7Einige Bemerkungen vorab

In diesem Ratgeber wird die Vermietung von wohnwirtschaftlich genutzten Räumen behandelt. Das kann eine Wohnung in einem Zwei- oder Mehrfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder auch ein Einfamilienhaus sein. Wird also nachfolgend von einer „Wohnung“ gesprochen, dann können die Inhalte nahezu 1:1 auf die anderen wohnwirtschaftlichen Vermietungsobjekte übertragen werden.

Hin und wieder wird vom Immobilienmakler gesprochen oder auch nur vom „Makler“, womit dieselbe Personengruppe gemeint ist und nicht etwa der sich auch Makler nennende „Versicherungsmakler“, „Börsenmakler“ oder „Schiffsmakler“. Zuweilen wird auch der Begriff des „Wohnungsvermietungsmaklers“ verwendet. Das ist die fachlich korrekte Bezeichnung, denn der hier gemeinte Makler vermittelt eine Mietwohnung (eigentlich einen Mietvertrag). Weil „Wohnungsvermietungsmakler“ aber ein Wortungetüm ist, wird in den meisten Fällen vom „Immobilienmak­ler“ oder „Makler“ gesprochen, tatsächlich ist hier eben jener „Wohnungsvermietungsmakler“ gemeint. Die anderen Begriffe werden synonym verwendet.

Schließlich möchten wir noch eine Bitte um Verständnis an alle Leserinnen dieses Ratgebers richten: Nur der besseren Lesbarkeit wegen wurde die männliche Form gewählt.

Eine Wohnung oder ein Haus zu vermieten war noch nie eine leichte Aufgabe. Neben den üblichen Herausforderungen sind seit geraumer Zeit auch die Bestimmungen der Mietpreisbremse und das Bestellerprinzip, sowie neuerdings die 8EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die übrigens auch für private Vermieter gilt, zu berücksichtigen.

Für Vermieter stellen sich deshalb immer deutlicher die Fragen: „Kann ich meine Wohnung auch selbst vermieten und habe ich die erforderlichen Fachkenntnisse?“ oder „Brauche ich einen Makler und ist er sein Geld wert?“ und „Wenn ich mich schon für einen Makler entscheide, wie finde ich dann einen wirklich guten?“.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns entschieden, Ihnen diesen Ratgeber, der Antworten auf diese Fragen und noch viele mehr gibt, an die Hand zu geben. So wird zum Beispiel auf Themen wie „Wie suche und finde ich den geeignetsten Mieter?“, „Wie kann ich mich davor bewahren, versehentlich an einen „Messie“ oder „Mietnomaden“ zu vermieten?“, „Woher erhalte ich den optimalen Mietvertrag?“ oder „Wie vermeide ich einen Mietausfall?“ eingegangen.

Nicht nur Vermieter werden wertvolle Ratschläge zur Eigenvermietung erhalten. Die Lektüre ist auch jedem Wohnungsvermietungsmakler zu empfehlen, der etwas auf sich hält und qualifiziert die immer höher werdenden Ansprüche seiner Kunden erfüllen möchte. Denn in diesem Ratgeber erhält der Vermieter auch Hilfestellungen, wie er einen guten Makler finden kann. Für viele Makler wird das darin Beschriebene Ansporn sein, ihre Qualität zu erhöhen.

Ebenso werden die prägnantesten Gesetzestexte erläutert und es sind Quellen für den Bezug von hilfreichen Formularen genannt.

Dieser Ratgeber hat den Anspruch, Folgendes zu leisten:

1. Er gibt Vermietern die Möglichkeit, ihre Wohnung selbst zu vermieten und zu übergeben,

2. 9er zeigt Vermietern auf, welche Kenntnisse sie dafür benötigen, um vor finanziellem Schaden soweit wie möglich bewahrt zu werden,

3. er beantwortet Vermietern die Frage, wo sie qualifizierte, fachliche Unterstützung erhalten können.

Mancher Kritiker bedauert, dass der Ratgeber nicht auf die mannigfachen Probleme NACH Abschluss des Mietvertrages eingeht. Das ist ganz bewusst auch nicht seine Aufgabe. Dafür gibt es die Rechtsprechung und die Juristen. Der Ratgeber will Sie gerade mit der jahrzehntelangen Erfahrung zweier Praktiker vor einem Teil der Probleme bewahren. Denn die Weichen werden VOR Abschluss des Mietvertrages gestellt, DANACH kann man nur noch versuchen, zu reparieren, indem man Juristen und Gerichte beschäftigt und bezahlt. Wie heißt es so schön: „Vorbeugen ist besser als …“ Eben!

So ist der Leser bestens auf die Praxis der Vermietung vorbereitet, ob mit oder ohne Makler, er kann gleich loslegen – richtig vermieten und beruhigt schlafen!