Einkommen steuerlich unterschiedlich behandelt werden, weil sich ihre Einkünfte anders zusammensetzen. Hier ist der Senior, der nur eine gesetzliche Rente bezieht, selbst wenn sie etwas höher ausfällt, im Vorteil gegenüber einem Rentner, der eine geringere gesetzliche Rente erhält, dazu aber noch weitere Einkünfte hat.

Wer neben seiner gesetzlichen Rente eine Betriebsrente bezieht oder eine private Zusatzrente, höhere Zinseinnahmen hat, Mieten einnimmt oder andere zusätzliche Einkünfte hat, muss in vielen Fällen Steuern zahlen. Solche Rentner trifft die Besteuerung härter als solche, die nur eine gesetzliche Rente haben, auch wenn sie beide auf ähnliche Gesamteinkünfte kommen. Das hat zur Folge, dass ausgerechnet diejenigen, die für das Alter zusätzlich vorgesorgt haben, steuerlich mehr belastet werden. Das liegt noch nicht einmal an der Besteuerung der Zusatzrenten selbst, sondern an der verschärften Besteuerung der gesetzlichen Rente. Diese Verschärfung hat einen regelrechten Fahrstuhleffekt ausgelöst. Bis 2004 wurde die gesetzliche Rente nur nach dem Ertragsanteilbesteuert (siehe im Kapitel Besteuerungsanteil den Abschnitt Vom Ertragsanteil zum Besteuerungsanteil). Der lag beispielsweise bei 27 Prozent, wenn man mit 65 Jahren in Rente gegangen ist. Nur dieser Anteil zählte zum zu 17versteuernden Einkommen. Der Rest blieb außen vor. Durch das Alterseinkünftegesetz wurde dieser Anteil auf mindestens 50 Prozent erhöht und nun als Besteuerungsanteilbezeichnet (siehe Abschnitt Exkurs: Alterseinkünftegesetz). Jetzt werden also nicht mehr nur 27 Prozent der gesetzlichen Rente zum zu versteuernden Einkommen gerechnet, sondern eben 50 Prozent oder mehr. Der Besteuerungsanteil steigt nämlich für jeden neuen Rentnerjahrgang. So lag er bei einem Rentenbeginn 2010 schon bei 60 Prozent, bei einem Rentenbeginn 2015 bei 70 Prozent. 2020 werden 80 Prozent erreicht sein. Durch diese Ausdehnung des zu besteuernden Anteils werden andere Einkünfte sozusagen nach oben gedrückt. Dadurch wächst das zu versteuernde Einkommen über den Grundfreibetraghinaus, der nicht besteuert werden darf, sodass in vielen Fällen wirklich Steuern zu zahlen sind. Deswegen wirkt das Alterseinkünftegesetz wie ein Fahrstuhl auf das zu versteuernde Einkommen, wenn Sie im Alter zusätzliche Einkünfte haben.

Grafik 3: Fahrstuhleffekt

Die Besteuerung der betrieblichen oder privaten Renten oder auch der Einkünfte aus Zinsen oder Mieten blieb zwar weitgehend unverändert, in der Summe aber wird der Grundfreibetrag häufig überschritten, weil von der gesetzlichen Rente ein größerer Teil zum zu versteuernden Einkommen gezählt wird.

181. Unterschiedliche Steuerbelastung trotz gleichen Einkommens

Die Zusatzrenten und die anderen Einkünfte werden nicht einheitlich besteuert. So werden die Mieteinkünfte, genauso wie die geförderte Altersversorgung (Riester-Rente) am härtesten besteuert. Im Mittelfeld liegen die Werkspensionen und die Kapitaleinkünfte. Das gilt auch für die Beamtenpensionen. Am wenigsten steuerlich belastet sind die privaten ungeförderten Renten und ungeförderte Betriebsrenten, die von Pensionskassen gezahlt werden. Die Einzelheiten der jeweiligen Steuerregeln erfahren Sie im Kapitel Wie die zusätzlichen Alterseinkommen steuerlich belastet werden. Um Ihnen einen Eindruck für die steuerliche Belastung der gesetzlichen Renten in Kombination mit Zusatzrenten oder anderen Einkünften zu geben, wird im Folgenden die unterschiedliche Steuerbelastung desselben Betrags an Einkommen aufgelistet, je nachdem wie sich die Einkünfte zusammensetzen.

Angenommen ein lediger Senior wird 2017 65 Jahre alt und geht im selben Jahr in den Ruhestand. Er bezieht eine hohe gesetzliche Rente von 1.500 Euro im Monat und außerdem Zusatzeinkünfte in Höhe von 400 Euro monatlich. Dann sieht seine steuerliche Belastung je nach Art des Zusatzeinkommens so aus:

Am geringsten fällt die Belastung aus, wenn er die 400 Euro im Monat in Form einer ungeförderten Betriebsrente von einer Pensionskasse bezieht. Dann muss er gut 390 Euro im Jahr Einkommensteuer zahlen. Das liegt aber vor allem an den hohen Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, die die Steuerbelastung mindern, aber natürlich selbst zu einer geringeren Netto-Rente führen. Auf Betriebsrenten ist nämlich der volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.

An zweiter Stelle steht die Kombination mit einer ungeförderten privaten Rente. Hier sind gut 560 Euro im Jahr an Steuern fällig.

Auf Platz drei kommt die Steuerbelastung der Kombination aus gesetzlicher Rente und einer ungeförderten Werkspension, einer Betriebsrente 19also, die von der alten Firma gezahlt wird. In dieser Konstellation müssen jährlich knapp 900 Euro Einkommensteuer gezahlt werden.

Hat der Senior neben seiner gesetzlichen Rente eine geförderte Betriebsrente, muss er insgesamt knapp 1.050 Euro Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag im Jahr zahlen. Hier ist es aber wiederum die hohe Belastung mit Sozialabgaben, die die Steuerbelastung dämpft.

Ähnlich fällt die steuerliche Belastung aus, wenn er neben seiner gesetzlichen Rente 400 Euro Kapitaleinkünfte im Monat hat: gut 1.060 Euro Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag im Jahr.

Teurer wird es, wenn er neben seiner gesetzlichen Rente eine Basisrente bezieht. Dann sind gut 1.220 Euro im Jahr Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag fällig.

Die höchste Steuerbelastung muss er tragen, wenn er seine gesetzliche Rente mit einer Riester-Rente oder mit Mieteinkünften kombiniert. Dann sind jeweils knapp 1.550 Euro Steuern und Solidaritätszuschlag im Jahr zu zahlen.

Diese Werte gelten für Ledige. Für gemeinsam veranlagte Paare gelten, grob gesagt die doppelten Einkommensbeträge, aber die gleichen Steuerbelastungen, denn dann gilt die Splittingtabelle.

Sie sehen, die Steuerbelastung fällt sehr unterschiedlich aus. In dem Beispiel reicht die Spanne von 390 Euro bis zu 1.550 Euro im Jahr an Einkommensteuer und das alles, wie gesagt, beim jeweils gleichen Bruttoeinkommen.

Achtung

Die Steuerbelastung Ihrer Alterseinkünfte kann beim gleichen Einkommen sehr unterschiedlich ausfallen, je nachdem, wie sich Ihre Einkünfte zusammensetzen.

Für Senioren, die früher in Rente gegangen sind, fällt die jeweilige Belastung geringer aus. Wer später in den Ruhestand geht, muss mit mehr Steuern rechnen. Die Steuerbelastung der Betriebsrenten fällt, wie angesprochen, relativ gering aus, weil sie stark mit Sozialabgaben 20belastet sind, die wiederum von der Steuer abgesetzt werden können. Rentner, die privat krankenversichert sind, haben das Problem natürlich nicht, müssen dafür etwas mehr Steuern zahlen.

2. Besteuerungsvarianten

Trotz der gleichen Einkommenshöhe kommt es zu unterschiedlicher Steuerbelastung, weil für die einzelnen Arten von Zusatzrenten und -einkünften verschiedene Besteuerungsregeln gelten. Das macht die Berechnung der Steuerbelastung so kompliziert. Wenn man aber die einzelnen Regeln kennt, fällt es deutlich leichter, die unterschiedliche Steuerbelastung nachzuvollziehen. Man kann folgende sechs Besteuerungsvarianten unterscheiden.

Ertragsanteil: Ungeförderte private Renten, ungeförderte Betriebsrenten von Pensionskassen und aus Direktversicherungen sowie der größte Teil der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst werden nach dem Ertragsanteil besteuert. Es wird nicht die gesamte Rente zum zu versteuernden Einkommen gerechnet, sondern nur der Ertragsanteil. Dieser Anteil richtet sich nach dem Alter bei Renteneintritt. Bei einem Rentenbeginn mit beispielsweise 65 oder 66 Jahren wird ein Ertragsanteil von 18 Prozent zugeordnet. Der Ertragsanteil fällt in der Regel recht niedrig aus, deswegen ist die Besteuerung nach dem Ertragsanteil die günstigste.

Besteuerungsanteil: Die gesetzliche Rente, die Renten der berufsständischen Versorgungswerke und die Basisrente werden nach dem Besteuerungsanteil besteuert. Es wird nicht die gesamte Rente zum zu versteuernden Einkommen gerechnet, sondern nur der Besteuerungsanteil. Dieser Anteil richtet sich nach dem Kalenderjahr, in dem die Rente beginnt. Er liegt zum Beispiel für Neu-Rentner von 2017 bei 74 Prozent. Der Besteuerungsanteil bringt eine mittlere Steuerbelastung. Sie steigt allerdings für jeden neuen Rentnerjahrgang.

Versorgungsfreibetrag: Bei der Besteuerung von Beamtenpensionen und Werkspensionen kann der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag geltend gemacht werden. Eine Pension zählt ansonsten voll zum zu versteuernden Einkommen. 21Das bringt eine mittlere Steuerbelastung, die aber für jeden neuen Jahrgang steigt, weil der Versorgungsfreibetrag und sein Zuschlag für die Neu-Pensionäre schrittweise abgebaut werden.

Sparerpauschbetrag und Altersentlastungsbetrag: Wer Zinsen und andere Kapitaleinkünfte einnimmt, kann den Sparerpauschbetrag und gegebenenfalls den Altersentlastungsbetrag (ab dem 65. Lebensjahr) geltend machen. Abgesehen von den beiden Freibeträgen zählen Kapitaleinkünfte voll zum zu versteuernden Einkommen. So kommt eine mittlere Steuerbelastung zustande. Wenn der Altersentlastungsbetrag noch nicht geltend gemacht werden kann, fällt sie entsprechend höher aus. Wer die Abgeltungsteuer wählt, bekommt von seinen Kapitaleinkünften 25 Prozent Steuern abgezogen (zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer).

Arbeitnehmerpauschbetrag und Altersentlastungsbetrag: Bei der Besteuerung von Lohn und Gehalt können der Arbeitnehmerpauschbetrag und gegebenenfalls der Altersentlastungsbetrag (ab dem 65. Lebensjahr) geltend gemacht werden. Ansonsten zählen Lohn und Gehalt voll zum zu versteuernden Einkommen. Das bringt eine mittlere bis hohe Steuerbelastung. Wer Kosten über den Arbeitnehmerpauschbetrag hinaus geltend macht, kann seine Belastung verringern.

Altersentlastungsbetrag: Wer weder auf eine Anteilsbesteuerung noch auf den Versorgungsfreibetrag Anspruch hat, kann den Altersentlastungsbetrag geltend machen. Das betrifft die Riester-Rente, die geförderte Betriebsrente und Mieteinkünfte. Dazu muss der Betroffene allerdings im Vorjahr mindestens 64 Jahre alt geworden sein. Ansonsten zählen die genannten Einkünfte voll zum zu versteuernden Einkommen. Das bringt eine hohe Steuerbelastung. Außerdem wird auch der Altersentlastungsbetrag für die jeweiligen Neu-Rentner stufenweise abgeschmolzen, sodass die Belastung von Jahrgang zu Jahrgang steigt.

22III. Rentner mit erwerbstätigem Partner

Es ist ein ganz alltäglicher Sachverhalt. Ein Partner geht in Rente, der andere ist etwas jünger und arbeitet noch ein paar Jahre. Solche Paare müssen durch die Besteuerungsregeln seit 2005 mehr Steuern zahlen. Wenn eine mittlere Rente und ein durchschnittliches Einkommen zusammenkommen, kann die Mehrbelastung im Vergleich zum alten Recht leicht einen vierstelligen Betrag pro Jahr ausmachen. Es geht also durchaus um Beträge, die wehtun. Da tröstet es nur wenig, dass das Problem zeitlich begrenzt ist. Denn früher oder später wird auch der zweite Partner in den Ruhestand gehen, sodass die Steuerbelastung sinkt, weil die gesetzliche Rente weniger hart besteuert wird als Lohn und Gehalt.

Die höhere Steuerbelastung solcher Paare kommt letztlich aus demselben Grunde zustande wie die der Zusatzrenten. Auch hier kommt es zu einem Fahrstuhleffekt. Dadurch dass die gesetzliche Rente stärker besteuert wird, steigt das zu versteuernde Einkommen, sodass mehr Steuern fällig werden. Dabei ist klar, dass diese Paare meist auch nach dem alten Recht schon Steuern gezahlt haben, allein schon wegen der Belastung von Lohn und Gehalt. Durch das Alterseinkünftegesetz müssen sie jetzt aber mehr ans Finanzamt zahlen. Das heißt, sie verschlechtern sich finanziell.

IV. Steuerbelastung der Jüngeren

Neben den drei Seniorengruppen, die zusätzlich Steuern zahlen müssen, sind die mittelalten und jüngeren Erwerbstätigen von heute betroffen. Sie werden auf ihre spätere gesetzliche Rente Steuern zahlen müssen, wenn auch je nach Jahrgang unterschiedlich viel. Denn das Alterseinkünftegesetz entfaltet eine regelrechte Kalender-Dynamik: Je später jemand in den Ruhestand geht, desto mehr muss er von seiner gesetzlichen Rente versteuern und desto geringer fallen Freibeträge (Versorgungsfreibetrag, Altersentlastungsbetrag) aus, die seine Steuerbelastung gegebenenfalls verringern.

23Grob gegliedert heißt das: Wer Mitte oder Ende der fünfziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts geboren wurde, wird auf seine gesetzliche Rente etwas Steuern zahlen müssen. Das gilt insbesondere für diejenigen, die höhere Renten beziehen. Die künftigen Rentner, die in den sechziger Jahren geboren wurden, werden fast alle Steuern entrichten müssen, je nach Höhe der Bezüge und dem genauen Geburtsjahr auch höhere Beträge. Wer in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts oder später geboren wurde, muss seine gesetzliche Rente voll versteuern. Dann bleiben nur noch niedrige Renten steuerfrei. Alle anderen, die in diesem Jahrzehnt oder später geboren wurden, müssen Steuern zahlen, das können leicht auch höhere Beträge sein. Diese Steuerbelastung sollte bei der Planung der Altersversorgung unbedingt berücksichtigt werden. Die mittelalten und die jüngeren Erwerbstätigen von heute werden durch die Besteuerung von ihrer Rente netto weniger haben als die heutigen Rentner.

Achtung

Alle Arbeitnehmer und alle gesetzlich rentenversicherten Selbstständigen, besonders die, die nach 1955 geboren wurden, sollten beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf jeden Fall an die Steuerbelastung im Alter denken.

Die Belastung der mittleren und der jüngeren Generation wird durch ein weiteres Problem verschärft. Da die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erst ab 2025 vollständig steuerfrei gestellt werden, kommt es in vielen Fällen zu einer Doppelbesteuerung. Das heißt, auf der einen Seite werden auf einen Teil der Rentenversicherungsbeiträge bis 2025 Steuern gezahlt, während auf der anderen Seite die Renten nahezu vollständig oder wirklich komplett zum zu versteuernden Einkommen gezählt werden. Dadurch wird Geld, das erst an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wird und später als Rente wieder ausgezahlt wird, zweimal mit Steuern belastet. Das Problem der Doppelbesteuerung haben insbesondere die Geburtsjahrgänge der siebziger Jahre und außerdem die rentenversicherten Selbstständigen, weil sie in der Vergangenheit ihre Beiträge nur beschränkt von der Steuer absetzen konnten (siehe Abschnitt Doppelbesteuerungsproblematik).

252. Kapitel
 
Wie Renten und Pensionen besteuert werden

Zusammenfassung

Die gesetzliche Rente wird seit 2005 strenger besteuert. Deswegen können Rentner heute nicht mehr davon ausgehen, dass sie mit dem Finanzamt nichts zu tun haben. Die Renten der berufsständischen Versorgungswerke sind im selben Maße betroffen. Bei Beamtenpensionen gibt es kleinere Verschärfungen. Für diese drei Hauptalterseinkünfte gilt: Die Steuerbelastung nimmt von Jahrgang zu Jahrgang zu. Wer 2005 oder wenig später in den Ruhestand ging, wird weniger belastet als die Rentner und Pensionäre von heute. Und in Zukunft wird die Belastung weiter wachsen. Nur ganz wenige Renten müssen nicht versteuert werden.

Die meisten Senioren in Deutschland leben von einer gesetzlichen Rente, von einer Pension oder von einer Rente aus einem berufsständischen Versorgungswerk. Viele von ihnen beziehen noch eine oder vielleicht sogar mehrere Zusatzrenten, manche haben zusätzliche Einkünfte aus Geldanlagen oder Immobilien. Die gesetzliche Rente oder Pension ist aber für fast alle Senioren die wichtigste Einkunftsquelle. Deswegen wird ihre Besteuerung in diesem Kapitel ausführlich dargestellt. Die wesentlichen Veränderungen wurden an der Besteuerung der gesetzlichen Rente vorgenommen.

26I. Steuern auf die gesetzliche Rente

Die Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte betrifft in erster Linie die gesetzliche Rente, auch wenn es in vielen Fällen erst durch die Kombination mit zusätzlichen Alterseinkünften zu einer höheren Steuerbelastung kommt. Die entscheidenden Veränderungen aber wurden an der Besteuerung der gesetzlichen Rente vorgenommen. Abgesehen davon ist die gesetzliche Rente das mit Abstand am weitesten verbreitete Alterseinkommen. Die meisten Senioren leben hauptsächlich von der gesetzlichen Rente.

Neben der Altersrente können Invalide eine Erwerbsminderungsrente gezahlt bekommen und Witwen, Witwer und (Halb-)Waisen eine Hinterbliebenenrente. Alle drei gesetzlichen Renten werden von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt. So heißen mittlerweile alle Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Bis 2005 hießen sie Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder Landesversicherungsanstalt (LVA). Außerdem gab es noch die Bundesknappschaft, die Seekasse und die Versicherungsanstalt der Bahn. Die alten Bezeichnungen finden sich zum Teil noch im Namenszusatz. So heißt beispielsweise die frühere LVA Hessen nun Deutsche Rentenversicherung Hessen. Insgesamt beziehen knapp 21 Millionen Menschen in Deutschland eine gesetzliche Rente. Was Sie zusätzlich über die Besteuerung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und der Hinterbliebenenrente wissen müssen, erfahren Sie im Abschnitt Besteuerungsanteil in den Unterabschnitten Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten.

27In den Steuerformularen ist die gesetzliche Rente relativ schnell erledigt. Die gesetzliche Rente wird nachträglich versteuert. Die möglichen Steuern werden also nicht jeden Monat einbehalten, wie Sie das vielleicht noch vom Lohnsteuerverfahren in Ihrer Zeit als Arbeitnehmer her kennen, sondern im Folgejahr veranlagt. Das heißt, wenn der Besteuerungsanteil Ihrer Rente mit oder ohne zusätzliche Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegt, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.

In den Steuerformularen müssen Sie in der Anlage R in der Zeile RentenbetragIhre Bruttojahresrente angeben. Den genauen Betrag können Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger bescheinigen lassen. In dieser Bescheinigung der Rentenhöhe finden Sie die Beträge, die Sie in der Steuererklärung angeben müssen, und bekommen auch erklärt, wo in den Steuerformularen Sie sie einzutragen haben. Diese Bescheinigung müssen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern. Wenn es vergangenes Jahr zum 1.Juli eine Rentenerhöhung gegeben hat, müssen Sie diese ebenfalls in der Anlage R eintragen: in der Zeile Rentenanpassungsbetrag