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ISBN 978-3-406-67781-6

 

© 2015 Verlag C. H. Beck oHG
Wilhelmstraße 9, 80801 München

Satz: Fotosatz Buck, Kumhausen
Umschlaggestaltung: Ralph Zimmermann – Bureau Parapluie
Bildnachweis: © zhang bo – istockphoto.com
eBook‐Produktion: Datagroup int. SRL, www.datagroup.ro

Dieser Titel ist auch als Printausgabe beim
Verlag und im Buchhandel erhältlich.

3Inhalt

Vorwort

Wissenswertes rund um die MPU

MPU heißt: Begutachtung der Fahreignung

Begutachtungsstellen für Fahreignung

Rechtliche Vorgaben an die MPU

Kosten einer MPU

Wie viele MPU gibt es pro Jahr?

MPU-Ergebnisse in Deutschland 2014

Wirksamkeitsergebnisse der MPU

Anordnung einer MPU: Der Betroffene hat ein echtes Problem

Das Problem Alkohol

Das Problem Punkte

Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen …

… wegen Alkohol

… wegen Drogen- oder Medikamentenmissbrauchs

… wegen Straftat(en) im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr

… wegen Anhaltspunkten für hohes Aggressionspotenzial

… wegen erheblicher Verstöße gegen das Verkehrsrecht

… wegen einer Krankheit

… wegen mangelhaftem Sehvermögen

… wegen Auffälligkeiten bei der Fahrerlaubnisprüfung

Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde

Ärztliches Gutachten

Medizinisch-psychologisches Gutachten

Sachverständigengutachten

Ablauf und Teilbereiche der MPU

Die Fragestellungen

Ablauf MPU

Leistungsuntersuchung

Ärztlicher Teil

Verkehrspsychologischer Teil

Abschluss der Untersuchung und Gutachten

Verfahrensrechtliches zur MPU

Kann die MPU-Anordnung angefochten werden?

Wann ist ein MPU-Gutachten mangelhaft?

Können die Gutachtenkosten erstattet werden?

Wann ist ein MPU-Gutachten ungültig?

Wie sieht es mit Verjährungsfristen aus?

Dürfen ausländische Erkenntnisse verwendet werden?

Gibt es so etwas wie eine Nachbegutachtung?

Wahrheitswidrige Angabe in der MPU

Beschränkung der Fahrerlaubnisentziehung

Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen

Verzicht auf die Fahrerlaubnis

Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Kann ich mich gegen Maßnahmen der Behörde wehren?

Aufklärungsanordnung

Widerspruch, Klage etc.

Vorrang des Strafverfahrens

Bindungswirkung strafgerichtlicher Entscheidungen

Negative MPU – Was nun?

Kontaktaufnahme mit dem Gutachter

Einspruch bei Fahrerlaubnisbehörde

Verwaltungsgerichtsverfahren

Wie bereite ich mich auf eine (neue) MPU vor?

Welche MPU-Berater/-Beratungen sind empfehlenswert?

Erneute MPU nach Rückfall

MPU nach Verstößen in der Probezeit

MPU-Umgehung durch EU-Fahrerlaubnis?

Fachliteratur und Internetfundstellen

Stichwortverzeichnis

So nutzen Sie dieses Buch

Die folgenden Elemente erleichtern Ihnen die Orientierung im Buch:

Beispiele

In diesem Buch finden Sie zahlreiche Beispiele, die die Ausführungen illustrieren, und Übungen, die Ihnen den Sprung in die Praxis erleichtern.

Die Merkkästen enthalten Empfehlungen und hilfreiche Tipps.

Auf den Punkt gebracht

Am Ende jedes Kapitels finden Sie eine kurze Zusammenfassung des behandelten Themas.

7Vorwort

Zum Thema „medizinisch-psychologische Untersuchung“, kurz MPU, gibt es eine große Zahl an Vorurteilen sowie unsinnige und auch beängstigende Geschichten, die Betroffene und Interessierte immer wieder verunsichern und irritieren. Was stimmt wirklich? Was muss man erfüllen, um eine MPU zu bestehen? Muss man wirklich solche Angst haben oder liegt die Messlatte nicht eher sogar sehr niedrig? Ist das Ganze ein Glücksspiel und reine Willkür?

In diesem Buch sollen das notwendige Wissen und die relevanten Fakten auf den Punkt gebracht werden. Mithilfe des einen oder anderen Praxistipps können Sie unnötige Fehler und falsche Strategien vermeiden.

Der Ratgeber gibt nicht nur denjenigen Autofahrern, bei denen eine Fahreignungsbegutachtung angeordnet wurde, Tipps zum Bestehen. Vielmehr zeigen wir allen Verkehrsteilnehmern Lebensumstände auf, die daran zweifeln lassen, dass man zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist.

Man sollte die Bedingungen kennen, um die MPU bestehen zu können. Eine frühzeitige Vorbereitung durch Gespräche mit entsprechenden Experten (z. B. Psychologen und Ärzten) ist dabei oft Grundvoraussetzung.

Wenn man alle diese Faktoren kennt, ist das Bestehen einer MPU kein „Glücksspiel“ mehr, vor dem man Angst haben muss, sondern die MPU ist transparent, berechenbar und fair. Sie kann für den Einzelnen eine wichtige Hilfestellung für sein zukünftiges Verhalten im Straßenverkehr sowie für sein gesamtes Leben sein.

Uwe Lenhart und Horst Ziegler

9Wissenswertes rund um die MPU

MPU heißt: Begutachtung der Fahreignung

Bei der MPU geht es im Wesentlichen um die Erfassung und die Einschätzung der persönlichen Fahreignung von Personen, die am Straßenverkehr teilnehmen wollen. Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen umfasst

Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen kann aufgrund körperlicher, geistiger oder charakterlicher (sittlicher) Mängel beschränkt oder ausgeschlossen werden.

Die Erstellung eines Gutachtens über die Fahreignung dient der Fahrerlaubnisbehörde dazu, über die Entziehung, Beschränkung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis entscheiden zu können. Sobald der Behörde Tatsachen bekannt werden, die sie an der Eignung des Fahrerlaubnisinhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen zweifeln lassen, muss sie diesen nachgehen. Sie ordnet entweder die Vorlage einer ärztlichen Untersuchung oder einer MPU an.

10Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch die Vorlage des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr anordnen. Dies kommt in Betracht, wenn zu klären ist, inwieweit körperliche Beeinträchtigungen durch technische Einrichtungen ausgeglichen werden können.

Ist die Fahrerlaubnis durch ein Gericht, z. B. wegen einer Trunkenheitsfahrt, oder durch die Fahrerlaubnisbehörde, z. B. wegen Erreichens oder Überschreitens der 8-Punkte-Grenze, entzogen worden, erteilt die Behörde nach Ablauf einer entsprechenden Sperrfrist nicht ohne Weiteres eine neue Fahrerlaubnis. Bei bestimmten Gründen für die Fahrerlaubnisentziehung – z. B. Trunkenheitsfahrt mit 1,6 oder mehr Promille Blutalkoholkonzentration – besteht die Vermutung, dass die Person auch weiterhin nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet ist. Die Behörde gibt dem Fahrerlaubnisinhaber bzw. Antragsteller die Möglichkeit, sie davon zu überzeugen, dass Eignung gleichwohl besteht oder mittlerweile wieder besteht.

Die Behörde formuliert konkrete Fragestellungen wie z. B.:

Im Gegensatz zur Überführung von Verkehrssündern wegen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten – hier muss der Staat für eine Verurteilung nachweisen, dass ordnungswidriges oder strafbares Verhalten begangen wurde – kommt 11es im Fahrerlaubnisrecht zu einer Beweislastumkehr: Der Fahrerlaubnisinhaber oder Antragsteller muss bzw. darf die Behörde davon überzeugen, dass Eignung besteht oder mittlerweile wieder besteht. Gelingt ihm dies nicht, wird die Fahrerlaubnis entzogen oder – im Falle vorangegangener Entziehung – der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis abgelehnt. Weigert man sich, das – begründet – angeordnete Gutachten vorzulegen, darf die Behörde auf Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen. Dann wird davon ausgegangen, dass der Fahrerlaubnisinhaber seine Ungeeignetheit verbergen möchte.

Eine MPU bietet damit Schutz und Chance:

In der MPU werden deshalb auch keine Beweise für die Ungeeignetheit gesucht, sondern Argumente für eine Entlastung und für die Bewertung, ob in der Zukunft damit gerechnet werden darf, dass es nicht mehr zu Verkehrsauffälligkeiten kommt.

Die Entscheidung darüber, ob Eignung vorliegt, trifft die Fahrerlaubnisbehörde und die MPU dient ihr als Unterstützung bzw. Hilfsmittel: Denn die Behörde verfügt nicht über 12die notwendige Fachkenntnis, um über die Wahrscheinlichkeit einer erneuten Auffälligkeit entscheiden zu können.

Begutachtungsstellen für Fahreignung

Damit sichergestellt ist, dass die gutachterlichen Bewertungen mit der entsprechenden Sach- und Fachkenntnis erfolgen, dürfen medizinisch-psychologische Gutachten/Untersuchungen nur von speziellen Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) erstellt werden. Sie erhalten eine amtliche Anerkennung, die in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in § 66 und in der Anlage 14 geregelt ist (http://www.gesetze-im-internet.de). Die Anerkennungsvoraussetzungen werden durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) geprüft. Die Anforderungen an eine Anerkennung durch die zuständige Landesbehörde sind in einer amtlichen Richtlinie festgehalten, die im Verkehrsblatt (VkBl.) in Heft 3/2014 am 27.01.2014 veröffentlicht wurde (http://www.verkehrsblatt.de).

Auf der Homepage der BASt findet sich auch eine Liste der gegenwärtig 15 akkreditierten und anerkannten Träger von Begutachtungsstellen in Deutschland. Ebenso findet man dort eine Liste der gegenwärtig über 270 Begutachtungsstellen in Deutschland, die nach Träger und nach Postleitzahlen geordnet ist und regelmäßig aktualisiert wird

13Rechtliche Vorgaben an die MPU

Die fachlich-inhaltlichen Anforderungen an die Durchführung der MPU und die Erstellung der Gutachten sowie die Grundsätze für die Durchführung der Untersuchung sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in der Anlage 4 und 4a definiert. Das Gutachten ist demnach unter Beachtung folgender Grundsätze zu erstellen:

  • Das Gutachten muss in allgemein verständlicher Sprache abgefasst sowie nachvollziehbar und nachprüfbar sein. Die Nachvollziehbarkeit betrifft die logische Ordnung (Schlüssigkeit) des Gutachtens. Sie erfordert die Wiedergabe aller wesentlichen Befunde und die Darstellung der Schlussfolgerungen, die zur Beurteilung führen. Die Nachprüfbarkeit betrifft die Wissenschaftlichkeit der Begutachtung. Sie erfordert, dass die Untersuchungsverfahren, die zu den Befunden geführt haben, angegeben und, soweit die Schlussfolgerungen auf Forschungsergebnisse gestützt sind, die Quellen genannt werden. Das Gutachten muss aber nicht im Einzelnen die wissenschaftlichen Grundlagen für die Erhebung und Interpretation der Befunde wiedergeben.
  • Das Gutachten muss in allen wesentlichen Punkten insbesondere im Hinblick auf die gestellten Fragen vollständig sein. Der Umfang eines Gutachtens richtet sich nach der Befundlage. Bei eindeutiger Befundlage wird das Gutachten knapper, bei komplizierter Befundlage ausführlicher formuliert.
  • Im Gutachten müssen die Vorgeschichte und der gegenwärtige Befund getrennt dargestellt werden.

14Weitere grundsätzliche rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen und Vorgaben für die Durchführung der MPU sind in den „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“ definiert, die durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erstellt und aktualisiert werden. Die Beurteilungsleitlinien mit den notwendigen fachlichen Kommentierungen sind dazu gut in der entsprechenden Fachliteratur nachzulesen.

Die speziellen Beurteilungskriterien für die einzelnen Fallgruppen, die als Maßstab für die Bewertung durch die Gutachter anzuwenden sind und die durch die Landesbehörden als einheitlicher fachlicher Rahmen festgelegt sind, werden von den zuständigen Fachgesellschaften (Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie e.V. – DGVP und Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin e.V. – DGVM) kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst. Auch diese Kriterien können detailliert nachverfolgt werden (siehe Kapitel Fachliteratur).

Kosten einer MPU

Die Kosten einer MPU sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) für jede Fragestellung festgelegt. Beispielhaft werden einige Fragestellungen und die entstehenden Kosten nach der Gebührenordnung (Stand Dezember 2011) dargestellt:

15Kosten der MPU wegen:

in Euro

Alkohol

338

Drogen/Medikamente

338

Verkehrsauffälligkeiten (Punkte)

289

Straftaten

289

körperlicher und geistiger Beeinträchtigungen

204

neurologischer/psychiatrischer Beeinträchtigungen

289

Achtung:

Zu diesen Kosten kommen noch zusätzliche hinzu!

Zu den in der Tabelle angegebenen Kosten kommen die jeweilige MwSt. und meist 15 bis 20 € für eine Zweitschrift auf kopiergeschütztem Spezialpapier. Der Endbetrag liegt dann in etwa zwischen 260 und 420 € – je nach Fragestellung.

Bei den Drogen- und Medikamentenfragestellungen kommt zusätzlich noch eine Pauschale für die notwendigen Laboruntersuchungen hinzu, die bei 128 € liegt, sodass man hier dann über 570 € erreicht.

Wird innerhalb der MPU noch eine Haaranalyse notwendig, um zusätzliche Abstinenzdokumentationen zu erbringen, werden diese Kosten u. U. ebenfalls noch zusätzlich fällig. Diese liegen je nach Träger unterschiedlich hoch, wobei man auch hier zwischen 250 und 300 € rechnen muss.

Liegen zwei oder mehrere Fragestellungen vor, wird zusätzlich zur höchsten Gebühr noch eine weitere halbe Gebühr veranschlagt. Bei den gängigen Mehrfachfragestellungen ergeben sich dann Summen von etwa 600 bis 775 €.

16Wird eine psychologische Fahrverhaltensbeobachtung aufgrund von problematischen Leistungsbefunden in der MPU fällig, muss man hier noch mit etwa 200 bis 250 € Zusatzkosten rechnen, die an die BfF gehen. Weitere Kosten für den Fahrschulwagen mit dem Fahrlehrer kommen noch zusätzlich dazu sowie die Kosten für die Fahrstunden zur Vorbereitung auf die Fahrverhaltensbeobachtung.

Muss man einen vereidigten Dolmetscher zur MPU hinzuziehen, fallen ebenfalls Zusatzkosten an. Einige Begutachtungsstellen haben hier günstige Angebote und übernehmen die Organisation und Einbestellung der Dolmetscher.

Übrigens wird aktuell darüber diskutiert, ob die Gebührenordnung GebOSt auf die MPU überhaupt angewendet werden darf. Hier gibt es Überlegungen bei den Ministerien dazu, die Preisfestlegungen gänzlich frei zu geben oder eine eigene Honorarordnung analog wie bei Ärzten, Architekten oder Rechtsanwälten zu erlassen. Da sich die Preise in der GebOSt zur MPU schon seit Jahren nicht mehr geändert haben, ist dadurch eher mit Preiserhöhungen zu rechnen.

Wie viele MPU gibt es pro Jahr?

Im Jahr 2014 wurden insgesamt 91.536 MPU durchgeführt – aus folgenden Gründen:

  • Mit 42 % bildeten die Alkohol-Fragestellungen die größte Gruppe der MPU-Gutachten, wobei der größere Anteil der zu begutachtenden Klienten (28 %) erstmalig mit Alkohol aufgefallen war;
  • 17die drogen- und medikamentenbezogenen Untersuchungsanlässe bilden mit 23 % die zweitgrößte Gruppe;
  • danach kamen die „Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol“ (16 %);
  • Personen mit körperlichen und/oder geistigen Mängeln waren mit etwa 1 % vertreten;
  • sämtliche übrige Anlässe ergaben für das Jahr 2014 in der Summe 12 %.

Gemessen an der Gesamtzahl aller fahrberechtigten Verkehrsteilnehmer betrifft eine MPU nur eine sehr kleine Gruppe von Kraftfahrern. Im Jahr 2014 mussten sich damit lediglich ca. 0,17 % der rund 54 Millionen Fahrerlaubnisinhaber einer MPU unterziehen. Dieser Zahlen sollte man sich bewusst sein, wenn eine MPU absolviert werden muss.

Auf den Punkt gebracht

Als Betroffener einer MPU gehört man zu einer sehr kleinen Minderheit. Das sollte man sich klar machen und überlegen, wo die Hintergründe und Ursachen für diese Situation liegen könnten.

MPU-Ergebnisse in Deutschland 2014

Für das Jahr 2014 sind für die wichtigsten Fallgruppen folgenden Zahlen an die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) gemeldet worden: