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So sichern Sie Ihre Rechte

Dieser neue Rechtsratgeber beantwortet die wichtigen rechtlichen und praktischen Fragen rund um Ehevertrag und Scheidungsvereinbarung.

Leicht verständlich: Die rechtlichen Aspekte sind einfach aufbereitet und in einer verständlichen Sprache dargestellt.

Anschaulich: Viele praktische Tipps, Beispiele, Muster und Checklisten machen die Ausführungen anschaulich.

Übersichtlich: Klar aufgebaut und mit einem ausführlichen Sachregister.

Aktuell: Auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung – etwa die Reformen bei Versorgungsausgleich und Zugewinn – und Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen. Ausführlich dargestellt sind die Themen

Beratung, Kosten u.v.m.

 

Zur Autorin

Die Autorin Andrea Peyerl ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Frankfurt a.M. und Kronberg i.Ts. In Ihrer Kanzlei (www.peyerl-ra.de) ist sie ausschließlich im Familienrecht tätig. Sie hat bereits zahlreiche Beiträge rund um das Thema Trennung und Scheidung veröffentlicht.

Inhalt

Vorwort V

1. Kapitel Die verschiedenen Vertragstypen 1

I. Ehevertrag 1

Was ist ein Ehevertrag? 1

Was regelt ein Ehevertrag? 1

Wie wird ein Ehevertrag geschlossen? 2

II. Trennungsvertrag oder auch Trennungsfolgenvereinbarung 2

Wann spricht man von einer Trennungsvereinbarung? 2

Was bedeutet Getrenntleben? 2

III. Scheidungsvereinbarung 3

Was ist eine Scheidungsvereinbarung? 3

Ist eine Scheidungsvereinbarung empfehlenswert? 3

2. Kapitel Formerfordernisse 5

I. Privatschriftlich 5

Kann ich mit meinem Ehepartner alleine einen Vertrag schließen? 5

Welche Vereinbarungen müssen nicht in einer bestimmten Form getroffen werden? 5

II. Notariell 6

Gibt es Vereinbarungen, die zwingend von einem Notar beurkundet werden müssen? 6

III. Gerichtlich 6

Was ist eine gerichtliche Protokollierung? 6

3. Kapitel Eheverträge 7

Was genau versteht man unter einem Ehevertrag? 7

Was regelt das Familienrecht? 7

Wann kann ich einen Ehevertrag abschließen? 8

Regelt der Ehevertrag nur den Fall der Scheidung? 8

Ist ein Ehevertrag nicht ein schlechtes Omen? 8

Ist ein Ehevertrag nicht nur etwas für Reiche? 8

Ist ein Ehevertrag für mich sinnvoll? 9

I. Güterstand 9

1. Zugewinngemeinschaft 10

Was ist eine Zugewinngemeinschaft? 10

Was bedeutet dies bei Schulden? 10

Können wir dann auch kein gemeinschaftliches Vermögen erwerben? 11

Was geschieht dann mit dem Eigentum bei einer Scheidung? 11

Wie wird der Zugewinnausgleich berechnet? 11

Wann kann der Zugewinnausgleich geltend gemacht werden? 12

Was ist mit Schenkungen oder Erbschaften, die ich während der Ehe erhalten habe? 13

Welche Vermögenswerte sind bei dem Zugewinnausgleich überhaupt zu berücksichtigen? 13

Kann ich Vorsorge treffen, wenn der spätere Güterstand noch nicht feststeht? 13

Wie dokumentiere ich das Anfangsvermögen? 13

Ist der Aufwand nicht sehr groß? 14

Wird das Anfangsvermögen in einem Ehevertrag festgehalten? 14

2. Gütertrennung 14

Was versteht man unter einer Gütertrennung? 14

Was geschieht mit dem Vermögen bei einer Scheidung? 15

Was geschieht mit dem Geld, das ich meinem Ehepartner während der Ehe gegeben habe? 15

Wie sieht die Vereinbarung einer Gütertrennung im Ehevertrag aus? 15

Gibt es Besonderheiten, wenn wir die Gütertrennung erst nach der Hochzeit vereinbaren? 16

Gibt es sonst noch Besonderheiten bei der Gütertrennung? 16

Wie sieht dies bei der Gütertrennung aus? 16

3. Modifizierte Zugewinngemeinschaft 17

Was bedeutet modifizierte Zugewinngemeinschaft? 17

Wie sehen solche Modifizierungen aus? 17

Wie würden solche Modifizierungen formuliert werden? 17

4. Gütergemeinschaft 18

Was ist eine Gütergemeinschaft? 18

Wie wirkt sich die Gütergemeinschaft bei einer Scheidung aus? 19

II. Unterhalt 19

1. Trennungsunterhalt 20

Wann erhalte ich Trennungsunterhalt? 20

Kann ich den Trennungsunterhalt im Ehevertrag regeln? 20

Wie wird eine solche Freistellungsvereinbarung im Ehevertrag formuliert? 20

Kann ich sonst etwas zum Trennungsunterhalt vereinbaren? 21

2. Nachehelicher Unterhalt 21

Was bedeutet nachehelicher Unterhalt? 21

Was muss ich beachten, wenn ich den nachehelichen Unterhalt in einem Ehevertrag regele? 21

Was muss ich noch beachten? 22

Wann wird nachehelicher Unterhalt generell gezahlt? 22

Was sind „ehebedingte Nachteile“? 23

In welchem konkreten Fall erhält man nachehelichen Unterhalt? 23

Kann man auch auf nachehelichen Unterhalt verzichten? 26

Wann ist ein Unterhaltsverzicht möglich? 27

Wie formuliert man einen Unterhaltsverzicht im Ehevertrag? 27

Gibt es auch eine Art Mittelweg zwischen dem gesetzlichen Unterhalt und dem Unterhaltsverzicht? 27

Wie würde eine solche Regelung in einem Ehevertrag aussehen? 28

Wie kann der nacheheliche Unterhalt noch abgeändert werden? 28

Wie sehen diese Regelungen im Ehevertrag aus? 29

Kann auch der Unterhalt wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder zeitlich begrenzt werden? 29

Welche Modifizierungen sind noch möglich? 30

3. Kindesunterhalt 30

Kann ich auch den Kindesunterhalt in einem Ehevertrag schon regeln? 30

Erhalten alle Kinder, die in der Ehe leben, Kindesunterhalt? 31

Was gilt während des intakten Zusammenlebens der Eltern? 31

Was gilt bei Trennung und Scheidung? 31

Wie hoch ist dieser Barunterhalt? 32

Was gilt, wenn der Unterhaltspflichtige sehr hohe Einkünfte hat? 32

Kann die Höhe des Unterhalts im Ehevertrag geregelt werden? 33

Wie würde dies in einem Ehevertrag formuliert werden? 33

Was gilt, wenn das Kind volljährig ist? 34

III. Versorgungsausgleich 34

Was versteht man unter dem Versorgungsausgleich? 34

Wie findet der Ausgleich statt? 34

Kann ich den Versorgungsausgleich in einem Ehevertrag abändern? 35

Wann sind Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich sinnvoll? 37

IV. Vereinbarungen zum Sorgerecht 37

Kann ich das Sorgerecht für gemeinsame Kinder im Ehevertrag regeln? 37

Wie sieht eine solche Vereinbarung in dem Ehevertrag aus? 38

V. Vermögensrechtliche Ansprüche außerhalb des Güterrechts 39

1. Ehegatteninnengesellschaft 39

Wann kommen vermögensrechtliche Ausgleichsansprüche außerhalb des Güterrechts aus einer Ehegatteninnengesellschaft in Betracht? 39

Was geschieht jetzt, wenn keine Regelung in dem Ehevertrag vorhanden ist? 40

Muss hierfür ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag vorliegen? 40

Wann besteht konkret eine Ehegatteninnengesellschaft? 41

Wie schließt man Ansprüche aus einer Ehegatteninnengesellschaft im Ehevertrag aus? 41

Besteht die Ehegatteninnengesellschaft nur bei Mitarbeit im Unternehmen? 41

Wann spricht man von einem erheblichen Immobilienvermögen? 42

Wie kann ich dies im Ehevertrag ausschließen? 42

2. Geschenke und Zuwendungen unter Eheleuten 42

Müssen Geburtstagsgeschenke zurückgegeben werden? 42

Wann spricht man nicht mehr von einer SchenkungS, sondern von einer sogenannten ehebezogenen Zuwendung? 43

Was muss bei einer Trennung und Scheidung zurückgegeben werden? 43

Wie sieht die Rückforderungsmöglichkeit von Zuwendungen beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aus? 44

Besteht eine Rückforderungsmöglichkeit von Zuwendungen, wenn im Ehevertrag Gütertrennung vereinbart wurde? 45

3. Zuwendungen der Eltern und Schwiegereltern 46

Können Schwiegereltern ihre Geschenke zurückfordern? 46

Ist die gesamte Schenkung zurückzugeben? 47

VI. Gemischt nationale Ehen 47

Gibt es Besonderheiten bei einem Ehevertrag, wenn Eheleute nicht die gleiche Nationalität haben? 47

4. Kapitel Wirksamkeit von Eheverträgen 49

Welche Kriterien sind bei der Prüfung der Wirksamkeit eines Vertrages von Bedeutung? 50

Wie gehen Gerichte bei der Überprüfung eines Ehevertrages vor? 50

Was prüft der Richter konkret? 51

Haben die Regelungen in einem Ehevertrag eine unterschiedliche Gewichtung von Regelungen bei der Überprüfung? 52

Wann ist eine Regelung sittenwidrig? 53

Gilt dies auch für den Güterstand? 53

Was bedeutet Inhaltskontrolle eines Ehevertrages? 54

Was geschieht, wenn die Regelung für einen Ehepartner unzumutbar ist? 54

Wie kann ich verhindern, dass ein unwirksamer Ehevertrag geschlossen wird? 54

Gibt es einen „Bestandsschutz“ oder gilt dies auch für alte Eheverträge? 55

5. Kapitel Scheidungsvereinbarungen 57

Was ist eine Scheidungsvereinbarung? 57

Wie unterscheiden sich die Regelungen zum Ehevertrag? 57

Was ist eine Trennungsvereinbarung? 58

Brauche ich für den Abschluss einer Scheidungsvereinbarung einen Anwalt? 58

Ist der Abschluss einer Scheidungsvereinbarung sinnvoll? 58

Was muss anlässlich der Trennung geregelt und in die Scheidungsvereinbarung aufgenommen werden? 58

Wie kann ich mich auf ein erstes Beratungsgespräch vorbereiten? 60

I. Unterhalt für die Dauer des Getrenntlebens 60

Wann erhalte ich Trennungsunterhalt? 60

Wie hoch ist der Trennungsunterhalt? 61

Was versteht man unter den ehelichen Lebensverhältnissen? 61

Besteht für den Ehegatten, der während des Zusammenlebens nicht oder nur wenig gearbeitet hat, die Pflicht, sofort nach der Trennung eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen? 62

Wie wird der Trennungsunterhalt in einer Scheidungsvereinbarung geregelt? 63

Gibt es auch die Möglichkeit, den Unterhalt als festen Betrag zu regeln? 63

Kann auf Trennungsunterhalt verzichtet werden? 64

Wie kann in eine Scheidungsvereinbarung aufgenommen werden, dass keiner von dem anderen Trennungsunterhalt verlangt? 64

II. Nachehelicher Unterhalt 65

Wann besteht ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt? 65

Welche Regelungsmöglichkeiten bestehen in einer Scheidungsvereinbarung? 65

Kann der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt abgefunden werden? 65

III. Kindesunterhalt 67

Wie sehen die unterschiedlichen Regelungen in einer Scheidungsvereinbarung aus? 67

Kann auf Kindesunterhalt verzichtet werden? 67

Ist es wichtig, auch besondere Ausgaben für das Kind zu regeln, beispielsweise die Kosten für eine Zahnspange? 68

Was ist, wenn der Unterhalt aufgrund der Scheidungsvereinbarung nicht gezahlt wird? 68

Welchen Zusatz muss der Vertrag für eine Vollstreckung enthalten? 69

IV. Elterliche Sorge 69

Wie kann die elterliche Sorge in einer Scheidungsvereinbarung geregelt werden? 69

V. Umgangsrecht 70

Benötigen wir eine Regelung in der Scheidungsvereinbarung, wenn der Kontakt zwischen Eltern und Kindern ohne Probleme ist? 70

Was sollte die Scheidungsvereinbarung regeln, wenn es wegen der Umgangskontakte mit den Kindern immer wieder Ärger gibt? 70

VI. Versorgungsausgleich 71

Was kann zum Versorgungsausgleich in der Scheidungsvereinbarung geregelt werden? 71

Kann jetzt noch auf Versorgungsausgleich verzichtet oder dieser nur eingeschränkt geltend gemacht werden? 72

VII. Hausrat 73

Sollte die Aufteilung der Aufteilung des gemeinsamen Hausrats geregelt werden? 73

Wie sieht eine konkrete Regelung aus? 73

VIII. Schulden/Bankkonten 74

Was geschieht mit gemeinsamen Bankkonten und Schulden? 74

IX. Ehewohnung/Grundstücksübernahme 75

Wer darf nach einer Trennung in der gemeinsamen Wohnung bleiben? 75

Wie sieht die Nutzung aus, wenn beide Eheleute Miteigentümer sind? 76

Was sind die Voraussetzungen zur alleinigen Nutzung für einen solchen Antrag? 77

Muss der in dem Haus verbleibende Ehepartner hierfür etwas bezahlen? 77

Wie hoch ist eine solche Entschädigung? 78

Woher weiß ich, wie hoch die ortsübliche Miete ist? 78

Was ist, wenn die Immobilie noch belastet ist? Wer zahlt die monatlichen Raten an die Bank? 78

Kann in einer Scheidungsvereinbarung auch geregelt werden, wer später die Immobilie behält? 79

Welche Möglichkeiten gibt es noch? 79

Hat die Regelung des Eigentums an der Immobilie etwas mit dem Zugewinn zu tun? 80

Was geschieht, wenn sich Eheleute überhaupt nicht einigen können, wer die Immobilie in Zukunft nutzen und behalten kann? 80

Was versteht man unter einer Teilungsversteigerung? 80

Wie läuft eine Teilungsversteigerung ab? 81

X. Zugewinnausgleich 82

Was genau bedeutet Zugewinn? 82

Wird der Zugewinn automatisch ermittelt? 82

Wann wird der Zugewinnausgleich geregelt? 82

Was gilt, wenn eine solche Vereinbarung nicht möglich oder nicht gewollt ist? 83

Was bedeutet Zustellung des Scheidungsantrages? 83

Wie geht es dann weiter? 83

In welcher Form ist diese Auskunft zu erteilen? 84

Was ist, wenn Vermögenswerte während der Ehe veräußert werden? 84

Wie wird das Anfangsvermögen konkret ermittelt? 84

Gibt es auch mehrere Arten von Endvermögen? 85

Wie wird dann der Zugewinn ermittelt? 85

Ist eine Vereinbarung über den Zugewinnausgleich sinnvoll? 85

XI. Erb- und Pflichtteilsverzicht 87

Endet das Ehegattenerbrecht anlässlich der Trennung? 87

Was gilt während des laufenden Scheidungsverfahrens? 87

Wann ist dies der Fall? 88

Was bedeutet dies jetzt konkret für Trennung und Scheidung? 88

6. Kapitel Steuerliche Aspekte 89

Gibt es bei Eheverträgen steuerliche Aspekte oder Scheidungsvereinbarungen zu berücksichtigen? 89

Gibt es weitere Bereiche, wo die Steuer eine Rolle spielt? 90

7. Kapitel Beratung und Kosten 91

Wo kann ich mich wegen eines Ehevertrages oder einer Scheidungsvereinbarung beraten lassen? 91

Was bedeutet das? 91

Wie hoch sind die Kosten für die Gestaltung eines Ehevertrages oder einer Scheidungsvereinbarung? 92

8. Kapitel Vertragsmuster 95

9. Kapitel Checklisten 107

Checkliste 1 107

Checkliste 2 108

Checkliste 3 109

Sachverzeichnis 113

Impressum 117

Vorwort

Für wen ist dieser Ratgeber geschrieben?

Der Ratgeber ist in seinem ersten Teil für diejenigen gedacht, die vor der Eheschließung oder während intakter Ehe über einen Ehevertrag nachdenken.

In dem zweiten Teil wendet er sich an alle, die in einer Trennungs- und Scheidungssituation einvernehmliche Regeln treffen wollen.

Es werden keine juristischen Kenntnisse vorausgesetzt.

Welche Fragen behandelt der Ratgeber?

Er behandelt alle Aspekte und Rechtsverhältnisse, die die Eheleute miteinander regeln können und sollten.

Er geht aber auch auf wichtige Fragen ein, beispielsweise wann ein Ehevertrag unwirksam ist und welche Konsequenzen dies für die Vertragsparteien hat.

Was unterscheidet diesen Ratgeber von anderen Büchern?

Gezielte und vor allem aus der Sicht des Laien gestellte Fragen führen wie ein roter Faden durch den Ratgeber. Es handelt sich gerade nicht um eine abstrakte Abhandlung von Rechtsproblemen.

Wie ist das Buch aufgebaut?

Das Buch beschäftigt sich zu Beginn mit den unterschiedlichen Vertragstypen und den wichtigen Formvorschriften. Es unterscheidet dann im Weiteren zwischen den sogenannten vorsorglichen Regelungen, die vor oder während einer Ehe geschlossen werden und den Regelungen in der Trennungs- und Scheidungsphase.

Frankfurt am Main und Kronberg im Taunus, Juni 2011

Andrea Peyerl
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

1. Kapitel

Die verschiedenen Vertragstypen

Bevor die möglichen Inhalte der verschiedenen Vereinbarungen besprochen werden, bedarf es zunächst einer grundsätzlichen Klärung der Begriffe und Vertragstypen. Worin liegen die Unterschiede und wann wird welcher Vertrag geschlossen? Die Juristen unterteilen dies im Wesentlichen in drei Gruppen:

I.  Ehevertrag

Was ist ein Ehevertrag ?

Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen Verlobten oder Eheleuten. Daraus folgt bereits, dass der Ehevertrag vor der Eheschließung und auch während der bestehenden Ehe geschlossen werden kann. Eheverträge sind also jederzeit möglich, auch noch nach 10 Jahren Ehe.

Was regelt ein Ehevertrag?

In den meisten Fällen sind die einzelnen Vereinbarungen präventiv, das heißt vorsorglicher Natur. Das Ehepaar regelt bereits bei Abschluss des Vertrages, was gelten soll, wenn die Ehe scheitert, also eine Scheidung durchgeführt wird. In „guten“ Zeiten wird Vorsorge für die Krise getroffen, um dann langwierige Gerichtsverfahren, Nerven und Kosten zu sparen.

In einigen Verträgen finden sich auch Vereinbarungen, die beispielsweise die Haushaltsführung oder die Rollenverteilung während der intakten Ehe bestimmen. Damit wird nicht der Fall der Scheidung, sondern das tägliche Zusammenleben geregelt.

Wie wird ein Ehevertrag geschlossen?

Ein Ehevertrag wird bei einem Notar abgeschlossen. Beide Verlobten oder Eheleute müssen dort anwesend sein. Der Vertrag wird vorgelesen und anschließend von dem Notar und den Verlobten/Eheleuten unterzeichnet.

II.  Trennungsvertrag oder auch Trennungsfolgenvereinbarung

Wann spricht man von einer Trennungsvereinbarung?

Die Trennungsvereinbarung oder auch Trennungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag, den die Eheleute schließen, wenn sie getrennt leben oder eine Trennung unmittelbar bevorsteht. Er hat seine Gültigkeit bis zum Abschluss des gerichtlichen Scheidungsverfahrens, also der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses. Wenn keine Scheidung erfolgt, gilt die Trennungsvereinbarung so lange, wie die Eheleute getrennt voneinander leben oder dies in der Vereinbarung geregelt haben.

Was bedeutet Getrenntleben?

Von einem Getrenntleben ist auszugehen, wenn das Ehepaar

Auf die Motivation für die Trennung kommt es dabei nicht an. Dies kann eine vorübergehende Trennung sein, beispielsweise um festzustellen, ob die eheliche Lebensgemeinschaft noch gewünscht ist. Dies kann auch eine Trennung mit Blick auf das gerichtliche Scheidungsverfahren sein, also das klassische Trennungsjahr. Eine Trennungsvereinbarung ist aber auch dann der richtige Vertrag, wenn Eheleute dauerhaft getrennt leben, ohne eine Scheidung der Ehe durchführen zu lassen. Denkbarer Grund hierfür ist, dass sie in einem fortgeschrittenen Alter keine neue Eheschließung mehr beabsichtigen und Versorgungsansprüche nicht verlieren wollen.

III.  Scheidungsvereinbarung

Was ist eine Scheidungsvereinbarung?

Der Begriff „Scheidungsvereinbarung“ ist wörtlich zu nehmen. Geregelt werden die Folgen der Scheidung, also die Zeit nach Rechtskraft des Scheidungsurteils. Eine reine Trennungsvereinbarung hat für die Zeit nach der Scheidung keine Gültigkeit mehr, es sei denn, es ist ausdrücklich geregelt. Sofern eine Scheidung beabsichtigt ist, empfiehlt es sich daher, die Trennungs- und Scheidungsfolgen in einer Vereinbarung zu regeln. Je früher desto besser! Alle regelungsbedürftigen Positionen sind zu Beginn der Trennung bekannt. Sofern eine Kommunikation möglich ist, sollten bereits in diesem Stadium die Gespräche aufgenommen werden.

Ist eine Scheidungsvereinbarung empfehlenswert?

Ja, denn klare Regelungen zu Anfang der Trennung verhindern Auseinandersetzungen und Eskalationen im Verlauf des Trennungsjahres und während des Scheidungsverfahrens.

Denn im Vergleich zu einem Ehevertrag haben wir in diesem Stadium eine vielfach schwierigere Situation. Bei einem Ehevertrag stehen die Eheleute am Anfang ihrer Beziehung, meist kurz vor der Hochzeit. Auch wenn der Vertragsabschluss nicht gerade romantisch ist, so schaut doch jeder durch die „rosarote Brille“. Es besteht Gesprächs- und Verständigungsbereitschaft. Genau dies ist auch der Grund, warum Jahre später der wirtschaftlich Schwächere meist wenig Verständnis dafür hat, warum er seinerzeit einen „solchen Vertrag“ überhaupt unterzeichnet hat.

Ganz anders ist die Situation bei einer Trennung. Streit, Verletzungen, Enttäuschungen und Probleme stehen im Vordergrund. Die Eheleute gehen auseinander und trennen sich. Für einen Vergleich, für eine Scheidungsvereinbarung und die Vermeidung kostspieliger Gerichtsverfahren, müssen sie aufeinander zugehen und Kompromisse schließen. Dies wird bei einer längeren Trennung immer schwieriger, insbesondere wenn neue Partner dazu kommen.

2. Kapitel

Formerfordernisse

I.  Privatschriftlich

Kann ich mit meinem Ehepartner alleine einen Vertrag schließen?

Es gilt folgender uneingeschränkter Rat: Schließen Sie nie privatschriftlich und ohne anwaltliche Beratung einen Vertrag am „Küchentisch“. Die Kosten, die Sie damit sparen möchten, können durch mögliche nachteilige Vereinbarungen um ein Vielfaches überstiegen werden. Sei es, dass Sie zu viel zahlen oder zu wenig verlangen. Selbst wenn ein Vertrag nach den heute geltenden Formvorschriften unwirksam sein sollte, so wird man gleichwohl versuchen, aus dieser Vereinbarung Absichten und Schlüsse zu ziehen.

Welche Vereinbarungen müssen nicht in einer bestimmten Form getroffen werden?

Formfrei können beispielsweise Vereinbarungen über den Trennungsunterhalt, den Kindesunterhalt, das Umgangsrecht oder auch die Aufteilung des Hausrates geschlossen werden.

In diesem Zusammenhang ist aber zu beachten, dass aus diesen privatschriftlichen Verträgen keine Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, wie etwa die Beauftragung des Gerichtsvollziehers oder die Pfändung von Gehalt oder Bankkonto. Hält sich der andere Vertragspartner nicht an die Vereinbarung, ist gleichwohl der Weg zum Anwalt und gegebenenfalls auch zum Familiengericht erforderlich.

II.  Notariell

beurkundet werden müssen?