Wilfried Ahrens

In dubio torero

Neue juristische Stilblüten

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Verlag C.H.Beck

Inhalt

Vorwort

  1. Deutsch

  2. Gediegenes und Gedrechseltes

  3. Kids

  4. Verkehr

  5. Alkohol

  6. Diebstahl

  7. Polizei

  8. Tolle Einlassungen

  9. Verständigung

10. Zuständigkeiten

11. Justiz

12. Knast

13. Wer den Schaden hat

14. Anwälte

15. Hygienische Zustände

16. Dr. Freud

17. Tierleben

18. In dubio torero

Vorwort

Ob nun zwanghaft oder nicht (siehe auch S. 46), noch einmal habe ich für Sie emsig gesammelt, kombiniert und kommentiert, und es ist dabei, wie ich hoffe, ein unterhaltsamer, bunter Strauß juristischer Stilblüten herausgekommen.

Das Stilblütenaufkommen, so scheint mir, ist durchaus zurückgegangen, und das hat seine Gründe. So wird beispielsweise immer weniger diktiert. Diese Stilblütenquelle, die früher nach dem Motto «Geschrieben wie gehört» für so manches Highlight sprachlicher Minderleistung sorgte, sie sprudelt nicht mehr so üppig. Allerdings stimmt das insofern nicht ganz, als immer mehr Zeitgenossen einem Spracherkennungsprogramm vertrauen und dort munter drauflos diktieren. Von den Folgen berichtet besonders das letzte Kapitel. Auch Online-Übersetzungen haben so ihre Tücken (mehr dazu im Kapitel «Deutsch»).

Handschriftliches dagegen, ein Terrain, auf dem man sich ohne die Chance auf spurenlose Korrektur leicht mal vertun oder vergaloppieren kann, ist in der Tat seltener geworden. Immer zahlreicher die Haushalte, in denen inzwischen auf einen PC zurückgegriffen werden kann und auf dem sich die allermeisten dann selbst versuchen. Aber nicht jeder aktiviert auch ein Rechtschreibprogramm, womöglich weil er die Beanstandungen leid ist und sich nicht ständig bevormunden lassen will. Wie schön für uns, jedenfalls in diesem Kontext.

Im professionellen Bereich von Justiz, Polizei und Anwaltschaft – auch er längst flächendeckend ausgestattet mit moderner Informationstechnik – verzichtet man übrigens anscheinend ebenfalls gern auf Korrekturhilfen.

Natürlich will ich Sie mit den gesammelten Stilblüten zum Lachen bringen, was am ehesten gelingen mag mit den Produkten derer, die mit der Materie so richtig auf Kriegsfuß stehen, sowie bei jenen, denen man solche Missgeschicke an sich nicht zutraut. Aber ein wenig Nachsicht sollten wir insgesamt schon üben. Denn mal ehrlich, wohl kaum jemand, der nicht zuweilen unsicher wäre und dann entweder nachschaut oder beherzt den Stier bei den Hörnern packt, jenen Hörnern, die für Rechtschreibung und Grammatik stehen. Im Zweifel ist eben jeder ein Kämpfer – oder etwas anders ausgedrückt: in dubio torero.

Neben den reinen Stilblüten, diesen unfreiwillig-komischen verbalen Unfällen, fanden sich auch wieder zahlreiche Kuriositäten, seien es (aber)witzige Fallkonstellationen oder schräge Formulierungen, die ich natürlich ebenfalls sammle und präsentiere, gehören sie doch gleichermaßen zu dem Quäntchen Humor, das sich selbst einer an sich so trockenen Materie wie der Juristerei abtrotzen lässt.

Einmal mehr gilt an dieser Stelle mein ganz herzlicher Dank allen treuen wie neuen Mitsammlern!

Und nun: Viel Spaß mit Justitias heiterer Seite!

Wilfried Ahrens

1. Deutsch

Ein Stilblütensammler lebt davon, dass den Protagonisten seines Erfassungsbereichs immer wieder mal sprachliche Pannen unterlaufen. Aber es gibt tatsächlich Anwälte, die sind bei ihren Diktaten hellwach und wollen partout nicht in meine Sammlung geraten.

Aus einem Schriftsatz:

Ich habe dann vorgeschlagen, dass die Klägerin Rechtsanwalt Lamm oder Rechtsanwalt Fromm – beide sind mir als sehr unkompliziert bekannt – mandatiert bzw. zu ihrer Vertretung bei Gericht bevollmächtigt und einem der beiden die Vasen zuschickt, so dass selbige (die Vasen, nicht die Anwälte) dann in einem kurzfristig anberaumten Termin in Augenschein genommen werden können.

Ja, die deutsche Sprache. Wir lieben sie, wir fordern sie ein, etwa als potenzieller Arbeitgeber, und vergessen darüber womöglich, dass man dann selbst höllisch aufpassen muss und absolut konzentriert sein sollte.

Aus einer Stellenausschreibung der Polizei:

Stressstabilität und Konzentrationsfähigkeit sowie ein sicherer Umgang in Wort und Schrift sin erforderlich.

Aus einem Ermittlungsbericht:

Der Zettel wurde formlos sichergestellt und in eine Tütte eingetüttet.

Ja, warum nicht beim T einfach mal doppelt hinlangen, steht eins doch fest: Ohne das T wäre unsere Sprache ohne Saf und ohne Kraf.

Und so ist der Bürger in puncto Sprache bei der Polizei sicherlich in guten Händen. Nicht von ungefähr drohte ein Geschädigter, der bestellte Ware nicht erhalten hatte und sich betrogen fühlte, dem Übeltäter per E-Mail an:

Da Gott sei Dank Freunde von mir bei der Polizei sind, werden mir diese mit Sicherheit gern bei der Vormolierung der Strafanzeige behilflich sein.

Das konnte man in der Tat nur hoffen.

Wobei die Polizei allerdings auch gern mal auf Kryptisches zurückgreift. Aus einer Strafanzeige:

Der Beschuldigte pöbelte das Opfer an und verletzte dieses kurz darauf grundlos mittels Fauststoßes an der rechten Augenbraue (KoPlaWu).

Ein Blick in den Bildbericht zeigte: KoPlaWu stand für Kopfplatzwunde. Und so war die KoPlaWu nur ein weiterer Beleg für die immer stärker um sich greifende AbküWu (Abkürzungswut). Übrigens: Hätte der Täter einen Schlagring benutzt, läge eine GefKV vor, also eine gefährliche Körperverletzung, und wäre das Opfer dann ohnmächtig zurückgelassen worden, hätte es sich um eine HiloPe gehandelt, eine hilflose Person.

Aber auch der rechtsuchende Bürger neigt schon mal zu originellen Vereinfachungen. So wurde in einer handschriftlichen Anzeige behauptet, ein Täter habe mit Ausrufen wie

Ferpistich!

beleidigt. Will heißen: Verpiss dich! (Geschrieben wie gehört. Dazu mehr im letzten Kapitel.)

Was den Gebrauch von Fremdwörtern angeht, leiden wir zuweilen unter Absence, einer vorübergehenden Bewusstseinsausschaltung. Dann glänzt das gesuchte Fremdwort durch Abwesenheit (Absenz). Und so können beispielsweise ungewollt Aussagen zustande kommen, die permanenten Alkoholmissbrauch in unseren Büros befürchten lassen. Selbst kurze Trinkunterbrechungen finden dann nur ungeprüft anonym statt.

Er habe die Tageseinnahme in Höhe von 8000,– € in den Tresor verschlossen und dann den vergessenen Ordner aus dem anderen Büroraum geholt. Dieser Vorgang habe nicht mehr als 5 Minuten gedauert. Laut Aussage sei während seiner Abstinenz niemand im Büro aufhältig gewesen.

Während einer Abstinenzphase schiebt man womöglich einen Affen, und bei starken Trinkern mag es zudem zu halluzinatorischen Sonderphänomenen kommen, wie dieser sprachliche Lapsus nahelegt:

Der Betreute hat mitunter auch Abstinenzhasen.

Der Gebrauch von Fremdwörtern birgt zudem stets die Gefahr von Eigentoren.

Dies so vorzutragen und den Vorgang auch noch so zu bezeichnen, wie jetzt geschehen, ist völlig dellitantisch.

Ob nun mit Fremdwörtern oder ohne, Hauptsache, am Ende wird klipp und klar gesagt, was man eigentlich bezweckt.

Mit unserer Strafanzeige möchten wir für die Zukunft verhindern, dass die Angezeigten die von ihnen wahrheitwidrigen Behauptungen gemäß dem Schreiben ihres Anwalts an das Gericht unterlassen.

Vieles bleibt mithin im Vagen, aber es finden sich immer wieder auch minuziöse Angaben.

Ich lebe mit meinem älteren Zwillingsbruder zusammen.

Wenn der Inhalt einer Aussage juristisch stimmig ist, vergessen Juristen darüber leicht, wie das für andere Ohren klingt.

Der 1995 geborene Kläger studiert seit dem Wintersemester Biologie an der Beklagten.

(aus einem Verwaltungsgerichtsurteil; Student gegen Universität)

Das gilt auch für eine juristische Argumentation, die sich schlicht an den Gesetzestext und die von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien und Definitionen klammert.

Da war das Fell eines Hundes durch den Biss eines anderen Hundes etwas lädiert worden. Und die Staatsanwaltschaft schrieb:

Entgegen den Ausführungen der Anzeigeerstatterin ist der Tatbestand der Sachbeschädigung offensichtlich nicht erfüllt:

Weder sind Anhaltspunkte für eine Substanzverletzung, durch welche die Brauchbarkeit des Hundes zu seinem bestimmungsgemäßen Zweck beeinträchtigt worden sein könnte, vorgetragen oder ersichtlich, noch sind Hinweise auf eine nur mit nicht unerheblichem Instandsetzungsaufwand zu beseitigende Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Hundes erkennbar.

Kaum zu glauben, aber in einem Ermittlungsverfahren wegen eines Hundebisses geschah dies tatsächlich in einer Straße namens

Köterwelt.

Die Tierhalterhaftung ist sicher die eine Sache, aber hat man als Grundstückseigentümer wirklich für alles und jeden geradezustehen, so wie die Polizei hier meint?

Kurzsachverhalt in einem Anhörungsbogen an einen Beschuldigten:

Der Geschädigte ging mit seinem Hund am genannten Ort spazieren, als plötzlich ein belgischer Schäfer von Ihrem Grundstück gelaufen kam, den Hund des Geschädigten anfiel und verletzte.

Eine gewisse Steigerung zur drittletzten Geschichte ergibt sich, wenn man im eigenen Fachjargon verfangen ist und sich zugleich auf fremdes Terrain vorwagen muss.

So werden zwar Krankheiten, bisweilen sogar Organe übertragen, in einem Attest für das Gericht befürwortete ein Hausarzt aber auch

die Übertragung der Geschäftsfähigkeit vom Ehemann auf die Ehefrau.

Gemeint war die Einrichtung einer Betreuung mit entsprechenden Aufgabenkreisen.

Manche Anwälte glauben, in Zivilsachen sei es bereits damit getan, eine schlüssige Klage einzureichen, und verkennen dabei, dass es Gerichte gibt, die zusätzlich hartnäckig auf stilistischen Mindestanforderungen bestehen, etwa auf einer flüssigen Darstellung, und sich auch bei Nachbesserungsversuchen nicht so schnell zufriedengeben.

Aus einem Gerichtsbeschluss:

Die vom Gericht bereits mit dem Hinweisbeschluss vom 4.8.2014 geäußerten Bedenken gegen die Flüssigkeit der Klage bestehen fort.

Kaufmann. Bei diesem Wort mag der Laie sofort an den sprichwörtlichen «Kaufmann um die Ecke» denken. Juristen dagegen denken gleich um ein paar Ecken weiter. Sie wissen, dass die Kaufmannseigenschaft eine sehr wichtige ist und darüber entscheidet, ob im Geschäftsverkehr das gegenüber dem BGB speziellere Handelsrecht gilt. Und sie wissen auch, dass es neben dem Ist- oder Einzelkaufmann (das ist also im Zweifel jener «um die Ecke») auch noch den Kann-, Fiktiv-, Gründer- oder Scheinkaufmann zu unterscheiden gilt und dass ein Kaufmann nicht aus Fleisch und Blut bestehen muss, sondern in Form einer juristischen Person daherkommen kann, wie beispielsweise eine GmbH. Fleisch und Blut steuert bei einer GmbH die Geschäftsführung bei, die die GmbH nach außen hin vertritt. Trotzdem ist es immer die GmbH selbst, der als juristischer Person der Kaufmannsstatus zukommt. Sie ist ein so genannter Formkaufmann, und der ist, wie die Juristen wissen, nie ein Minder-, sondern stets ein Vollkaufmann.

Und ehe die Laien mich jetzt zum Vollidioten erklären, weil ich derart ins Juristische abschweife und entsprechend nerve, bitte ich um Langmut. Nur so erschließt sich nämlich jetzt unsere Frage zu Feinheiten der deutschen Sprache, die da lautet: Ist die sture Vermännlichung beim Kaufmannsbegriff eigentlich noch zeitgemäß, und zwar auch bei Personen jenseits von Fleisch und Blut, sprich bei juristischen Personen? Selbstverständlich nicht zeitgemäß, sagte sich dieser Anwalt und trug in einer Zivilklage im Namen seiner Auftraggeberin, einer GmbH, vor:

Die Klägerin ist Vollkauffrau aufgrund der Rechtsform der GmbH.

Wenn etwas eilt, kommt darüber oft anderes zu kurz, zum Beispiel die Länge eines Wortes.

Ich gebe zu, es handelt sich hier um eine besonders heikle Schnittstelle, wie diese Werbeanzeige eines Optikers zeigt. Auch ihm oder den Zeitungsmachern fehlte bei der deutschen Sprache einfach noch der Durblick.

Und ebenfalls nicht so ganz überblickte die Filiale einer bekannten Optikerkette, was sie einem Untersuchungsgefangenen zumutete, als sie ihm diese Postkarte in den Knast schickte (die Brillenanpassung war in der JVA erfolgt):

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Auftrag inzwischen fertig gestellt wurde und abholbereit für Sie vorliegt. Kommen Sie einfach bei nächster Gelegenheit einmal vorbei. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Ja, wenn’s denn so einfach ginge.

Die Straßenverkehrsordnung gilt selbstverständlich auch auf dem öffentlichen Grund vor unseren Haustüren, mag auch die Abschätzigkeit unter den Nachbarn dort an gewisse sprachliche Grenzen stoßen.

Aus einer privaten Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung und Beleidigung gegen den Nachbarn:

Als auch ich nach diesem Ereignis aus meinem Auto ausgestiegen war, pöbelte Herr Nösel mich an. «In Deutschland herrscht Rechtsverkehr!» rief er mir lautstark über eine Entfernung von ca. 15 Metern zu.

Das konnte und wollte ich mir insgesamt verständlicherweise nicht gefallen lassen. «Du hast noch nicht mal ’nen richtigen Schulabschluss!» rief ich in seine Richtung.

«Gesocks!» rief er wiederum laut zu mir herüber.

«Gesocks» ist ja ein Wort im Plural, so dass Herr Nösel offenbar meine ganze Familie damit meinte. Herr Nösel ist sicher kein heller Kopf, aber die Unterscheidung zwischen Singular und Plural traue ich ihm schon zu.

«Gesocks» umfasst in der Tat eine Mehrheit von Personen, aber ist es wirklich ein Wort im Plural? Wohl kaum. Es heißt schließlich das Gesocks, wie das Volk, Plural die Völker. Und der Plural von Gesocks? Gesockse? Im Duden Fehlanzeige. Ein Vortrag mit Bumerang-Effekt, fürchte ich.

Wie das mit dem Bumerang funktioniert, wusste übrigens dieser Briefschreiber.

Den Stein, die Sie auf mich geworfen haben, werde ich zum Bumerang umwandeln.

Der ewige Traum des Menschen vom Fliegen. Manche trainieren erst fleißig mit einer Drohne, und eines Tages ist es dann tatsächlich so weit.

Ein Nachbar:

Herr Adler flog über unser komplettes Grundstück, über unseren Hühnerstall, unsere Kastanie und dann in diese Lücke zwischen Haus und Scheune, die nicht einsehbar ist. Dabei flog er auf Höhe unseres Küchenfensters.

Aber bekanntlich fällt nur ein Meister nicht vom Himmel.

Herr Adler flog dann erneut über unseren Zaun und stürzte wenige Augenblicke darauf in unseren Garten ab.

Fazit: Üben, üben, üben!

Zu hart darf ich übrigens mit dem Verfasser der Gesocks-Anzeige nicht ins Gericht gehen, hat die Sache mit dem Plural doch zuweilen tatsächlich ihre Tücken. So kehrten die mehrbändigen Akten von einem Anwalt mit diesem Schreiben zurück:

… danken wir für die gewährte Akteneinsicht und übersenden in der Anlage die uns überlassenen Aktenbänder zurück.

Wen jetzt meine Spitzfindigkeit stört, den bitte ich um Nachsicht. Schließlich habe ich öfter mit Leichensachen zu tun, und da geht es mitunter ebenfalls sehr kopflastig zu.

Der Leichnam besitzt eine geschätzte Größe von 170 cm, das Gesicht wird auf 75 kg geschätzt, das Aussehen erscheint altersentsprechend.

Es sind ja die Obduktionen, die oft überhaupt erst Klarheit bringen.

Spiegel Online über einen Leichenfund:

Eine Obduktion habe Hinweise auf ein Fremdverschulden gegeben, sagte ein Polizeisprecher SPIEGEL ONLINE.

Aber mal im Ernst, wirklich erst die Obduktion? Hieß es doch weiter:

Laut «Morgenpost Online» lag die Leiche zerstückelt in einem Müllsack und wies Stichverletzungen auf.

Im internationalen Rechtshilfeverkehr, also beispielsweise bei Ermittlungsersuchen an eine Staatsanwaltschaft im europäischen Ausland, sind gediegene Umgangsformen selbstverständlich. Da grüßt man womöglich nicht einfach Hochachtungsvoll, sondern schon mal mit Vorzüglicher Hochachtung. Und wenn in einen hierher übermittelten, übersetzten Text weitere Grußformeln einfließen, ja warum denn nicht? Ist doch schön. Hauptsache, der Dolmetscher (oder war es doch eine Online-Übersetzung?) lässt uns teilhaben an dem, was es da zu übersetzen galt.

Hier ein aus dem Italienischen übersetzter Protokollauszug in einem Auslieferungsverfahren. Es scheint gerade um die Belehrung des Beschuldigten zu der Frage zu gehen, ob er mit der Auslieferung nach Deutschland einverstanden ist.

Erforscht ihn im voraus, es wird gewarnt, dass es Recht hat:

a) – zu, frei eingreifen, grüß Gott die notwendigen Vorsicht, um die Gefahr von Flucht oder Gewalt zuvorzukommen;

b) – zu, dass es nicht benutzt wird, auch nicht mit seiner Zustimmung Methoden oder Techniken geeignet zu auf der Freiheit von Selbstbestimmung einwirken oder zu die Fähigkeit verändern erinnern und die Tatsachen schätzen;

c) – dass seine Erklärungen sepre ihr ihm gegenüber benutzt werden können; dass, ich rette, was die Allgemeinheiten betrifft, hat es Vermögen, nicht auf einige Fragen zu antworten, ffermo, jedenfalls bleibend, dass das Verfahren seinem Kurs folgen wird; dass, wenn es Erklärungen machen wird auf macht concernenti die Verantwortung von anderen, es wird in Bestellung zu ihnen das Büro von Zeugen annehmen grüß Gott die zum Artikel vorgesehenen Unvereinbarkeiten 197 Kode von Strafrechtlicher Prozedur und den Garantien von dem zum Artikel 197 Sonder Kode von Strafrechtlicher Prozedur.

Super!

Ähnliches kriegen aber auch deutsche Muttersprachler hin. In seinem Brief an die

Sehrgerte & Sehrgerter Startsanwaltschaft

versuchte ein Angeklagter, für sein Berufungsverfahren gut Wetter zu machen.

Dabei zeigte er sich

a) reuig

Es Wahr Nicht Richtig Von Mir Das Ich Die Meiste zeit Im Meinem Leben Vergoldet Habe Für Scheiße Bauen. Wenn Ich Konnte Würdet Ich Mich Für Jeden Einzigen Menschen Die Ich Unrechtgeleistet Habe Für Meinen Taten Mich Endschuldigen.

b) viel versprechend für die Zukunft

Abzuvort Habe Ich Aus Meinen Fehlern Gelernt Und Ich Möchte Mich Entern Wenn Sie Mir Eine Schonze Geben. Dann Werdet Ich Mich Ansträngern Das Ich Keinen Miss Mehr Baue.

c) sowie einsichtig, was seine Schreibkünste anging.

P.s. Meine Rechtschreibung Ist Nicht So Toll. Bin In Der 6 klasse Nicht Mehr Zu Schule Gegangen Voll Dumm Von Mir. Sorry.

Oft reicht ja einfach aus, dass man ahnt, was gemeint ist. Eine Darstellung wird nicht deshalb notleidend, nur weil die Wortwahl krankt.

Die GmbH hat von der EuroHyp ein Paket wehleidiger Darlehen erworben, mit der Ungewissheit der Werthaltigkeit der Sicherheiten.

Ist die Muttersprache Deutsch, so kann sie leicht mal durchscheinen, beispielsweise wenn wir uns im Englischen versuchen.

Hi,

I am very interested in this car. ….

Do I get more information about the car please? And it has any damage? (I hope mal nicht)